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Bundesregierung plant besseren Verbraucherschutz für Stromkunden

Zuletzt aktualisiert am 22.04.2025
Inhaltlich geprüft durch: Christian Becker

Kohle bleibt weiterhin wichtigste Stromquelle in Deutschland.

Viele deutsche Haushalte haben bekanntlich in den letzten Wochen Post ihrer bisherigen Energieversorger erhalten. Etliche Stromanbieter strichen angesichts der Rekordpreise auf dem weltweiten Markt sprichwörtlich die Segel. Die Leidtragenden waren die Kundinnen und Kunden, die bei vielen verbliebenen Dienstleistern auf ihrer Suche nach alternativen Angeboten nicht selten auf Ablehnung stießen. So blieb vielen gekündigten Tarifkunden am Ende keine andere Wahl, als sich vorerst mit dem automatischen Wechsel in die mitunter teure örtliche Grundversorgung abzufinden. Ein für Verbraucher derart unangenehmes Szenario wie seit Ende 2021 soll es laut Ampel-Koalition in Zukunft nicht mehr geben können. Erreichen will die Bundesregierung durch eine neue Gesetzesreform, die den Verbraucherschutz noch weiter in den Mittelpunkt rücken soll.

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Viele Verbraucher waren wegen der Kündigung verunsichert

Dass die Lage für Verbraucher zum Ende des Vorjahres und auch aktuellen belastend ist, hat die Regierung jedenfalls erkannt. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Krischer, erkennt die hohe Belastung vieler Bürgerinnen und Bürger an und sprach davon, dass die Politik ähnliche Entwicklungen zukünftig vermeiden müsse. Der Schock sei bei vielen Menschen groß gewesen, als die Kündigung der Anbieter von Strom und Gas im Briefkasten lag. In der Tat erhält solche Schreiben sonst nur, wer seine Stromrechnung wiederholt nicht bezahlt hat. Besondere Phasen aber ziehen besondere Maßnahmen nach sich – so jedenfalls dürften es insbesondere die Billiganbieter auf dem Strom- und Gasmarkt gesehen haben, als sie sich für den Schritt entschieden haben. Die Regierung möchte mit der Gesetzesreform aber nicht nur unerwartete Kündigungen verhindern. Auch allzu deutliche Preisanhebungen soll das neue Gesetz ausschließen.

Vielerorts hohe Mehrkosten bei der Grundversorgung für Neukunden

Krischer verweist in seiner Stellungnahme unter anderem auf eine Neuregelung hinsichtlich der erwähnten Grundversorgung. Bisher fallen die Kosten für Bestandskunden in diesem Bereich oftmals wesentlich geringer als bei neuen Kunden aus. Natürlich wirkte sich dies gerade in den vergangenen Monaten massiv auf die Neukunden-Tarife aus. Künftig, so der Grünen-Politiker, soll hier für eine Vereinheitlichung gesorgt werden. Dabei geht es auch um die rechtliche Komponente. Denn die Aufteilung in das Geschäft für Neu- und Bestandskunden führte regelmäßig zu juristischen Streitigkeiten. Kein Wunder, berechnen Anbieter nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes bei Neukundentarifen nicht selten jährliche Gebühren, die um deutlich mehr als 1.000 Euro über den Bestandskunden-Gebühren liegen.

Die Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandskunden erklären die Grundversorger hingegen damit, dass sich durch den unerwartet deutlichen Anstieg der Kundenzahlen frühzeitig mehr Energie zu extrem hohen Preisen einkaufen mussten.

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Recht auf frühzeitige Benachrichtigung zu geplanten Kündigungen

Möchten Versorger Strom- oder Gaskunden in Zukunft kündigen, sollen Anbieter nach der Reform dazu verpflichtet sein, über Kündigungen mit einem zeitlichen Vorlauf von mehreren Monaten zu informieren. So soll vermieden werden, dass Verbraucher am Ende binnen Tagen Tarifentscheidungen treffen müssen. Dass nochmals hunderttausenden Tarifkunden gekündigt wird und so Mehrkosten entstehen, weil Billiganbieter in wirtschaftliche Schieflage geraten, will das Bundeswirtschaftsministerium in dieser Form also verhindern. Man habe den Handlungsbedarf erkannt, so sagte Krischer. Einerseits soll es Versorgern deutlich erschwert werden, Lieferungen aus eigenem Ermessen zu beenden; außerdem sollen die Grund- und Ersatzversorgung zeitgemäß überarbeitet werden. Und noch einen weiteren Aspekt hat das Ministerium im Blick. Die zuständige Bundesnetzagentur soll möglichst schnell bessere Möglichkeiten erhalten, um gegen unseriöse Dienstleister vorzugehen.

Die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes will das Bundeswirtschaftsministerium nach eigener Aussage nun schnell auf Weg bringen und dabei „in enger Abstimmung“ mit dem Verbraucherschutzministerium mögliche Schritte planen. Auch Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur sollen an der Realisierung der Gesetzesreform eingebunden werden. Die bestehende Energiekrise auf dem deutschen Markt dürfte Politik und Verbraucher noch für einige Zeit begleiten.

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