
Wie alle Finanzaufsichten muss sich Großbritanniens Financial Conduct Authority (FCA) verstärkt mit der Frage nach dem rechtlichen Status digitaler Währungen wie dem Bitcoin (BTC) und vor allem der Behandlung der zahlreichen Kryptobörsen befassen, die im Vereinigten Königreich um die Gunst Krypto-begeisterter Kunden buhlen möchten. Auch die chinesische Börse Binance hatte vor längerer Zeit bereits einen Lizenzantrag gestellt, um Dienstleistungen legal anbieten zu können. Ende Juni 2021 hatte die Behörde der Börse die Zulassung für den Kryptohandel verweigert. Zugleich hatte die FCA Verbraucher gewarnt, Konten bei unregulierten Kryptobörsen zu eröffnen über solche Plattformen mit Krypto-Vermögenswerten zu handeln. Zwei Monate später hieß es bezüglich des Unternehmens, die Anforderungen für die Lizenzierungen seien erfüllt. Für den Betreiber war dies angesichts des Regulierungsdrucks in vielen Ländern zunächst erfreulich.
Ende August aber teilte die britische Börsenaufsichtsbehörde nachfolgend mit, keine effektive Beaufsichtigung der weltweit führenden Kryptobörse sicherstellen zu können. Es war eine von vielen Wendungen rund um den Binance-Antrag, die in der Branche für einigen Wirbel sorgten.
Ausgelöst wurde die Korrektur der vorherigen Einschätzung dadurch, dass die Börse angeblich mit Blick auf den von der Behörde kritisierten Schutz von Krypto-Anlegern keine Antwort folgen ließ. Die FCA warnte im Nachgang vor den enormen Risiken des unregulierten Handels. Trotz des Verbotes konnten britische Anleger zwar weiterhin auf den Handelsservice ausländischer Dienstleister zugreifen. Zumal Binance selbst damals zu Protokoll gab, durchaus alle behördlichen Auflagen vollumfänglich erfüllt zu haben. Die nicht erteilte Lizenz aber könnte für die Aufsicht jetzt in diesem und zahlreichen anderen Fällen ein juristisches Nachspiel haben.
Und zwar ein durchaus kostspieliges Nachspiel, sollten Beobachter der Entwicklungen am Ende Recht behalten. Das berichten aktuell verschiedene Fachmedien. Mehr als 200 Krypto-Unternehmen hatten bei der Finanz- und Bankenaufsicht einen Antrag für eine Lizenzvergabe eingereicht.
Schließlich hatte die Financial Conduct Authority eben dies verlangt, damit Firmen überhaupt im Land mit digitalen Währungen spekulieren und Handel betreiben dürfen. Für beinahe 90 Prozent der Antragsteller war dieser Schritt jedoch nicht von Erfolg gekrönt. Viele Anträge hatte die FCA abgelehnt. Andere Unternehmen sahen sich wegen der komplizierten Sachlage und der hohen – und ihrer Auffassung nach mitunter nicht erfüllbaren – Anforderungen gezwungen, Anträge selbst zurückzuziehen. Das mögliche Dilemma der FCA ist laut einigen Experten nun, dass die Behörde letztlich durchaus 22 Lizenzen vergeben hat und die betreffenden Kryptofirmen in ihr Register aufnahm. Diese Unternehmen existierten den Berichten zufolge allesamt vor dem wichtigen Stichtag 10. Januar 2020.
Die erfolglosen Dienstleister mussten in der Folge ihr Engagement im Bereich digitaler Assets einstweilen einstellen. Auch Binance fand sich wie gesagt auf der Liste nicht zugelassenen Anbieter wieder. Vielmehr lehnte die Behörde schrittweise immer mehr Anträge ab. Für Unternehmen, die keine Genehmigung erhalten hatten, ist dies nicht nur wirtschaftlich ein Problem, sofern Kunden nicht auf Umwegen Zugriff auf die Plattformen haben können. Zugelassenen Anbietern gegenüber stellt unklare Regelung auch einen Wettbewerbsnachteil dar. Der Vorwurf ist zumindest nicht gänzlich von der Hand zu weisen, bedenkt man, dass nur etwa jedem zehnten Antrag stattgegeben wurde. Aus diesem Grund warnen Experten für Kryptotechnologien vor einer Auseinandersetzung vor britischen Gerichten. Unternehmen wie Binance verfügen über ausreichend Mittel, um auch einen langen Rechtsstreit mit der britischen Regulierungsbehörde austragen zu können. Juristen sehen ihrerseits ein die Gefahr langwieriger und aufwendiger Prozesse gegen die FCA.
Der chinesische Global Player könnte in diesem Zusammenhang eine Vorreiterrolle im Rahmen von Berufungsverfahren spielen. Zahlreiche Einsprüche liegen der Aufsicht bereits vor. Und die Zahl dürfte weiter steigen. Nicht zuletzt deshalb, weil die Regelungen für die Zulassung streng befristet sind. Sie laufen im kommenden März 2022 aus. Dies wiederum legt nahe, dass sich Kläger mit hoher wahrscheinlich nicht allzu viel Zeit lassen werden, um die Behörde vor Gericht zu zerren und auf ihr Recht zu pochen. Die Kosten für eine mögliche Prozesswelle sind auf beiden Seiten nicht abzusehen. Angenehm ist die Aussicht auf eine solche Entwicklung für die Verantwortlichen bei der FCA aber grundsätzlich nicht.
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