Redakteur
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So wichtig der Aspekt der Nachhaltigkeit in puncto Umweltschutz ist: Das Thema betrifft auch Bereiche abseits der Pläne für die notwendige Energiewende weltweit. Immer mehr Anleger zum Beispiel möchten bei ihren Investitionen neben einer guten Rendite auch den Schutz der Umwelt gewahrt wissen. Wie aber sehen nachhaltige Investments eigentlich? Bei vielen Unternehmen und Anlageklassen wie Aktien und Anleihen ist es selbst für erfahrene Anleger gar nicht so leicht, Produkte zu erkennen, bei denen der Gewinne zulasten der Ökobilanz geht. Ein Problem dabei: Es fehlte in vielen Sparten schlicht an einer eindeutigen Definition des Begriffs der nachhaltigen Investition. Die Europäische Union hat nun genau solche Kriterien erarbeitet. Was für manchen Experten ein durchaus positives Ergebnis ist, geht für andere Experten in puncto Klimaschutz wie so häufig nicht weit genug.
Die Beteiligten Staaten der EU diskutierten insbesondere über die Energiequellen Gas und Atomstrom. Die Fronten um die sogenannte Taxonomie waren teils so verhärtet, dass die Gespräche mehrere Monate dauerten. Dabei erfolgte die Festlegung, was klimafreundliche Investitionen im Einzelnen kennzeichnet, zu guter Letzt gar nicht als Verhandlungsergebnis. Stattdessen verstrich mit dem gestrigen Tag (Mittwoch, 08.12.2021) in der Nacht zum Donnerstag die entscheidende Frist. Damit sind die Kriterien in diesem Punkt in konkreter definiert, da keiner der Vertreter der Länder vom Ablehnungsrecht Gebrauch macht. Bestandteil des von der EU-Kommission erarbeiteten Rechtsaktes sind unter anderem Aspekte, die vorgeben, unter welchen Bedingungen regenerative Energien wie Wasserkraft und Bioenergie, aber auch Forstwirtschaft als klimafreundlich angesehen werden.
Bezüglich der umstrittenen Atomenergie, die beispielsweise im deutschen Nachbarland einen sehr hohen Stellenwert, gibt es weiterhin keine Vorgaben. Gleiches gilt für den fossilen Energieträger Gas und unterschiedliche Aktivitäten im Bereich der Landwirtschaft.
Diesbezüglich ist nun abermals die Brüsseler Kommission gefragt. Sie wird planmäßig noch im laufenden Jahr einen zusätzlichen Rechtsakt einreichen. Die besagte Taxonomie ist seit jeher ein sprichwörtliches heißes Eisen. Aus gutem Grund. Denn die Richtlinien zur Einordnung von Energien als klimafreundlich ist ein wesentlicher Weichensteller, wenn es um die Investitionen geht. Die EU-Staaten wollen mit verlässlichen Entscheidungen vor allem den Grundstein dafür legen, dass die nötigen riesigen Summen bereitgestellt werden, die es für die Klimawende braucht. Nicht nur kapitalstarke Investoren sollen von der Taxonomie profitieren. Auch Verbraucher in ganz Europa investieren verstärkt in Projekte rund um klimafreundliche Energie oder in Aktien und Anleihen von Unternehmen, die an entsprechenden Technologien arbeiten. Nachhaltige Finanzprodukte gewinnen zunehmend an Bedeutung. Gerade der politische Kurs Frankreichs ist in diesem Zusammenhang vielerorts umstritten.
Die französische Regierung strebt eine Einstufung von Atomkraft als „grün“ und nachhaltig an. Unterstützung erhält das Land von anderen EU-Staaten wie Polen. Klar gegen Atomkraft positioniert sich neben Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg auch Deutschland.
Mit Spannung wird hier beobachtet, welchen Kurs die neue Ampel-Regierung mit Beteiligung der FDP und Bündnis 90/Die Grünen einschlagen wird. Hier könnte Atomenergie in Zukunft für Diskussionsbedarf zwischen den Koalitionspartnern sorgen. Im Übrigen auch deshalb, weil es hierzulande eine einflussreiche und durchaus große „Atomlobby“ gibt. Lautstarke Forderungen, Gas in den Taxonomie-Kanon aufzunehmen, gibt es in Deutschland ebenfalls. Eine immerhin zeitweise Listung von Gas und Atomenergie bzw. einzelner Kraftwerke beider Sparten scheint derzeit sehr wahrscheinlich. Befürworterin einer solchen Lösung ist unter anderem Ursula von der Leyen, die amtierende Präsidentin der EU-Kommission. Sie hält es für notwendig, vorübergehend auf Atom- und Gasenergie zu setzen. Als Übergangstechnologie und „stabile Energiequelle“ seien diese im Zuge der Klimawende unverzichtbar, so von der Leyen.
Wenngleich der verabschiedete Rechtsakt Kritikern in vielerlei Hinsicht nicht weit genug geht, so könnte er doch ein wichtiger Ausgangspunkt für weitere wichtige Schritte sein. Die Liste für die Regeln, die pünktlich zum Beginn des neuen Jahres gelten werden, widmen sich auch ohne die oben genannten Ausnahmen (die einer ergänzenden Definition bedürfen) vielen wesentlichen Kriterien. So finden sich auf der Liste Themen wie die Produktion von Strom im Allgemeinen sowie der Bahn-Transport und Solarpaneele wieder. Umweltfreundliche Wasserkraftwerke kommen ebenso zur Sprache. Striktere Regeln hätten sich Umweltverbände wie der World Wide Fund For Nature (WWF) und Greenpeace gewünscht. Die Organisationen beklagten insbesondere zu wenig Strenge, wenn es um Richtlinien für die Sparten Forstwirtschaft und Bioenergie geht. Europa-Abgeordnete der Grünen sprachen ebenfalls eine Warnung aus.
Im Falle von Gas sprächen die hohen CO2-Emissionen gegen die Einstufung als umweltfreundliche Energie. Mit Blick auf Atomenergie geht es erwartungsgemäß vorrangig um die Frage der Aufbewahrung des radioaktiven Restmülls. Vonseiten des WWF heißt es zu den Vereinbarungen, nichts weniger als die „Glaubwürdigkeit der Taxonomie“ stehe auf dem Spiel. Davon abgesehen seien die neuen Regeln im Vergleich zu den schon jetzt geltenden Vorgaben für klimafreundliche Anleihen deutlich harmloser gestaltet. Für Kritiker besteht die Gefahr, dass die Europäische Union ihre zentrale Position als Vorreiter im Bereich nachhaltiger Finanzen aufs Spiel setzt. Für Anleger geht es hingegen zunächst darum, sich überhaupt auf klare Richtlinien verlassen zu können.
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