
Vor dem Ausbruch der Pandemie und des Krieges galten in den Mitgliedsstaaten der Europäische Union klare Richtlinien für die Aufnahme von Schulden und Staatsausgaben. Durch die Krise hatte sich die EU-Kommission für eine vorübergehende Aussetzung dieser rechtlichen Vorgaben entschieden. Von eben dieser Richtschnur will man sich nun schrittweise wieder verabschieden. Ziel der Entlastungsmaßnahmen war in den vergangenen Jahren, die Länder der Gemeinschaft vor einer Verschuldung zu schützen. Die Entwicklungen der letzten Monate veranlasst die Experten nun, das Ende einzuläuten. In Zukunft also müssen sich die nationalen Regierungen wieder darauf vorbereiten, Post aus Brüssel zu erhalten, sollte die Neuverschuldung ein gewisses Maß überschreiten. Allerdings: Im laufenden Jahr 2023 drohen fürs Erste weiterhin keine „Mahnungen“.
Die Übergangsfrist zur deutlich lockereren Schuldenpolitik der Kommission soll zum Ende des Jahres aber endgültig enden. Freilich unter der Voraussetzung, dass es keine neue Krise gibt, die eine Verlängerung oder andere Interventionen erforderlich machen wird. Die Entscheidung zum Ende der in Medien oft und gerne als „Schonzeit“ titulierte Phase wurde am gestrigen Donnerstag, dem 09. März, bekannt gegeben. Ein Ad hoc-Ende sieht die EU-Kommission indes nicht vor. Stattdessen soll es jetzt Regelungen für einen fließenden Übergang von den coronabedingten Regeln zum vorherigen Status quo geben. Diese Vereinbarung soll als Grundlage dafür dienen, dass sich die EU-Finanzminister in aller Ruhe auf eine gemeinsame Reform des sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakts in der Gemeinschaft einigen können. Zum Ende der dritten Märzwoche sollen Gespräche dann während des kommenden Finanzministertreffens zur Erarbeitung der wichtigen Eckpunkte führen.
Der amtierende EU-Finanzkommissar Paolo Gentiloni äußerte sich in diesem Zusammenhang unter anderem erfreut darüber, dass altbekannte Probleme zwischen den traditionell eher sparfreudigen Ländern in Europas Norden und den weniger auf Sparmaßnahmen bedachten Ländern Südeuropas inzwischen aus der Welt geschafft worden seien. Als einen Beweis hob Gentiloni hervor, dass aktuelle relevante Reformvorschläge sowohl von Spanien als auch dem deutschen Nachbarn Niederlande formuliert worden seien. Das Haushaltsjahr 2023 will die EU-Kommission nun nutzen, um zu prüfen, ob die angeschlossenen Länder der EU Gelder in der gewünschten Art und Weise für Investitionen im Nachhaltigkeit-Kontext verwenden. Wichtige Themenbereiche sind dabei – neben etlichen anderen – der Aspekt der Digitalisierung auf der einen und das Thema Klimaschutz auf der anderen Seite.
Unverzichtbar, so das Credo des Finanzkommissars, sei ein sukzessiver Abbau staatlicher Schulden. Priorität habe allemal, einen Anstieg der Verschuldung zu verhindern. Ein klares Ziel zudem die Beseitigung falscher Anreize. Im Rahmen der Neuverschuldung soll endlich wieder der Grenzwert von 3,00 % hinsichtlich des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts eingehalten werden. Die EU-Kommissare stellten nun klar: Länder der Union dürften das Entgegenkommen mit einer Regelung für den Übergang auf keinen Fall als „Freibrief“ für höhere Schulden begreifen. Denn: Ab 2024 werde die Kommission nach eingehenden Prüfungen auf die Einleitung von Defizitverfahren setzen, um Staaten an die sprichwörtliche kurze Leine zu nehmen. Gemeint seien damit explizit auch die derzeit gängigen Zahlungen zum Auffangen höherer Energiekosten.
Gentiloni äußerte, die Kommission sei sich sehr im Klaren darüber, dass derlei Ankündigungen aus der bürokratischen Theorie sehr leicht formuliert werden könnten. Die Pandemie habe eine akute Handlungsbereitschaft erforderlich gemacht. Die krisenbedingte Ausreden aber hätten nun keine Gültigkeit mehr. Aus der Erfahrung der letzten drei Jahre könnten Eingriffe inzwischen weitaus präziser erfolgen und besagte „falsche Anreize“ ausgeschlossen werden. Nur, weil lange auf Strafmaßnahmen verzichtet worden seien, dürfe dies als dauerhafter Verzicht verstanden werden.
Ein Kernthema der neuen Überlegungen ist unweigerlich die Behandlung der Ausgaben im Rüstungssektor, denn der Krieg in der Ukraine habe hier für Veränderungen gesorgt, wenn es um die Frage der Staatsverschuldung geht. Die Kommission hält wenig vom Vorschlag einiger Länder, Rüstungsausgaben bei den Richtlinien für die Verschuldung außen vorzulassen. Zumal die EU diesbezüglich Töpfe mit einem Volumen von mehreren hundert Milliarden Euro bereitgestellt habe. Wichtig sei eine neue Sparsamkeit, um in den Ländern möglichst schnell wieder zum Niveau aus der Vorkrisenzeit zurückzukehren. Interessant: Laut der EU lagen sage und schreibe 15 der insgesamt 27 Staaten der Gemeinschaft im Jahr 2022 über dem 60-Prozent-BIP-Schwellenwert. Deutschland ist eines der Länder, das dieses Ziel im vergangenen Jahr verfehlt hat. Ungeachtet der Pandemie und des Krieges sei es an der Zeit für die Rückkehr zu früheren Plänen für die Haushalte in den Mitgliedsländern.
Auch deshalb, weil Staatshilfen für die Industrie und Haushalte vielfach dem Anstieg der Inflation nochmals Vorschub geleistet hätten. Die Länder haben die somit Pflicht zur Entwicklung „mittelfristiger haushaltspolitischer Ziele“. Im Herbst 2023 sollen die Länder spezifische Empfehlungen für weitere Anpassungen erhalten. Für erste Länder wie Frankreich oder Italien steht inzwischen fest: Sie werden die Obergrenze von drei Prozent für die Neuverschuldung für das kommende Jahr 2024 mit hoher Wahrscheinlichkeit durchbrechen. Ohne EU-Sanktionen, so der Kommissar, dürften sich die Staaten in ihren Entscheidungen eher nicht von korrigierten Regelwerken beeinflussen lassen.
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