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In den USA (und verschiedenen anderen Ländern) ist der Verkauf beschlagnahmter digitaler Währungen für den Fiskus und einzelne Bundesstaaten schon seit einigen Jahren eine lukrative Einnahmequelle. Auch in Deutschland gab es in der Vergangenheit bereits Fälle, in denen Behörden zuvor sichergestellte Kryptowährungen wie Bitcoins versteigert haben, um so die Kassen aufzubessern. Ganz aktuell waren es das Bundesland Hessen und die in Frankfurt am Main ansässige Generalstaatsanwaltschaft des Landes, die den Verkauf von mehr als zehn verschiedenen Coins in Auftrag gaben. Mit der Durchführung hatten die Verantwortlichen das bekannte Bankhaus Schleich beauftragt. Interessenten hatten eine Woche Zeit, um sich an der Aktion zu beteiligen. Das Zeitfenster für den Verkauf schloss sich am 20. Dezember, wie Medien zur Wochenmitte berichteten.
Die konfiszierten Währungen, die nicht genauer definiert wurden, stammen aus dem Darknet. Dort wurden sie bzw. sollten sie in Verbindung mit kriminellen Drogendeals verwendet werden. Abseits vom beachtlichen Erlös von über 100 Millionen Euro, die das Bankhaus für die hessische Landeskasse erzielen konnte, ist vor allem Aussage in der veröffentlichten Pressemeldung gleichermaßen interessant wie richtungweisend. So heißt in der Stellungnahme, die Experten im Hause Schleich hätten gemeinsam mit der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft einen „rechtssicheren Rahmen“ erarbeitet, um zukünftig vergleichbare Transaktionen rund um beschlagnahmte digitale Währungen sicher durchführen zu können. Der Verkauf dürfte also im Grunde so etwas wie der Startschuss einer längerfristigen Zusammenarbeit zwischen Land, Staatsanwaltschaft und Bankhaus gewesen sein.
Die Schaffung eines solchen juristisch einwandfreien Gerüstes ist laut der Bank deshalb wichtig, da der Verkauf digitale Währungen mit „krimineller Vorgeschichte“ an regulären Kryptobörsen aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen sei. Das neue Verfahren sorgt jetzt dafür, dass konfiszierte Kryptowährungen wieder einen legalen Status erhalten und veräußert werden können. Die bekannt gegebene Rahmenvereinbarung ist durchaus eine Innovation und könnte nach Einschätzungen von Experten Nachahmer in anderen Bundesländern finden. Diese könnten die Rechtsgrundlage gänzlich oder angepasst übernehmen und ihrerseits über Behörden sichergestellte Coins und Token gewinnbringend verkaufen. In den digitalen Asservatenkammern deutscher Behörden dürften jedenfalls zunehmend beträchtliche Kryptovermögen schlummern, da vielerorts spezielle Einheiten im Kampf gegen Cyberkriminalität im Einsatz sind.
Jana Ringwald, die für das Projekt verantwortliche Oberstaatsanwältin, nennt als Grund der Kooperation zwei wesentliche Aspekte. Sowohl die Vorgehensweise bei Beschlagnahmungen als auch die spätere „Verwertung“ der digitalen Vermögenswerte verlange einen „professionellen Ansatz“. Die Staatsanwaltschaft beobachte seit längerem, dass sich digitale Währungen verstärkt zur ersten Wahl von Cyberkriminellen bei Zahlungen im sogenannten Darknet entwickelten. Die in enger Zusammenarbeit geschaffene Lösung zur Rückführung von bei Straftaten verwendeten Coins in den Kryptomarkt bezeichnet Ringwald als bisher einmalig in Deutschland. Das Konzept orientiere sich an den Gegebenheiten des Marktes.
Der Jurist Daniel Resas, unter dessen Leitung die Wirtschaftskanzlei YPOG in beratender Funktion involviert war, verweist vor allem auf das große Volumen der Transaktion und nennt in erster Linie geltende Richtlinien zur Bekämpfung internationaler Geldwäsche als Herausforderung – auch und gerade im Übrigen mit Blick auf die am Handel beteiligten Teilnehmer. Resas ist sich sicher, man habe durch die gemeinsame Arbeit nun einen rechtlich einwandfreien „neuen Marktstandard“ entwickelt. Bund und Länder können beschlagnahmte digitale Währungen in Zukunft dank dieses Standards somit schneller und ohne Rechtsprobleme verkaufen. Die Wahl des Partners war wie erwartet wohlüberlegt. Das Bankhaus Schleich konzentriert sich seit rund drei Jahren auf den Bereich der Tokenisierung sowie dem Kryptohandel im außerbörslichen Bereich und Krypto-Vermögenswerte allgemein.
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