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Finanzminister : Schneller Startschuss für Mindeststeuer in Vorbereitung

Zuletzt aktualisiert am 18.04.2025
Inhaltlich geprüft durch: Cristian Fuentes

Trotz der Besetzung des Spitzenpostens im Bundesfinanzministeriums durch FDP-Chef Christian Lindner nehmen die Pläne für eine Mindeststeuer für den Bereich der Großkonzerne innerhalb der Europäischen Union Fahrt auf. Manches Unternehmen hatte zuvor mit Blick auf die Regierungsbildung in Deutschland die Hoffnung gehegt, eine solche steuerliche Regelung könnte eventuell noch abgewendet werden. Zugleich aber könnte es dazu kommen, dass besagte Besteuerung hinter den Forderungen vieler Kritiker des bisherigen Systems zurückbleiben könnte. Die Spekulationen über die neue Regelung jedenfalls werden so vorerst im Keim erstickt. Der amtierende Finanzminister will währenddessen für eine schnelle Realisierung einer einheitlichen Steuer auf internationaler Basis sorgen. Als führende Volkswirtschaft in Europa kann Deutschland in diesem Zusammenhang wichtige Weichen stellen.

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Neue Regelungen sollen Steuergerechtigkeit schaffen

Ziel ist das Vorlegen eines Gesetzentwurfs, der für den Sektor der Großunternehmen nach der erforderlichen Zustimmung schon Anfang des Jahres 2023 eingeführt in die Tat umgesetzt werden könnte. Genau dies ist nach aktuellem Stand das Ziel von Christian Lindner. Dies geht aus einer Stellungnahme des Finanzministeriums im Gespräch mit der Wirtschaftswoche hervor. Bevor es zu einer solchen internationalen Vereinbarung zur Besteuerung kommt, möchte das Ministerium allerdings im ersten Schritt auf eine entsprechende Richtlinie innerhalb der EU warten. Ein Entwurf der Kommission der Europäischen Union gibt es inzwischen. Damit ist das wichtige Fundament für eine EU-weite Vereinbarung gelegt, um ab dem nächsten Jahr einen gemeinsamen Weg zu beschreiten. Die Vorzugsbehandlung vor allem großer Unternehmen ist in Europa wie auch weltweit seit langem ein ebenso diskutiertes wie umstrittenes Thema. Länder wie Irland und andere sogenannte Steueroasen hießen Global Player wie Amazon oder Apple über Jahre hinweg mit steuerlichen Anreizen willkommen und zogen sich damit den Zorn vieler anderer Länder zu.

15 Prozent sollen weltweit Untergrenze für große Firmen werden

Um die bisherigen Verlagerungen von Firmenstandorten und damit der erzielten Gewinnen in die besagten Oasen in Zukunft zu verhindern, haben sich mittlerweile über 130 Staaten rund um den Globus für eine Einigung ausgesprochen und sich einer gemeinschaftlichen Ausrichtung angeschlossen. Federführend war in diesem Zusammenhang unter anderem der ehemalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz. 2023 könnte also zum Jahr der Wende für viele Konzerne werden, die bis dato großen Spielraum zur Steuervermeidung ausschöpfen konnten. Der wirtschaftliche Hintergrund für den Fall einer Lösung auf internationaler Basis sieht wie folgt aus: International tätige Unternehmen sollen jährlich bald Steuern in Höhe von 750 Millionen Euro oder mehr zahlen müssen. Der jeweilige Firmensitz soll dann keine zentrale Rolle mehr spielen.

Als Mindeststeuersatz sollen dann 15 Prozent angesetzt werden. Sollten Firmen – wie derzeit im Ausland über Tochterfirmen durchaus üblich und möglich – in den Genuss niedrigerer Steuersätze kommen, dürfen Staaten, in denen Mutterkonzerne beheimatet sind, dann Differenzsteuern erheben.

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Unternehmen sollen keine Standortvorteile mehr nutzen können

Faktisch sollen Steuern am Ende sowohl am Heimatstandort als auch in Ländern mit untergeordneten Unternehmens-Ablegern Besteuerungen geltend machen können. Neben den oben Firmen würde dies insbesondere auch Konzerne der digitalen Welt wie Google oder den Facebook-Mutterkonzern Meta wesentlich stärker als zum jetzigen Zeitpunkt in die Pflicht nehmen. Neben dem eigentlichen Standort wird also auch das Land eine Rolle spielen, in dem „tatsächlich Geschäfte“ gemacht werden. Das deutsche Bundesfinanzministerium hebt dabei zwei wesentliche Grundvoraussetzungen hervor. Neue Regeln müssten zum einen für die betreffenden Firmen, aber auf der anderen Seite auch für die jeweilige Unternehmensverwaltung gelten. Laut verschiedenen Quellen werden inzwischen zwischen zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene Gespräche über dieses Thema geführt. Reaktionen auf die Nachrichten aus dem Bundesministerium ließen nicht lange auf sich warten. Peter Adrian etwa, der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) etwa äußerte (ebenfalls gegenüber der Wirtschaftswoche), die Politik müsse eine „faire Umsetzung“ der kommenden Regularien zur steuerlichen Behandlung garantieren.

Es müsse sichergestellt sein, dass eine derartige Mindeststeuer am Ende nicht zu einem Nachteil deutscher Unternehmen werde. So brauche es im Einzelfall einen steuerlichen Ausgleich, um so Mehrbelastungen durch die neuen bürokratischen Hürden zu verhindern.

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