Redakteur
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Die Pandemie wird seit dem Ausbruch zum Beginn des Jahres 2019 oft und gerne als Brennglas bezeichnet. In vielen Bereichen der Wirtschaft hat das Virus teils eklatante Schwachstellen noch deutlicher als in der Zeit vor der Krise aufzeigt. Fehlende Programme zur schnelleren Digitalisierung offenbarten sich nicht allein im deutschen Bildungssystem. Zwar kämpfen viele Schulen im gesamten Bundesgebiet weiterhin aus Mangel an finanziellen Mitteln damit, die nötige Infrastruktur für schulische Angebote zu schaffen. Auch und gerade aber präsentiert sich der besagte im behördlichen Bereich. Das beste Beispiel sind zu lange Meldungen zu aktuellen Fallzahlen durch die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut. Auch die Abwicklung von Hilfsprogrammen für von Corona betroffenen Unternehmen und Selbständige stellen bis heute ein Problem dar. Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) ist dies Grund genug, Anfang der ersten Woche des Jahres 2022 klare Forderungen an die neue Bundesregierung zu stellen.
Das Dilemma der Kommunen im Land setzt sich dem Bund genau genommen aus zwei Schwierigkeiten zusammen. Einerseits litten viele Kommunen bereits vor dem Ausbruch der Pandemie unter einem hohen Schuldenstand aus früheren Jahren. Hinzu kommen nun Kosten in Milliardenhöhe als Folge der wirtschaftlichen Ausfälle. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, Ralph Spiegler, sprach sich zur Auflösung dieser kritischen Entwicklung für „milliardenschwere finanzielle Entlastungen“ durch den Bund zugunsten der betroffenen Kommunen aus. Es brauche mehr monetäre Flexibilität, um der Lage Herr werden zu können, so Spiegler zum Wochenbeginn. Die schwierigen Verhältnisse in den Rathäusern und Schulen beim Thema Digitalisierung sind in diesem Zusammenhang nur ein Argument für die Forderungen. Zugleich seien die hochgesteckten Ziele beim Thema Klimaschutz ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Kommunen kaum realisierbar.
Spiegler äußert in der ersten Stellungnahme zum Jahresstart aber nicht nur Kritik. So hätten Bund und Länder die Ausfälle durch die Pandemie im Bereich der für Kommunen so wichtigen Einnahmequelle der Gewerbesteuer für einen Ausgleich gesorgt. Experten hatten aber schon früher angemerkt, dass die Gegebenheiten seit Beginn der Coronakrise in einzelnen Städten und Gemeinden so unterschiedlich ausfallen, dass es statt des Gießkannenprinzips vielerorts individuelle Lösungen zur Bewältigung der schwierigen Lage brauche. Diese Position vertritt in weiten Teilen auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Auf gut neun Milliarden Euro beziffert man dort das erneute Defizit der Kommunen im vergangenen Jahr 2021. Wohlgemerkt: Neun Milliarden Euro als „Aufschlag“ auf bestehende Altschulden in Höhe von etwa 35 Milliarden Euro aus der Vorkrisenzeit, wie Spiegler betont. Nun sei eine „gemeinsame, einmalige Kraftanstrengung“ notwendig.
Der Bund müsse gemeinsam mit jenen Ländern Maßnahmen ergreifen, in denen Kommunen unter der Last der früheren Schulden leiden. Die Altschulden betreffend benötige es eine spürbare Entlastung eben dieser Kommunen. Generell sei man beim Deutschen Städte- und Gemeindebund durchaus optimistisch gestimmt, dass die Probleme behoben werden können. Der Koalitionsvertrag, so Spiegler, sei hier ein guter Ansatz.
Wichtig sei eine erneute Handlungsbereitschaft aufseiten der neuen Regierung, sollten sich die Erwartungen zur Erholung der deutschen Wirtschaft im neuen nicht so schnell wie erwartet bestätigen. Positive Signale setzen in diesem Punkt die aktuellen Einschätzungen vieler Experten wie auch des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Die schnelle Verbreitung der Omikron-Variante schürt dieser Tage zwar die Angst vor rasant steigenden Infektionszahlen und Belastungen der Krankenhäuser. Zugleich aber zeichnet sich ab, dass sich die Zahl der schweren Verläufe durch die Mutation rückläufig entwickelt. Von Bedeutung könnten für die wirtschaftliche Entspannung nun unter anderem Anpassungen der Quarantäne-Regelungen für Erkrankte sein. Mögliche Ausnahmen in sogenannten kritischen Infrastrukturen befürwortet der DStGB ausdrücklich.
Ebenfalls verweist man auf die Notwendigkeit eines weiteren „Rettungsschirms“ als Ergänzung zu bereits laufenden Programmen – sofern die Wirtschaft eben nicht in der erforderlichen Art und Weise in Gang kommen sollte. Neben Digitalisierung und Klimaschutz nennt der DStGB zudem den Investitionsstau in Höhe von gut 150 Milliarden Euro in Verbindung mit der Sanierung von Brücken und Straßen sowie einmal mehr bei vielen Schulen im gesamten Land.
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