
Wenn das Telefon ohne bekannte Rufnummer klingelt, sind am anderen Ende der Leitung häufig Unternehmen oder Mitarbeiter eigens beauftragter Agenturen. Im Einzelfall sind solche Anrufe unerwünscht. Doch spätestens, wenn solche Werbetelefonate im Tagesrhythmus erfolgen, stellen diese eine echte Belästigung dar. Das Jahr 2021 geht in diesem Zusammenhang laut Bundesnetzagentur mit einem traurigen Rekord in die Geschichtsbücher ein. Laut den Statistikern der Behörde gab es seit Aufzeichnung der Daten in Deutschland niemals zuvor so viele störende Werbeanrufe. Oder anders gesagt: Bürgerinnen und Bürgern haben der Agentur im vergangenen Jahr besonders viele Fälle gemeldet. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sich viele Verbraucher zwar belästigt fühlen. Doch nicht jeder macht seinem Unmut über die aggressive Werbepolitik vieler Firmen auch Luft, indem er eine Meldung an die Bundesnetzagentur in Angriff nimmt.
Das Blockieren der betreffenden Rufnummern ist für viele Menschen das Mittel der Wahl. Dabei ist die Nachricht an die Bundesnetzagentur durchaus ein wichtiger Schritt, um das Problem dauerhaft in den Griff zu bekommen. Die Agentur mit Sitz in Bonn verzeichnete 2021 79.702 Beschwerden, die sich auf unerlaubte Telefonwerbung bezogen. Noch im Jahr 2020 hatte es 63.273 solche Meldungen gegeben. Damit ist die Zahl der insgesamt eingegangenen Beschwerden binnen eines Jahres um 26 Prozent gestiegen. 2020 war bis dato das Jahr mit dem Höchstwert gewesen. Über welche Anrufe haben sich Verbraucher im Einzelnen beklagt? Es sind vor allem unerwünschte Kontaktaufnahme zu Energieverträgen, zu Versicherungsangeboten und Produkten aus dem Finanzsektor gewesen. Darüber hinaus handelte sich laut Bundesnetzagentur um telefonische Angebote für das Abonnement von Zeitungen und Zeitschriften sowie zur Teilnahme an Gewinnspiele – wichtig für die Erfassung: Es geht ausschließlich um telefonische Werbung, der Verbraucher im Vorfeld nicht zugestimmt hatten.
Einen Rekord verbuchten die Experten der Behörde zudem bei den verhängten Bußgeldern. Die Gesamtsumme stieg von 2020 bis 2021 um 84.000 Euro auf 1,435 Millionen Euro. Die Höhe der Strafzahlungen für unerwünschte Telefonwerbung scheinen in Deutschland noch immer nicht hoch genug auszufallen, schaut man sich die Entwicklung der gemeldeten Fälle und die bisherige Entwicklung der Bußgelder an. Ab diesem Jahr wird die Agentur aus diesem Grund umso strenger vorgehen. Seit dem vergangenen Dezember können die Prüfer nach Klärung der Sachlage jetzt statt wie bisher maximal 10.000 bis zu 300.000 Euro als Bußgeld verhängen, wenn Werbefirmen bei ihren Aktionen mit unterdrückter Rufnummer arbeiten. Dies ist aus Verbrauchersicht deshalb so erfreulich, weil gerade die Anrufe ohne Anzeige der Telefonnummern 2021 einen besonders deutlichen Anstieg erkennen ließen. Andere Dienstleister wiederum setzen auf wechselnde Nummern, um dafür zu sorgen, dass angerufene Verbraucher nicht vorab wissen, wer sie anruft.
Jochen Homann, der Chef der Bundesnetzagentur, ließ im Rahmen der Veröffentlichung der Daten für 2021 verlautbaren: Die Behörde werde Täter 2022 wie gehabt mit „mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln“ verfolgen, um diese zur Rechenschaft zu ziehen. Im Mittelpunkt der Arbeit werde dabei gerade gegen jene Firmen vorgegangen, die Werbung mit unterdrückter Nummer betreiben. Diese Praxis sei im Bereich der Telefonwerbung schlicht und ergreifend inakzeptabel. Offensichtlich scheint, dass die Agentur noch aktiver werden muss, denn die derzeitigen Maßnahmen und Bußgelder konnten einmal mehr nicht die Zunahme der Belästigungen verhindern. Es könnte allerdings sein, dass Corona die Verbraucher im Land stärker sensibilisiert hat. 2019 nämlich waren die Meldedaten im Vergleich zum Vorjahr zeitweise rückläufig gewesen. Auch hatte die Bundesnetzagentur die Bevölkerung seit 2020 mit noch größerem Aufwand auf die Möglichkeit zur Übermittlung von Beschwerden hingewiesen.
So oder so: Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) sind die aktuellen Zahlen ein guter Anlass, um nochmals mit Nachdruck die Einführung einer „allgemeinen Bestätigungslösung“ anstelle mündlicher Werbe-Vereinbarungen zu fordern. Verbraucher sollten zukünftig nur dann Werbeanrufen erhalten dürfen, wenn sie vorab ihre schriftlich Einwilligung erteilt haben, so der VZBZ in seiner aktuellen Stellungnahme zum Thema. Die geltenden Regeln müssten sowohl vereinfacht als auch für jeden Verbraucher verständlich formuliert werden. Es sei außerdem unverzichtbar, dass der Schutz gegen unerlaubte Werbetelefonate auf alle oben genannten Bereiche ausgewertet werde. Aktuell greift der Verbraucherschutz diesbezüglich lediglich für Gewinnspiele und seit kurzer Zeit für Verträge zur Belieferung mit Energie und Angebote für den Sektor der Telekommunikation. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag erfreulicherweise eine ebenso solche flächendeckende, allgemeine Bestätigungslösung im Blick.
In besonderer Weise sind Werbeanrufe innerhalb des deutschen Festnetzes eine Gefahr für ältere Menschen. Ihre Nummern sind für Täter bequem im Telefonbuch einsehbar, während jüngere Verbraucher häufig nur noch mobil erreichbar sind. Ältere Menschen, so fordern es auch viele Politiker, müssten deutlich besser geschützt werden, da sie vielfach sehr leichte Beute für Werbefirmen sind.
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