
Die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich für die Zeit ab 2022 einiges vorgenommen, um das seit seiner Einführung im Jahr 2005 in der Kritik stehende Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet – an die heutigen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anzupassen. Das Ziel ist die Schaffung einer neuen Grundsicherung in Form eines sogenannten „Bürgergeldes“. Insgesamt widmet der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition der Überarbeitung des bisherigen Systems drei Seiten. Schon jetzt gibt es zahlreiche Bedenken, wie die Umsetzung gelingen wird. Der Grund: Die beteiligten Regierungsparteien legen die relevanten Abschnitte teils sehr unterschiedlich aus. Noch fehlen klare Aussagen, wie das Bürgergeld am Ende im Einzelnen aussehen soll.
Zum Jahresbeginn kritisierten etliche Verbände zudem die neuen Anpassungen der Hartz-IV-Bezüge. Diese würden einmal mehr nicht hoch genug ausfallen, um die weiter gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgleichen zu können. Währenddessen ist die Zahl der Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide im vergangenen Jahr deutlich gesunken.
Bundesweit gibt es mehr als 400 Jobcenter, in denen sich Mitarbeiter um die Belange der Bezieher kümmern. In der Vergangenheit gab es in Deutschland in einigen Jahren regelrechte Widerspruchs- und Klagewellen gegen fehlerhafte Bescheide und Sanktionen. Für das zweite Corona-Jahr 2021 veröffentlichte die in Nürnberg ansässige Bundesagentur für Arbeit zum Beginn der zweiten Januarwoche die aktuellsten Daten. Die veröffentlichten Angaben zeigen vor allem eines: Nachdem die Zahl der Widersprüche schon 2020 rückläufig gewesen war, mussten sich die zuständigen Ämter nun nochmals mit wesentlich weniger Widersprüchen befassen. 413.600 Widersprüche gingen den neuesten Zahlen zufolge in ganz Deutschland bei den Jobcentern ein. Zugleich gingen bei den Centern in den zurückliegenden 12 Monaten insgesamt 61.400 Klagen ein. Zum Vergleich: Dem Jahr 2020 gegenüber waren dies hier wie dort beinahe 20 Prozent weniger. Die Widersprüche sanken um 97.800, bei den Klagen ermittelte die Bundesagentur im Vorjahresvergleich einen Rückgang um 17.700 Eingänge.
Interessant: Trotz der gesunkenen Zahlen bei Widersprüchen wurde ein Anstieg der Widersprüche gegen verhängte Sanktionen verzeichnet. Hier geht es um Widersprüche als Reaktion auf Sanktionen (Strafmaßnahmen), wenn Empfängerinnen und Empfänger vermeintlich gegen Auflagen der Jobcenter verstoßen hatten. Im Vergleich zum Jahr 2020 stieg die Widerspruchszahl in diesem Zusammenhang um 10.000. Gegenüber dem Jahr 2019 hingegen war aber auch dieser Wert rückläufig. Der deutsche Gesetzgeber bzw. die Bundesagentur begründet diese positiven Entwicklungen unter anderem durch die Vereinfachung des Zugangs zur Grundsicherung. So würden Jobcenter zum Beispiel auf eine „genaue Vermögensprüfung“ verzichten – vorausgesetzt, es fehlen „Anhaltspunkte für erhebliche Vermögenswerte“. Für einfachere Rahmenbedingungen habe man auf der anderen Seite im Bereich des Wohngeldes gesorgt.
Auch hier agierten Behörden merklich großzügiger, wie es vonseiten des Gesetzgebers heißt. Allerdings: Eine Entspannung der pandemischen Lage könnten bald dazu führen, dass statt tatsächlicher Wohnkosten wieder genauer auf die kommunalen Richtwerte für die Berechnungen geachtet wird.
Lohnend ist nicht nur der Blick auf die zugestellten Widersprüche und Klagen während des vergangenen Jahres 2021, die bei Jobcentern eingegangen sind. Laut Bundesagentur haben die Jobcenter 2021 bundesweit 439.800 Widersprüche bearbeitet. Lediglich ein gutes Drittel der Widersprüche führte nach der Prüfung zu einer Korrektur der vorherigen Entscheidung. 50.000 Änderungen basierten auf Fehlern der Sachbearbeiter. 64.000 Änderungen waren die Folge zusätzlicher Dokumente, die von Empfängerin nachträglich eingereicht worden waren. Bei den Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide fiel der Anteil der überarbeiteten Bescheide vergleichbar hoch aus. Insgesamt seien 2021 rund 77.700 gerichtliche Klagen abgeschlossen wurden. Gut 65 Prozent der Klagen wurden ohne die erhofften Änderungen der Ansprüche abgelehnt, wie es am heutigen Tag aus Nürnberg heißt. Lediglich bei 35 Prozent der Klagen seien letzten Endes Nachbesserungen erforderlich gewesen.
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