Medizinischer Berater
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Amoxicillin ist ein Arzneimittel, das aufgrund seiner umfassenden pharmakologischen Wirkung einer ärztlichen Verschreibung bedarf. Obwohl es gelegentlich ohne ärztliche Verordnung erhältlich ist, stellt sich die Frage nach der Legalität dieser Praxis oder Versandapotheke.
Die Rolle des Online-Rezepts in diesem Kontext und die entsprechenden Standpunkte des Verbraucherschutzes werden im vorliegenden Informationsmaterial erörtert.
Amoxicillin gehört der Gruppe der Aminopenicilline an und ist ein Breitbandantibiotikum, das zur Behandlung bakterieller Infektionen verabreicht wird. Es bekämpft im Gegensatz zum klassischen Penicillin grampositive und gramnegative Bakterien. Penicillin findet seinen Einsatz lediglich gegen grampositive Bakterienarten.
Amoxicillin wird unter anderem gegen Erkrankungen durch folgende Bakterien eingenommen:
Anwendung findet Amoxicillin häufig bei folgenden bakteriell-bedingten Erkrankungen:
Amoxicillin besitzt als Antibiotikum eine bakterienabtötende Wirkung. Dies wird durch die Hemmung bestimmter bakterieller Enzyme und in der Folge der Zellwand-Synthese herbeigeführt, die für das Wachstum sowie die Vermehrung der Bakterien verantwortlich sind. Es sorgt für die dauerhafte und vollständige Blockierung des Enzymzentrums, was die Zersetzung der Zellwände und das Absterben der Bakterien bewirkt. Die bakterielle Infektion klingt ab.
Unser Linktipp: Kann ich während der Einnahme von Amoxicillin Alkohol trinken?
Die Antwort ist eindeutig Nein.
Aufgrund einer hohen Wirkungsresistenz bei Antibiotika-Missbrauch sowie verschiedener möglicher Neben- und Wechselwirkungen unterliegt Amoxicillin in Deutschland der Rezeptpflicht.
Das umfasst auch Amoxicillin, das aus Deutschland im Ausland bestellt und nach Deutschland importiert/eingeführt wird – unabhängig davon, ob für das Medikament in dem Land der Auslieferung eine Rezeptpflicht gilt oder nicht. Wird Amoxicillin ohne gültiges Rezept nach Deutschland importiert, ist eine Konfiszierung durch die zuständigen Behörden Standard.
Unter „ohne Rezept“ wird in der Regel der Verkauf ohne vorherige Abklärung oder Konsultation mit einem zugelassenen Arzt verstanden. Das bedeutet, Amoxicillin soll gänzlich ohne Rezept bestellbar sein, was in Deutschland unter den illegalen Medikamentenhandel fällt.
Anders verhält es sich bei „rezeptfreien“ Online-Bestellungen mit Online-Rezept. Diese Ausdrucksweise wird häufig verwendet, weil die Medikamentenbestellung für den Patienten ohne direkten Rezeptkontakt verläuft und dieser von der Bearbeitung meist nichts mitbekommt. Tatsächlich wird im Hintergrund aber ein Online-Rezept ausgestellt, sofern alle Kriterien erfüllt sind und der Online-Arzt keine Bedenken gegen eine Einnahme von Amoxicillin hat. Für den Patienten fällt somit die klassische Rezeptbestellung, Rezeptabholung und das Bringen in eine Apotheke weg.
Für den Kauf von Amoxicillin über ein Online-Rezept hat dieses einige Bedingungen zu erfüllen, die der deutsche Gesetzgeber sowie die EU-Richtlinien vorgeben.
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Es sind ausschließlich Online-Rezepte zu akzeptieren, die von einem Arzt ausgestellt sind, der über eine Zulassung zum Praktizieren innerhalb Deutschlands beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes verfügt. Zusätzlich hat sich der Standort der Berufsausübung innerhalb der EU zu befinden.
Das Online-Rezept hat der EU-Norm zu entsprechen. Seit Anfang 2023 ist das Online- oder auch E-Rezept genannt, zur Ablösung des klassischen rosafarbigen Kassenpatienten-Rezepts anerkannt.
Hier gelten ab circa Mitte 2023 die EU-Normen mit Muster 16 im DIN A6-Format. Diese kommen aufgrund fehlender Kassenzulassungen von ausländischen EU-Ärzten weniger bis gar nicht zum Einsatz. Online-Rezepte für Privatversicherte und den Privatkauf sind Standard, die der DIN A6 Größe in länglicher Form der EU-Norm entsprechen (lesen Sie unseren Ratgeber: Medikamente bei ausländischen Versandapotheken bestellen – Was zu beachten?).
Der Online-Arzt ist verpflichtet, ausschließlich Amoxicillin von Herstellern zu verschreiben, die in Deutschland über eine Medikamentenzulassung verfügen. Ist dies nicht der Fall, verliert das Online-Rezept unverzüglich seine Gültigkeit und die Abgabe eines nicht-zugelassenen Medikaments wird als illegaler Medikamentenhandel behandelt.
Ein Online-Rezept erhält nur Gültigkeit mit vollständiger Ausfüllung aller relevanten Daten über den Patienten, das Medikament sowie den ausstellenden Arzt und hat neben dem tagesaktuellen Datum auch die Arztunterschrift aufzuweisen.
Zu den erforderlichen Daten zählen vor allem Patientenname, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Diagnose und „Amoxicillin“ als Medikamentenname zuzüglich Herstellernamen, Dosierung und Packungseinheit. Des Weiteren hat zusätzlich zum Arztnamen und der Anschrift auch die Registrierungs- beziehungsweise Zulassungsnummer auf dem Online-Rezept zu erscheinen.
Der Online-Arzt muss sicherstellen, dass eine Weiterleitung des Online-Rezepts ausschließlich an eine Apotheke erfolgt, die innerhalb Europas über eine Zulassung und Registrierung verfügt und ihren Sitz in der EU aufweist. Dies gilt der Gewährleistung, dass Patienten Amoxicillin nicht über Fake-Shops beziehen und sich damit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko aussetzen.
Wenngleich sich der Verbraucherschutz nicht direkt über Online-Rezept-Anbieter wie Zavamed und DoktorABC äußert, so können diese allerdings als positive Beispiele für die Hinweise vom Verbraucherschutz zum sicheren Kauf von Amoxicillin herangezogen werden.
Ob ein zugelassener Arzt ein Online-Rezept ausstellt, ist über seriöse Gesundheitsportale zu erfahren. Hierbei werden die dort tätigen Ärzte namentlich mit Registrierungsnummer angegeben, wie das beispielsweise bei Zavamed, GoSpring, Dokteronline und DoktorABC der Fall ist.
Ebenfalls gelangen Patienten über einen Klick auf die Registrierungsnummern zu einer Datenzentrale für Arztregistrierungen, auf welcher der aktuelle Stand zu überprüfen ist. Fehlen die Registrierungsnummern und die Prüfungsfunktion, ist laut Verbraucherschutz Vorsicht walten zu lassen. Es kann sich um unseriöse Online-Rezept-Anbieter handeln.
Ein deutlicher Sicherheitshinweis ist durch spezielle Zertifizierungen gegeben, wie es beispielsweise LegitScript darstellt. Dabei handelt es sich um eine Kontroll-Institution, die unter anderem Telemedizin-Websites in puncto gesetzeskonformer Aktivitäten in regelmäßigen, kurzen Abständen kontrolliert.
Überprüft werden je nach Institution beispielsweise das legale Praktizieren zugelassener Ärzte, die Zuverlässigkeit und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben wie beispielsweise medizinische Fragebögen und Verschreibung von ausschließlich in Deutschland zugelassenen Medikamenten. Zavamed und DoktorABC verfügen über ein LegitScript-Zertifikat.
Ein seriöser Online-Rezept-Anbieter agiert für seine Kunden und Patienten transparent. Das bedeutet, es gibt keine versteckten Kosten, keine schwierig erkennbaren Bedingungen im „Kleingedruckten“ oder andere Gegebenheiten zum Nachteil des Patienten/Kunden. Erhobene Daten der Online-Ärzte sind im Kundenkonto hinterlegt, sodass jeder Kontoinhaber einen unkomplizierten Blick auf diese hat.
Fake-Shops nehmen vor allem im Verkauf kontinuierlich zu. In der Arznei- beziehungsweise Gesundheitsbranche kann das fatale Folgen für den Patienten nach sich ziehen, weil das Interesse von Fake-Shops nicht in der Gesundheitsförderung von Patienten liegt, sondern ausschließlich in der Geldgewinnung. Dazu bedienen sich Fake-Shops risikobehafteter Geschäftspraktiken, die Patienten sogar in Lebensgefahr bringen können.
Vorsicht, wenn Amoxicillin auffallend günstiger als beispielsweise in der Apotheke des Vertrauens angeboten wird. Hierbei kann es sich um eine Medikamentenfälschung handeln, die so kostengünstig wie möglich produziert wird. Dazu werden minderwertige und/oder wirkungslose Inhaltsstoffe verwendet, die von Traubenzucker bis zu Gift- und Schadstoffen reichen.
Im besten Fall handelt es sich um ein ungefährliches Placebo, im schlimmsten Fall lösen die Inhaltsstoffe lebensbedrohliche Situationen nach der Einnahme aus. Deshalb empfiehlt der Verbraucherschutz, sich nicht durch besonders günstige Amoxicillin-Angebote zum Kauf verleiten zu lassen.
In Fake-Shops sind in der Regel keine zugelassenen Ärzte tätig, die kompetent beurteilen können, ob Amoxicillin für eine Behandlung erfolgversprechend einzusetzen ist und der Patient das Medikament verträgt.
Zudem beabsichtigen Betreiber von Fake-Shops in der Regel keine Ausstellung von Online-Rezepten, da es ihnen lediglich um die Geldeinnahmen über den Verkauf von illegalen Medikamenten und/oder Medikamentenfälschungen geht.
Für den Patienten bedeutet der Kauf in einem Fake-Shop, dass er sich mit der Einnahme einem hohen Gesundheitsrisiko aussetzt oder Geld für ein wirkungsloses Medikament verliert. Der Verbraucherschutz verweist aus genannten Gründen auf die oben genannten Hinweise, woran Fake-Shops erkennbar sind.
Um Amoxicillin mit Online-Rezept zu erhalten, ist sich auf einem Gesundheitsportal mit Telemedizin-Service anzumelden beziehungsweise zu registrieren. Über die Suchleiste kann Amoxicillin im Medikamenten-Sortiment gefunden und anschließend in den Warenkorb verschoben werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite: „Antibiotika rezeptfrei kaufen – So funktioniert es„.
Danach erfolgt ein medizinischer Fragebogen, der wahrheitsgemäß auszufüllen ist. Dieser wird an einen Online-Arzt weitergeleitet, der anhand der Patientenangaben entscheidet, ob eine Behandlung mit Amoxicillin erfolgversprechend ist und keine Kontraindikationen vorliegen, die eine Einnahme einschränken oder verbieten.
Stellt der Online-Arzt das Online-Rezept aus, leitet er es an eine kooperierende Versandapotheke weiter. Diese bereitet den Versand von Amoxicillin an den Patienten zügig nach Rezepterhalt vor und veranlasst die Abholung durch einen Lieferdienst. In der Regel beträgt die Lieferzeit zwischen ein und drei Werktagen.
In der Regel erfolgt sie unverzüglich innerhalb üblicher Öffnungszeiten an Werktagen. Wird Amoxicillin beispielsweise an einem Samstagabend bestellt, findet die Bearbeitung häufig erst am Montagmorgen statt. Diese nimmt unter normalen Umständen und wenn keine Rückfragen seitens des Online-Arztes bestehen, lediglich einige Minuten in Anspruch.
Darauf folgt die sofortige Übersendung des Online-Rezepts an eine Apotheke, die meist am selben Tag den Versand vorbereitet und einleitet.
Diese Entscheidung obliegt allein dem Online-Arzt, der die Ausstellung von Wiederholungsrezepten von verschiedenen Faktoren abhängig macht. Dabei spielen verschiedene Fragen eine Rolle: Wie lange wurde Amoxicillin bereits für dieselbe Erkrankung eingenommen? Äußern sich unter der Einnahme Nebenwirkungen mit eventuellen gesundheitlichen Risiken? Besteht eine neue Infektionserkrankung? Sind Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen seit der letzten Rezeptausstellung hinzugekommen?
Danach beurteilt der Online-Arzt, ob eine erneute oder weitere Behandlung mit Amoxicillin sinnvoll sowie erfolgversprechend ist oder ob er eine andere medikamentöse Behandlung für angebrachter hält.
Das hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. In der Regel kommen zu dem Medikamentenpreis eine Rezeptgebühr sowie eine ärztliche Leistungsgebühr hinzu. Diese entsprechen in vielen Fällen den üblichen Preisen nach der Ärztegebührenordnung, wie sie ein ortsansässiger Arzt mit Praxiszugang ebenfalls berechnet. Ob und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt, ist beim Versicherer zu erfragen.
Die Dosierung und sonstige wichtige Hinweise zur Einnahme vermerkt der Online-Arzt auf dem Rezept, welches oftmals in Kopie mit dem Medikament an den Patienten zugesendet wird. Vielfach wird das Online-Rezept auch parallel zum Apothekenversand zeitgleich an die Nachrichtenbox im Kundenkonto oder an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Informationen zur Einnahme geschickt.
Ein Online-Arzt verschreibt Amoxicillin nicht, wenn die Einnahme ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt. Das können Gegenanzeigen wie beispielsweise eine Überempfindlichkeit oder Leberfunktionsstörungen sowie bekannte Wechselwirkungen wie beispielsweise eine gleichzeitige Einnahme von Methotrexat, Allopurinol oder Tetracyclin sein.
Eine Einnahme ist bei einem Körpergewicht von unter 40 Kilogramm ebenfalls nicht indiziert. Zudem kann eine bereits vorausgegangene Amoxicillin-Behandlung ohne erwünschten Erfolg die Verschreibung eines anderen Antibiotikums erfordern.
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