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Medikamente bei ausländischen Versandapotheken bestellen – Was zu beachten?

Zuletzt aktualisiert am 08.04.2025
Inhaltlich geprüft durch: Werner Wassicek

Viele Medikamente, die in der EU zugelassen sind, kann man in Deutschland aufgrund diverser Verordnungen derzeit nicht erwerben. Eine Bestellung im Ausland ist jedoch möglich.

Wie kann ich rezeptpflichtige Medikamente im Ausland bestellen? Was muss ich dabei beachten? Ist es überhaupt erlaubt, Medikamente aus einem anderen Land zu bestellen, die in Deutschland nicht zugelassen sind? Welche Apotheken bieten diesen Service an?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema „Medikamentenversand aus dem Ausland“ finden Sie in diesem Artikel.

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Medikamente aus dem nicht-EU-Ausland bestellen – Rechtliche Grundlagen

Medikamente, die aus der EU importiert werden, sind nicht immer rezeptpflichtig. Bei Arzneimitteln außerhalb der EU ist das anders. Diese dürfen nur dann bestellt werden, wenn ein gültiges Rezept vorliegt. Die Kosten für die Behandlung müssen im Vorfeld mit der jeweiligen Krankenkasse abgeklärt werden.

Versandapotheke

Wenn Sie selbst sich im nicht-EU-Ausland befinden, z. B. aufgrund von Urlaub oder einer Geschäftsreise und dringend ein bestimmtes Medikament benötigen, das es dort nicht gibt, können Sie dieses allerdings über eine Online-Apotheke bequem und sicher bestellen.

Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines gültigen Arztrezeptes, das Sie sowohl vor Ort, als auch ebenfalls online über Portale wie Dokteronline.com erwerben können.

Arzneimittel aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bestellen – Rechtliche Grundlagen

Privatpersonen dürfen grundsätzlich keine Medikamente aus dem Ausland bestellen, selbst wenn es sich um einen EU-Staat handelt, in dem das Medikament zugelassen ist. Es gibt jedoch auch Ausnahmen für diese Regelung:

  • Eine Ausnahme bildet die Bestellung über eine Apotheke, die in einem Staat der EU zugelassen ist. 

Dabei muss die Apotheke Sicherheitsstandards erfüllen, die mit denen in Deutschland vergleichbar sind. Wenn ein Medikament in Deutschland nicht erhältlich, aber in anderen EU-Staaten zugelassen und dort auch im Handel verfügbar ist, kann es über eine solche Apotheke bestellt werden.

  • Eine weitere Möglichkeit ist die Bestellung von Medikamenten über eine internationale Apotheke, die eine entsprechende Handelserlaubnis besitzt.

Dies kann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, z.B. wenn das Medikament kurz vor der Zulassung steht, oder im Falle einer „Off-Label“ Regelung, wenn die Zulassung nur für bestimmte Personengruppen gilt. In diesem Fall kann das Medikament mit einem gültigen Rezept im Ausland erworben werden.

Allerdings dürfen diese Arzneimittel von den Apotheken nicht auf Vorrat bestellt werden, sondern müssen einzeln angefordert werden, es sei denn, es liegen medizinische Engpässe vor. Die bestellten Medikamente können legal auf dem Postweg versandt werden.

  • Die dritte Möglichkeit, um Arzneimittel aus einem EU-Staat zu bestellen, bieten sog. Online-Apotheken. 

Bei einer Online-Apotheke handelt es sich um eine niedergelassene Apotheke mit einer Erlaubnis zum Versandhandel und gültiger Lizenz, über deren Webseite Patienten mit einem gültigen Rezept verschreibungspflichtige Medikamente erhalten können.

Da eine Online-Apotheke einen weltweiten Zugriff ermöglicht, kann man z. B. Medikamente, die es in Deutschland nicht gibt, dort erwerben, wenn die Apotheke in einem Land zugelassen ist, in dem diese frei verkäuflich sind.

In welchen Online-Apotheken kann ich meine Medikamente bedenkenlos bestellen?

In Deutschland haben von insgesamt ca. 19.000 Apotheken nur 3.000 eine Erlaubnis für den Versandhandel. Viele dieser Versandapotheken haben auch eine Onlinepräsenz, das heißt, alle angebotenen Medikamente und Arzneimittel können über den Besuch der entsprechenden Homepage bestellt werden.

Rechtlich gesehen, ist dies jedoch nur zulässig, wenn die Apotheke auch offline existiert, und über eine entsprechende Zulassung verfügt. Auf ihrer Webseite muss jede Apotheke die entsprechenden Informationen über ihre Zulassung und den Besitzer veröffentlichen, so dass Betrugsversuche verhindert werden können.

Außerdem hat eine Online-Apotheke auch die Möglichkeit, Arzneimittel aus anderen Ländern zu bestellen, sofern ein gültiges Arztrezept dazu vorliegt. Das Rezept können Sie ebenfalls online erwerben, wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nicht mit Ihren Beschwerden zum Arzt gehen können oder wollen.

Auch ein Online-Rezept kann in der Online-Apotheke eingelöst werden, denn es besitzt rechtlich dieselbe Gültigkeit wie ein „Papierrezept“.

Anschließend können die Medikamente entweder direkt geliefert, oder bei Bedarf in einer anderen Apotheke angefordert werden. Der Versand der Medikamente erfolgt an eine Apotheke in Ihrer Nähe, oder auf Wunsch auch direkt zu Ihnen nach Hause.

In einer Online-Apotheke gelten die gleichen Bestimmungen wie in niedergelassenen Apotheken. Für den Verkauf oder die Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel wird ein Rezept benötigt, das von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde.

Für viele Medikamente können Sie dieses Rezept jedoch auch bequem online erwerben. Dafür gibt es im Internet spezielle Online Portale, wie bspw. DoktorABC.com und Treated.com. Hier kann das entsprechende Rezept schnell, unkompliziert und legal von einem Arzt online ausgestellt werden und wird direkt an eine seriöse Online-Apotheke weitergeleitet.

Diese kann das gewünschte Medikament, wenn nötig, auch aus dem Ausland anfordern und anschließend weiter verschicken.

Die Versendung von Betäubungsmitteln – Rechtliche Grundlagen

Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs ist der Versand von Betäubungsmitteln, zu denen auch viele rezeptpflichtige Medikamente zählen, in der EU nicht einheitlich geregelt, sondern obliegt der Entscheidungsgewalt des jeweiligen Landes.

Der Versand von Betäubungsmitteln ist in Deutschland ausnahmslos verboten, das heißt – alle Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen weder aus dem Inland noch aus dem Ausland per Post verschickt werden.

Der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten – Was zu beachten?

Der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist in Deutschland und anderen Staaten allerdings erlaubt, wenn ein entsprechendes Rezept vorliegt, das von einem niedergelassenen Arzt erstellt wurde.

Innerhalb der EU ist ein Rezept, das von einem Arzt ausgestellt wurde, immer gültig. Durch das Recht der freien Arztwahl können Sie auf Wunsch auch einen Arzt aus dem Ausland konsultieren, und sich von diesem ein Medikament für die Behandlung Ihrer Beschwerden verschreiben lassen.

Dies ist mit Hilfe der sog. „Telemedizin“ möglich, die z. B. in Großbritannien bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wird. Das bedeutet, Sie müssen für einen Besuch beim Arzt nicht extra ins Ausland reisen, oder überhaupt das Haus verlassen. Onlineportale wie Docteronline.com bieten die Möglichkeit einer Ferndiagnose durch zugelassene Ärzte aus der EU legal und unkompliziert an.

Die Beurteilung durch den Arzt erfolgt anhand eines Fragebogens oder einer virtuellen Sprechstunde. Dabei wird festgestellt, welche Medikamente im jeweiligen Fall verordnet werden dürfen oder sollten, und auf welche man besser verzichten sollte.

Im Anschluss stellt der Arzt ein entsprechendes Rezept aus, das anschließend an eine Online-Klinik oder Online-Apotheke weitergeleitet wird. So können Sie auch rezeptpflichtige Medikamente legal im Ausland bestellen, ohne dafür das Haus verlassen zu müssen.

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Warnung vor Versand illegaler und gefälschter Medikamente

Einige Händler werben derzeit verstärkt mit Onlineangeboten, die Ihnen den rezeptfreien Versand verschreibungspflichtiger Medikamente versprechen. Dies ist jedoch absolut illegal. Wenn Sie im Internet Kaufangebote zu rezeptpflichtigen Medikamenten finden, die damit werben, diese rezeptfrei versenden zu können, müssen Sie daher besonders aufpassen.

Oft handelt es sich dabei um Betrüger, die in Wahrheit keine Medikamente anbieten, sondern Sie lediglich übers Ohr hauen wollen. Meist warten Sie dann nach ihrer kostenpflichtigen Online-Bestellung vergeblich auf eine Lieferung.

Im Falle, dass der Anbieter seriös ist und tatsächlich das versprochene Medikament liefert, handelt sowohl er als auch Sie illegal und zwar unabhängig davon, ob Sie während der Bestellung wussten, dass Sie sich strafbar machen, oder nicht.

Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz kann mit hohen Geldstrafen und auch mit Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren geahndet werden. Außerdem kann es sich bei dieser Art von Onlineversand auch um gestreckte oder gefälschte Medikamente handeln, deren Einnahme die Gesundheit massiv gefährden kann.

Linktipps:

Bezahlen die Kassen meine Behandlung aus dem Ausland?

Grundsätzlich übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungen von Unfällen oder Erkrankungen während eines Aufenthaltes im Ausland. Das gilt auch für die Verschreibung von Medikamenten, die in Deutschland möglicherweise nicht zugelassen sind. Dazu muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden, das zur Behandlung im Ausland berechtigt.

Dies gilt jedoch nur für Behandlungen innerhalb der EU, da es hier ein Sozialversicherungsabkommen mit den jeweiligen Staaten gibt.

Für Länder außerhalb der EU, bei denen das Abkommen keine Gültigkeit hat, können auch die Kosten nicht von der Krankenversicherung übernommen oder erstattet werden. In diesem Fall ist der Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung vor der Ausreise empfehlenswert.

Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Behandlung in Deutschland befinden, aber einen Arzt aus dem EU-Ausland konsultieren, und von diesem Medikamente oder sonstige Behandlungen verschrieben bekommen, können Sie die Kosten dafür in der Regel ebenfalls von Ihrer Krankenversicherung erstatten lassen.

Für die Übernahme der Kosten eines Medikaments oder einer Behandlung aus dem Ausland muss dabei ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Ob die Behandlung mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Medikament von der Krankenkasse übernommen werden kann, muss von Fall zu Fall extra geprüft werden.

Wenden Sie sich hierfür auch gerne an einen Apotheker Ihrer Wahl, der Ihnen hierzu weitere Informationen geben kann.

Quellen:

  1. Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG. In: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn). URL: www.bfarm.de
  2. Per Mausklick zum Arzt – Der Doktor wird digitaler. In: NRZ.de. URL: www.nrz.de
  3. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG). URL: www.gesetze-im-internet.de
  4. Lothar Klein: Spiegel TV: Apotheker am Pranger. In: APOTHEKE ADHOC. URL: www.apotheke-adhoc.de
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Apotheker im Ruhestand, Medical Writer und Redakteur

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Erstellt am: 07/09/2022

Zuletzt aktualisiert am: 19/07/2023

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