Medizinischer Berater
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Sich an den Bildschirm setzen, mit dem Arzt online kommunizieren und sich ein passendes Medikament verschreiben lassen: Die Videosprechstunde wird immer beliebter.
Und das hat gute Gründe, denn die Telemedizin – die Medizin auf Distanz – bietet flexible Lösungen, die gerade im modernen Leben unerlässlich sind. Wer keine langen Reise- und Wartezeiten auf sich nehmen möchte, entscheidet sich für einen virtuellen Arztbesuch.
Im Regelfall spricht man dann von Telemedizin, wenn eine Sprechstunde über eine räumliche Distanz hinweg stattfindet. Bisweilen war es früher üblich, den Arzt telefonisch um Rat zu fragen. Dank moderner Technologien hat sich die Bandbreite an Leistungen, die auf Distanz erbracht werden können, um ein Vielfaches erweitert.
Moderne Telemedizin findet in einem Onlinerahmen statt. Oftmals wird hierfür Software wie Skype genutzt. Telemedizin kann nicht nur für allgemeine Sprechstunden eingesetzt werden, sondern dient auch als begleitende Maßnahme nach Operationen. Außerdem ist auch dann von Telemedizin die Rede, wenn eine Kommunikation auf Distanz zwischen Ärzten stattfindet.
Die Telemedizin wird oft dazu genutzt, um eine Zweitmeinung einzuholen. Ein Teilbereich der Telemedizin ist das Telemonitoring, bei dem chronisch kranke Patienten laufend überwacht werden.
Dabei sind oftmals mobile Messgeräte im Einsatz, die die gemessenen Werte im elektronischen Format an den behandelnden Arzt übermitteln. Somit lässt sich umgehend feststellen, ob sich der Zustand des Patienten verschlechtert hat.
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Die Telemedizin umfasst verschiedene Einsatzgebiete. Dazu gehören unter anderem die Teleüberwachung, die Telezweitmeinung oder auch die Teleradiologie. Telemedizin kann dazu eingesetzt werden, um eine Diagnose zu stellen oder die Rehabilitation zu unterstützen. Oftmals überschneiden sich die einzelnen Gebiete.
Wenn man von Telemedizin spricht, meint man in den meisten Fällen die Videosprechstunde, bei der ein Arzt direkt mit dem Patienten kommuniziert, auf Fragen antwortet, eine Diagnose stellt und gegebenenfalls ein Arzneimittel empfiehlt bzw. verschreibt.
Dabei ist die Kommunikation verschlüsselt und kann von Außenstehenden nicht eingesehen werden. Doch zur Telemedizin zählen auch verschiedene Apps und Programme, die die Gesundheit unterstützen.
Dabei kann es sich um Gesundheitsapps handeln, die eine gesunde Lebensart fördern. Es gibt jedoch auch sogenannte Medical Apps, die die Patienten bei der Bewältigung einer bestimmten Krankheit unterstützen – beispielsweise bei Diabetes oder Neurodermitis. Medical Apps können als begleitende Maßnahme zu einer ärztlichen Behandlung eingesetzt werden.
Bei der Telediagnostik wird eine Krankheit festgestellt, selbst wenn Arzt und Patient über Internet miteinander kommunizieren. Beliebte Fachgebiete für die Telediagnostik sind die Teledermatologie und die Teleneurologie.
Ein Telekonsil hingegen findet zwischen zwei oder mehr Ärzten statt. Es wird dazu genutzt, Meinungen und Therapieansätze auszutauschen. Das Telemonitoring ist ebenfalls ein Teilbereich der Telemedizin. Hier werden Patienten gesundheitlich überwacht. Sensoren übertragen wichtige Daten an den behandelnden Arzt, der im Ernstfall handeln kann.
Auch bei der Teleonkologie handelt es sich um ein Telekonsil. In den meisten Fällen werden histologische Befunde diskutiert.
Eigentlich unterscheidet sich eine Videosprechstunde nicht wesentlich von einer herkömmlichen Sprechstunde in einer Arztpraxis. Der einzige Unterschied besteht darin, dass sich Arzt und Patient nicht in demselben Raum aufhalten.
Arzt und Patient unterhalten sich genau so, wie sie es in der Praxis tun würden. Dabei läuft das Gespräch über einen Videodienstanbieter und ist verschlüsselt. Dieser Sicherheitsstandard muss gewährleistet sein, um das Arztgeheimnis zu wahren.
Oftmals sind es die Patienten, die Telemedizin bevorzugen. Die Gründe sind verschieden: Zeitmangel oder ein weiter Weg bis zur nächstgelegenen Arztpraxis werden als häufige Ursachen genannt.
Jedoch kann auch der Arzt telemedizinische Behandlungen empfehlen. Besonders oft geschieht dies im Bereich des Telemonitorings oder der Telerehabilitation, wenn eine Behandlung auf Distanz als Unterstützung zu den üblichen Maßnahmen vorgenommen wird.
Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern hat es etwas länger gedauert, bis die Telemedizin auch in Deutschland Fuß fassen konnte. Erst im Juni 2018 wurde der Weg für die Telemedizin in der Bundesrepublik freigegeben.
War es früher nur möglich, Patienten auf Distanz nach einem erfolgten persönlichen Erstkontakt zu behandeln, ist Letzterer seit 2018 nicht mehr notwendig. Die große Mehrheit der Delegierten des 121. Deutschen Ärztetages hat sich für die ausschließliche Fernbehandlung ausgesprochen.
Heutzutage ist die Behandlung ohne persönlichen Erstkontakt erlaubt, „wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“ (§ 7 Abs. 4 MBO-Ä)
Diese Neuregelung erlaubt es internationalen Unternehmen, nun auch deutsche Patienten zu behandeln. Insbesondere britische und niederländische Dienstleister im Bereich der Telemedizin haben diese Nische nun auch für sich entdeckt und bieten ihre Dienste bundesweit an.
Patienten schätzen vor allem den Komfort, den solche Dienstleister bieten. Man kann eine Diagnose erhalten und sich ein Medikament verschreiben lassen, ohne dabei die eigenen vier Wände zu verlassen. Solche Portale werden oft von Frauen besucht, die sich Verhütungsmittel verschreiben lassen möchten.
Noch bevor es zur Neuregelung kam, war der Druck auf die Bundesärztekammer groß. Man sah dringenden Handlungsbedarf, um das Gesundheitswesen zu entlasten und Patienten unnötige Wartezeiten zu ersparen. Schon 2015 wurde das E-Health-Gesetz erlassen. Bei der Telemedizin spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle.
Schließlich handelt es sich bei den Gesundheitsdaten einer Person um eine besondere Kategorie der personenbezogenen Daten, die durch den Datenschutz besonders geschützt sind. Bei der Verarbeitung solcher Daten ist ein erhöhtes Maß an Sorgfalt erforderlich.
Statt eines in sich geschlossenen Telemedizingesetzes gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, die sich dieses Bereiches der Medizin annehmen. Somit ist es nicht vorgesehen, dass Patienten nach Lust und Laune einen Onlinetermin beim Arzt vereinbaren können. Vielmehr dient die Videosprechstunde als begleitende Behandlung für Bestandspatienten.
Die Datenvermittlung ist nach wie vor die Achillesferse der Telemedizin. Sie stellt eine große Herausforderung an Ärzte dar und muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen. Somit ist eine sichere Internetverbindung ein absolutes Muss, um Zugriffe durch Dritte zu verhindern.
Auch die telefonische Verbindung darf keinesfalls von Außenstehenden abgehört werden. Da die Computersysteme in vielen Arztpraxen veraltet sind, gestaltet sich diese Aufgabe in der Regel alles andere als einfach.
Um Telemedizin ausüben zu können, ist ein Facharzttitel notwendig. Dabei muss es sich nicht um einen niedergelassenen Arzt handeln, denn auch angestellte Ärzte können telemedizinisch aktiv sein.
Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die Onlinesprechstunden von Allgemeinmedizinern, Kinderärzten und Internisten, wobei auch Ärzte in weiteren Fachbereichen Zulauf finden.
Es gibt bestimmte Arzttypen, die ein großes Interesse für Telemedizin an den Tag legen. Vor allem für Praxisneugründer bietet die Telemedizin enorme Vorteile. Wer gerade eine Praxis übernommen hat, muss mit einer gewissen Patientenabwanderung rechnen. Diese Zeit der Überbrückung, bis man sich einen eigenen Patientenstamm aufgebaut hat, kann man mit Telemedizin füllen.
Auch Landärzte profitieren von Telemedizin. Für Patienten in ländlichen Gegenden ist der Weg in die Praxis oft weit. Da kann eine Videosprechstunde wahre Wunder bewirken. Während in der Nebensaison oft weniger los ist, gesellen sich in der Urlaubssaison auch Touristen zu den Stammpatienten.
Gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt es eine Reihe von Leistungen, die auch bei der Videosprechstunde ohne weitere Probleme abgerechnet werden können. Nach Angaben der GOÄ besteht in Bezug auf die Abrechnung kein Unterschied, ob die Leistung online oder im direkten Patientenkontakt stattfindet.
Allerdings besteht eine einzige Einschränkung, die festlegt, dass die Behandlung der entsprechenden Patienten nicht ausschließlich telemedizinisch erfolgen darf.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) macht die Abrechnung von Leistungen wie der Videosprechstunde oder des Telemonitorings von Patienten mit einem Defibrillator möglich. Allerdings gibt es noch keine Abrechnungsziffern für telemedizinische Behandlungen.
Es können nur diejenigen GOÄ-Ziffern eingesetzt werden, bei der die Anwesenheit des Arztes und des Patienten in einem Raum nicht zwingend ist. Somit kommen GOÄ-Ziffern 1, 3 und 4 infrage.
Bei diesen handelt es sich um eine Beratung (Ziffer 1), eine eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung (Ziffer 3) und eine Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) (Ziffer 4).
Die genannten Ziffern erfordern keinen direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient. Unter Umständen kommt auch die Ziffer 5 zum Einsatz, beispielsweise dann, wenn eine Krankheit lediglich anhand ihrer optischen Symptome festgestellt werden kann und für eine Diagnose keine zusätzlichen Hilfsmittel notwendig sind.
Quellen:
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