
Seit der schrittweisen Einführung des E-Rezepts wurde das klassische Papierrezept (der rosa Zettel) weitgehend ersetzt. Die digitale Lösung soll Abläufe vereinfachen, Fehlerquellen minimieren und die Versorgung modernisieren. Doch wie gut funktioniert das E-Rezept mittlerweile im Praxisalltag? Welche technischen Voraussetzungen brauchen Sie – und was, wenn Sie kein Smartphone besitzen?
Viele Patientinnen und Patienten fragen sich, ob das E-Rezept tatsächlich so zuverlässig, sicher und benutzerfreundlich ist, wie versprochen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das elektronische Rezept: Wie wird es erstellt, übermittelt und eingelöst? Welche Vorteile bringt es konkret – und welche Herausforderungen bestehen weiterhin?
Gerade im Jahr 2025 ist das Thema hochaktuell: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran, und das E-Rezept ist ein zentraler Bestandteil dieser Entwicklung. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, was das E-Rezept heute leisten kann – und was Sie dabei beachten sollten.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) stellt eine Weiterentwicklung der konventionellen Arzneimittelverordnung auf Papier (Muster 16) dar und wurde im Zuge der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens eingeführt. Wie bisher erfolgt die Ausstellung des Rezepts durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Die Patientin oder der Patient löst das Rezept anschließend in einer Apotheke ein. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der durchgängigen Digitalisierung des Prozesses.
Das E-Rezept wird elektronisch signiert und auf einem sicheren, zentralen Server der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert. Der Zugriff erfolgt mittels eines sogenannten Rezeptcodes (QR-Code) über eine Smartphone-App oder einen Ausdruck in Papierform als Übergangslösung. Dieser Prozess gewährleistet eine hohe Datensicherheit und ermöglicht eine effizientere Arzneimittelversorgung.
Zentrale Vorteile des E-Rezepts umfassen:
Erhöhte Patientensicherheit: Vermeidung von Medikationsfehlern durch elektronische Prüfmechanismen.
Optimierte Abläufe: Reduktion von Medienbrüchen und administrativen Aufwänden in Praxen und Apotheken.
Flexibilität: Übermittlung des Rezepts unabhängig von Ort und Zeit.
Ressourcenschonung: Verringerung von Papierverbrauch und Transportwegen.
Laut Angaben der gematik GmbH, die für die Einführung des E-Rezepts verantwortlich ist, wurden im Jahr 2024 bereits über 200 Millionen E-Rezepte bundesweit eingelöst – ein bedeutender Schritt hin zu einer modernen, vernetzten Patientenversorgung.
Mit Einführung des E-Rezepts wird Patientinnen und Patienten die Möglichkeit eröffnet, Verordnungen digital zu verwalten. Über eine speziell entwickelte E-Rezept-App auf dem Smartphone können Sie sicher auf Ihre Rezepte zugreifen. Jedes gültige E-Rezept wird in der App durch einen individuellen 2D-Code dargestellt, der optisch einem QR-Code ähnelt. In der Apotheke wird dieser Code vorgezeigt und dort elektronisch verarbeitet.
Ein wesentlicher Vorteil: Für die Entgegennahme eines E-Rezepts ist der physische Besuch der Arztpraxis nicht mehr zwingend erforderlich. Ein während einer Online-Sprechstunde vom Arzt ausgestelltes Rezept kann unmittelbar digital übermittelt und empfangen werden.
Zusätzlich bietet die App die Option, das Rezept elektronisch an eine Apotheke Ihrer Wahl zu übermitteln. Dadurch wird eine direkte Bestellung des Medikaments ermöglicht, inklusive Lieferung durch den Apotheken-Botendienst – eine besonders patientenfreundliche Lösung, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.
Die gesetzliche Grundlage für das E-Rezept wurde 2019 im Rahmen des „Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) geschaffen. Mit der Umsetzung wurde die gematik GmbH beauftragt, deren Gesellschafterstruktur maßgeblich Vertreter gesetzlicher Krankenkassen und ärztlicher Organisationen umfasst. Die technische Entwicklung erfolgte durch IBM Deutschland.
Unsere Erfahrungen mit Online-Arzt-Plattformen:
Die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) begann am 1. Juli 2021 mit einer regional begrenzten Erprobungsphase in der Modellregion Berlin-Brandenburg. Diese Phase diente der praktischen Erprobung der technischen Infrastruktur und der Identifikation potenzieller Optimierungsbedarfe. Am 1. Dezember 2021 wurde die Testphase bundesweit auf alle Arztpraxen und Apotheken ausgeweitet.
Zum Zeitpunkt April 2022 befindet sich das E-Rezept weiterhin in der erweiterten Testphase. Ursprünglich war die verpflichtende flächendeckende Einführung für den 1. Januar 2022 vorgesehen. Aufgrund technischer Herausforderungen und der noch unzureichenden Systemstabilität entschieden die Verantwortlichen, insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die gematik GmbH, die Testphase zu verlängern. Ein zentrales Kriterium für den Übergang in den Regelbetrieb ist die erfolgreiche Ausstellung und Abrechnung von mindestens 30.000 E-Rezepten.
Seit März 2022 können alle Arztpraxen freiwillig Test-E-Rezepte generieren, um die Handhabung in der Versorgungspraxis zu erproben. Die gematik GmbH, verantwortlich für die Koordination der Telematikinfrastruktur, meldete jedoch bis zum 10. Februar 2022 lediglich die Ausstellung von 1.000 E-Rezepten, sodass ein signifikanter Ausbau noch aussteht. Ein konkreter Zeitpunkt für die endgültige Ablösung des papierbasierten Rezepts wurde bisher nicht fixiert, angestrebt bleibt jedoch die vollständige Einführung im Verlauf des Jahres 2022.
Zukünftig erfolgt die Ausstellung ärztlicher Verordnungen primär in Form des elektronischen Rezepts (E-Rezept). Hierfür sind Arztpraxen über die von der gematik GmbH koordinierte Telematikinfrastruktur (TI) sicher mit dem Gesundheitsnetz verbunden. Im Rahmen der Konsultation erstellt die Ärztin oder der Arzt das E-Rezept und signiert es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die höchste Anforderungen an Fälschungssicherheit erfüllt.
Das E-Rezept wird anschließend über die TI auf einen besonders geschützten zentralen Fachdienstserver hochgeladen, wo es bis zu 100 Tage lang abrufbar gespeichert bleibt.
Patientinnen und Patienten können über die von der gematik entwickelte E-Rezept-App auf ihren Smartphones sicher auf ihre gültigen Verordnungen zugreifen. Die App bietet darüber hinaus Funktionen zur Apothekensuche, basierend auf Standortdaten.
Apotheken sind ebenfalls an die TI angeschlossen und können über den in der App generierten QR-Code das Rezept einsehen und verarbeiten. Nach dem Scannen des Codes wird das Medikament ausgegeben oder – auf Wunsch – durch einen Apothekenbotendienst direkt an die Haustür geliefert.
Insbesondere im Rahmen einer Online-Sprechstunde beim Arzt eröffnet das E-Rezept neue Versorgungswege, die einen durchgehend digitalen, wohnortunabhängigen Ablauf ermöglichen.
Das Online-Rezept befindet sich derzeit (Stand April 2022) weiterhin in einer bundesweiten Erprobungsphase, die offiziell am 1. Dezember 2021 gestartet wurde. Derzeit sind ausschließlich an diesem Testverfahren teilnehmende Arztpraxen befugt, E-Rezepte auszustellen. Ziel der Testphase ist es, die technische Stabilität, die Interoperabilität der Systeme sowie die Praxistauglichkeit des Verfahrens unter realen Versorgungsbedingungen zu evaluieren.
Patientinnen und Patienten können bereits die von der gematik GmbH entwickelte E-Rezept-App kostenfrei über die gängigen App-Stores für iOS- und Android-Endgeräte herunterladen. Diese Anwendung ermöglicht den sicheren Zugriff auf ausgestellte Online-Rezepte und unterstützt zusätzlich Funktionen wie die Apothekensuche oder die Weiterleitung der Verordnung an eine Apotheke ihrer Wahl.
Nach Abschluss der laufenden Testphase wird die Ausstellung von Online-Rezepten für alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verpflichtend. Damit wird das E-Rezept das bislang genutzte Muster 16 („rosa Zettel“) sukzessive vollständig ersetzen. Die flächendeckende Einführung ist weiterhin für das Jahr 2022 vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt ist jedoch abhängig vom erfolgreichen Abschluss der Pilotierung sowie der Erfüllung definierter Qualitätskriterien hinsichtlich Verfügbarkeit und Nutzerfreundlichkeit.
Linktipp:
Da sich das E-Rezept-Verfahren derzeit noch in der bundesweiten Testphase befindet, können E-Rezepte aktuell ausschließlich in Apotheken eingelöst werden, die an diesem Pilotprojekt teilnehmen. Patientinnen und Patienten können geeignete Apotheken bequem über die von der gematik GmbH entwickelte E-Rezept-App auf ihrem Smartphone ermitteln.
Nach Abschluss der Testphase, die im Verlauf des Jahres 2022 vorgesehen ist, sollen alle öffentlichen Apotheken in Deutschland verpflichtend an das E-Rezept-System angeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt wird der bisherige papierbasierte Rezeptvordruck (Muster 16, „rosa Zettel“) vollständig abgelöst.
Das E-Rezept kann in der Apotheke entweder digital über die E-Rezept-App oder in Form eines Ausdrucks mit einem 2D-Code vorgezeigt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Verordnungen elektronisch an Versandapotheken oder Vor-Ort-Apotheken mit Online-Service zu übermitteln.
Patientinnen und Patienten haben anschließend folgende Optionen:
Persönliche Abholung des Medikaments in der Apotheke,
Zustellung über einen Apothekenbotendienst,
Abholung durch bevollmächtigte Dritte.
Ein aktiver Internetzugang in der Apotheke ist hierfür nicht erforderlich: Die Rezepte können im Vorfeld auf das Smartphone geladen werden und sind somit auch offline verfügbar.
Die E-Rezept-App wird von der gematik GmbH bereitgestellt und steht kostenfrei zur Verfügung. Sie können die App für iOS-Geräte mit mindestens iOS 14 im App Store herunterladen (https://apps.apple.com/de/app/das-e-rezept/id1511792179) sowie für Android-Geräte ab Version 7 im Google Play Store (https://play.google.com/store/apps/details?id=de.gematik.ti.erp.app) und in der Huawei App Gallery (https://appgallery.huawei.com/#/app/C104463531).
Für die Nutzung der App müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Smartphone mit iOS ≥ 14 oder Android ≥ 7,
NFC-fähiges Gerät,
Elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit aktiviertem NFC-Chip,
Kenntnis der Card Access Number (CAN) und der zugehörigen PIN.
Die Aktivierung des NFC-Chips erfolgt über Ihre Krankenkasse, die Ihnen anschließend die erforderliche PIN zusendet. Die sechsstellige CAN finden Sie auf der Vorderseite der eGK, unterhalb des Schriftzugs „Gesundheitskarte“.
Bei der ersten Nutzung der App werden Sie aufgefordert, Name und ein Passwort oder ein biometrisches Authentifizierungsmerkmal (z. B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) zu hinterlegen sowie den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen zuzustimmen.
Zur Einrichtung müssen Sie die Gesundheitskarte über die NFC-Schnittstelle des Smartphones einlesen, wobei zunächst CAN und PIN abgefragt werden.
Auch Patientinnen und Patienten ohne Smartphone oder mit einem nicht kompatiblen Endgerät bleiben beim neuen E-Rezept-System nicht ausgeschlossen. Obwohl E-Rezepte primär digital ausgestellt werden, besteht die Möglichkeit, sich das E-Rezept direkt in der Arztpraxis in Papierform ausdrucken zu lassen.
Dieser Ausdruck enthält für jedes verordnete Arzneimittel einen individuellen 2D-Code (DataMatrix-Code). Durch Vorzeigen des Ausdrucks in der Apotheke kann der Code gescannt und das zugehörige digitale Rezept aus der Telematikinfrastruktur (TI) abgerufen werden. Der Ablauf gewährleistet die Integration aller Versicherten, unabhängig von ihrer technischen Ausstattung.
Sollten Patientinnen oder Patienten im Nachgang ihr ausgedrucktes E-Rezept doch noch digital in der E-Rezept-App verwalten wollen, steht hierfür eine integrierte Scanfunktion zur Verfügung. Es wird empfohlen, den Sammelcode (2D-Code) oben rechts auf dem Ausdruck zu scannen, da dieser alle auf dem Rezept enthaltenen Verordnungen gleichzeitig umfasst. Dies erspart das separate Einscannen jedes einzelnen Medikaments.
Dieses hybride Verfahren stellt sicher, dass die Einführung des E-Rezepts möglichst barrierefrei gestaltet wird und eine hohe Nutzerfreundlichkeit für alle Patientengruppen erreicht werden kann.
Quellen:
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