
Wer in seiner Freizeit oder auch hauptberuflich tradet, der muss für seine erzielten Gewinne gewisse Steuern an den deutschen Fiskus zahlen. Gerade als Anfänger ist es gar nicht so einfach, diesbezüglich einen Überblick zu behalten. Manche Online-Broker übernehmen die Steuerabfuhr für ihre Kunden, andere wiederum nicht.
Und wie sieht die Situation bei den Degiro Steuern aus? Wir sehen uns in diesem Artikel und im Degiro Erfahrungsbericht an, was es mit dem Degiro Freistellungsauftrag auf sich hat und worauf die Trader bei ihrer Steuererklärung achten sollten.
Das Ziel eines jeden Traders ist selbsterklärend ein möglichst hoher Profit. Und wo teilweise enorme Summen in die Taschen der Kunden fließen, ist naturgemäß der deutsche Fiskus nicht weit. Wer durch den Kauf und dem Verkaufen von Aktien, Optionen oder anderen Anlagemöglichkeiten einen jährlichen Gewinn von mehr als 801 € erzielt.
In Fachkreisen ist dabei von der sogenannten Abgeltungssteuer die Rede. Diese setzt sich aus folgenden Degiro Steuern zusammen:
In Summe ergibt dies eine Abgabenquote von ca. 28,5 %. Kunden, die aus den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg stammen, kommen ein wenig günstiger davon. Dort beträgt die Kirchensteuer nämlich nur jeweils 1,96 %. Wer aus der Kirche ausgetreten und somit davon befreit ist, erspart sich diese Degiro Steuern bei der nächsten Steuererklärung.
Zu beachten gilt es dabei, dass für die Degiro Steuererklärung sämtliche Gewinne und Verluste gegengerechnet und davon 801 € abgezogen werden dürfen. Von der restlichen Summe sind die jeweiligen Abgaben an das deutsche Finanzamt zu entrichten.
Eine der wichtigsten Fragen, die die Trader beschäftigen, ist die Abgabe der Degiro Steuern. Übernimmt der Broker diesen Service in Form einer Degiro Steuererklärung oder muss der Anleger selbst dafür aufkommen?
Unsere langjährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Vielzahl an Online-Broker die Abfuhr der Kapitalertragsteuer für seine Kunden übernimmt. Das liegt daran, dass es sich um eine klassische Quellensteuer handelt.
Allerdings beschränkt sich diese automatische Steuerabgabe lediglich auf deutsche Online-Anbieter. Da es sich im Falle von Degiro um einen niederländischen Dienstleister handelt, obliegt diese Pflicht zu 100 % deren Kunden. Aus diesem Grund ist eine Degiro Freistellungsbescheinigung nicht notwendig, da diese keinerlei Vorteile für die Kunden hätte.
Dennoch lässt Degiro seine Anleger nicht gänzlich im Regen stehen. In der zum Broker gehörenden Plattform WebTrader gibt es einen eigenen Jahressteuerbericht zum Herunterladen. Dort lassen sich sämtliche steuerrelevante Informationen auslassen, weshalb die Degiro Steuererklärung deutlich vereinfacht wird.
Bezüglich der Freibeträge macht es für die Kunden keinerlei Unterschiede, ob die Abgaben direkt vom Broker oder persönlich abgeführt werden. Auch hier dürfen die Trader eine Summe von 801 €, im Falle von Ehepaaren 1.601 €, abziehen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass dies nicht ausschließlich für die Einnahmen aus dem Degiro Trading, sondern für sämtliche anderen Kapitalerträge ebenso.
Als Kunde bestehen bei Degiro dutzende Möglichkeiten, wo und wie man investieren kann. Bei manchen Anlageformen bekommen die Anleger meist einmal jährlich eine gewisse Rendite ausbezahlt.
Dabei ist es für die Degiro Steuerbescheinigung relevant, dass jeweils von den Bruttobeträgen ausgegangen wird. Sofern die Bruttodividenden über den oben genannten Freibeträgen liegen, werden auch hier die Abgeltungssteuern fällig. Während Trader bei deutschen Online-Brokern direkt die Nettodividende auf ihr Konto erhalten und sich um nichts weiter kümmern müssen, schreibt Degiro Bruttodividenden gut.
Die Degiro Steuern müssten hier somit seitens der Trader selbst abgeführt werden. Allerdings gibt es auch eine Möglichkeit, wie man zumindest vorübergehend die Degiro Steuern senken könnte. Wer nämlich die ausbezahlten Dividenden in neue Aktien oder Fonds investiert, erspart sich eine steuerliche Abgabe. Erst nach dem späteren Wiederverkauf dieser Aktien fallen entsprechende Degiro Steuern an.
Viele Online-Broker übernehmen die Abfuhr der Steuern für ihre Kunden. Was sich hier im ersten Moment sehr entspannend und vorteilhaft anhört, hat allerdings auch ein kleines Manko. Denn die Unternehmen berücksichtigen im Normalfall aus eigener Intention keinerlei Freistellungsbeträge.
Wer darauf somit aus Eigeninitiative keinen Freistellungsauftrag einbringt, der zahlt mehr Steuern an den deutschen Fiskus als in Wahrheit notwendig wäre. Kunden bei diesem niederländischen Broker brauchen allerdings keinen eigenen Degiro Freistellungsauftrag einbringen. Nachdem keinerlei Steuern abgeführt werden, gibt es hier auch nichts zurückzuholen.
Trader, die neben Degiro noch bei dem einen oder anderen Online-Broker ihr Glück versuchen, müssen hier allerdings besondere Vorsicht bei der Degiro Steuererklärung walten lassen. Denn der Freistellungsbetrag gilt für alle Einnahmen aus Kapitalerträgen zusammen.
Wurde beispielsweise schon bei einem anderen Broker wie Trade Republic über den Broker selbst der Freistellungsbetrag von 801 € in Anspruch genommen, darf dieser bei der eigenen Steuererklärung nicht mehr berücksichtigt werden. Ansonsten wird dieser von der deutschen Finanzbehörde nicht anerkannt und es kommt sehr wahrscheinlich zu einer Steuernachzahlung.
Nachdem wir bereits viele Jahre und Jahrzehnte im Aktien- und Finanzhandel aktiv sind, wissen wir über die lange Zeit unterschiedliche Handhabung der einzelnen Finanzinstrumente bestens Bescheid. Daher stellt sich für viele Trader verständlicherweise die Frage, welche Degiro Steuern für die Kunden anfallen.
Früher war es daher auch äußerst schwierig in Eigenregie eine Steuererklärung durchzuführen, da viele verschiedene Finanzinstrumente unterschiedlich zu bewerten und Steuern abzuführen waren. Mittlerweile können wir alle Kunden, die bereits Angst vor ihrer nächsten Degiro Steuererklärung, absolut beruhigen.
Seit dem Jahr 2009 hat das deutsche Finanzministerium für eine deutliche Vereinfachung des Finanzrechts gesorgt. Dementsprechend herrschen für nachfolgende Finanzinstrumente die gleichen Steuersätze:
Für die Trader von Degiro haben wir daher eine gute Nachricht. Die bekannten Degiro Steuern in Form von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer treffen nämlich auf alle Erträge des niederländischen Anbieters zu.
Es reicht somit am Schluss eine einfache Gewinn- Verlustrechnung durchzuführen und den Freistellungsbetrag abziehen. Durch die Zuhilfenahme der steuerlichen Tools von Degiro ist es somit eine Sache von wenigen Minuten, bis die Degiro Steuern säuberlich und richtig in der Steuererklärung untergebracht wurden.
Die Abgeltungssteuer ist neben den generellen Kosten und Gebühren für das Trading aber nicht die einzige Abgabe an das Finanzamt, die seitens der Trader zu berücksichtigen wäre. Dabei spielt die über viele Jahre ausverhandelte Finanztransaktionssteuer eine wichtige Rolle, die seit dem Jahr 2012 offiziell in Kraft ist.
Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass sich dies ausschließlich auf den Kauf bzw. Verkauft von französischen und italienischen Aktien beschränkt. Dort fällt eine Transaktionsgebühr in Höhe von 0,01 % der jeweiligen Ordergröße an. Speziell für Kunden, die häufig und höhere Summen traden, könnte dies in der Endabrechnung einen entsprechenden Verlust der Gewinne bedeuten.
Diese Degiro Steuern werden für gewöhnlich direkt vom niederländischen Anbieter einbehalten. Eine Ausnahme – und das zeigen auch die Degiro Alternativen – bildet hier allerdings das allseits beliebte Daytrading. Wird die Aktie nach dem Kauf noch am selben Tag wieder verkauft, entfällt die Transaktionssteuer. Zudem betrifft dies Abgabe nur französische Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens einer Milliarde sowie italienische Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 500 Millionen Euro.
Im Bezug auf die Degiro Steuern ist zudem Vorsicht geboten, wenn Aktien aus Großbritannien erworben werden. Hierfür fallen 0,5 bzw. 1 % des Kaufpreises als sogenanntes Stamp Duty an, die ebenfalls direkt vom Online-Broker direkt abgezogen wird.
Als Kunde ist dies insofern von besonderer Relevanz, da dies direkten Einfluss auf den tatsächlichen Reingewinn besitzt.
Nachdem sich der Anbieter selbst nicht direkt um die Einbehaltung der Degiro Steuern kümmert, sondern lediglich entsprechende Informationen zur Verfügung stellt, bleibt eine wesentliche Frage offen: Müssen sowohl in Deutschland wie auch im Land des Brokers steuerliche Abgaben abgeführt werden?
Diese Frage können wir glücklicherweise mit einem klaren Nein beantworten. Da zwischen Deutschland und den meisten relevanten Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Dies sorgt dafür, dass der Kunde keine Steuern doppelt abführen muss.
Wenn sämtliche Degiro Steuern bereits ordnungsgemäß in einem Steuerbescheid erfasst wurden, ist die Sache dahingehend erledigt und es fallen keine zusätzlichen Steuern in den Niederlanden an, obwohl der Broker dort seinen Hauptsitz hat. Dadurch besteht aus steuerlicher Sicht kein Unterschied zwischen einem deutschen und einem internationalen Broker.
Lediglich bei Finanztransaktionen aus Frankreich, Italien, England oder Irland gilt es zu beachten, dass zusätzliche Steuern fällig werden, die negativen Einfluss auf den Reingewinn haben.
Spätestens durch die Einführung einer Degiro Gebühr für die Depotführung ist der Anbieter ein wenig in Verruf geraten. Dabei handelt es sich allerdings bei Weitem nicht um die einzigen Kosten, die auf die Kunden des niederländischen Unternehmens zukommen. Immerhin stehen bei Degiro mehr als 4.000 Aktien und Fonds zur Auswahl, die gegen eine entsprechende Ordergebühr ge- und verkauft werden können.
Allerdings ist es leider nicht ausreichend den reinen Kursgewinn zu nehmen und davon die Ordergebühr zu abzuziehen. Denn sofern am Ende des Jahres ein Gewinn von mehr als 801 € durch Trading oder andere Finanzgeschäfte zu Buche steht, fallen dafür entsprechende Degiro Steuern an. Dabei handelt es sich um eine 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Dies sollte bei der Berechnung möglicher Gewinne beachtet werden. Denn bei sehr geringen Kursgewinnen mit entsprechendem Verkauf kann es durch Gebühren und Steuern am Ende dazukommen, dass vom Kursgewinn nichts mehr übrig bleibt und der Kunde mit Plus/Minus null aus seinem Investment aussteigt.
Bei einem ersten schnellen Blick auf die aktuelle Steuerlage könnte man schnell zu der Meinung kommen, dass aufgrund der höheren Freibeträge von 1.602 € ein Gemeinschaftskonto die bessere Wahl wäre. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang dann doch einige Faktoren zu berücksichtigen, die ein gemeinsames Trading-Konto auch beim Degiro ETF Angebot doch nicht mehr ganz so attraktiv machen.
Zwar mögen auch die Degiro Steuern sinken, weil es nur ein einziges Konto gibt, dafür muss man sich aber auch über mögliche Nachteile und Bedenken Gedanken machen. Denn bei getrennten Konten ist eine höhere Übersichtlichkeit in der jeweiligen Degiro Steuererklärung vorhanden, zudem fallen Komplikationen weg, wenn sich die beiden Parteien bei einer Investitionsentscheidung uneins sind.
Ebenso könnten unklare Verhältnisse vorherrschen, wenn es zu einer Trennung kommen sollte.
Wie bereits erwähnt steht den Tradern ein Freibetrag von 801€ pro Jahr zur Verfügung. Allerdings gilt dies bei Anlagen im sechsstelligen Bereich eher nur als Tropfen auf dem heißen Stein. Daher haben wir nachfolgend noch ein paar Tipps zusammengefasst, wie sich Degiro Steuern sparen lassen:
Leider nicht. Da es sich bei Degiro um einen niederländischen und keinen deutschen Online-Broker handelt. Während deutsche Anbieter für gewöhnlich die Abfuhr der Abgeltungssteuer für ihre Kunden gänzlich übernehmen, müssen die Degiro Steuern von den Tradern selbst übernommen werden. Allerdings stellt der Broker seinen Kunden einen ausführlichen jährlichen Steuerbericht zur Verfügung, welcher die Erstellung einer Degiro Steuererklärung bedeutend vereinfacht. Die Abgeltungssteuer setzt sich aus der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag sowie der Kirchensteuer zusammen. Letztere können sich manche Trader ersparen, wenn diese aus der Kirche ausgetreten sein sollten. Ebenso gilt es zu beachten, dass in den beiden deutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die Kirchensteuer geringfügig niedriger ist als in den restlichen Bundesländern.
Die Abgeltungssteuer muss seitens der Trader selbstständig abgeführt werden. Allerdings fallen unter Umständen noch weitere Degiro Steuern an. Dies ist insbesondere davon abhängig, an welchen Handelsplätzen die Kunden agieren und welche Aktien diese kaufen möchten. Wer beispielsweise Aktien aus Frankreich oder Italien kaufen und sein Eigen nennen möchte, muss mit einer Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,01% der gehandelten Summe rechnen. Auch bei Trades mit irischen oder britischen Wertpapieren fallen gewisse Gebühren in Höhe von 0,5 bis 1,0 % an.
Ja, Trader können bis zu einem Gewinn von maximal 801 € jährlich steuerfrei traden. Um die genauen Degiro Steuern zu berechnen müssen sämtliche Gewinne und Verluste aller Kapitalanlagen gegenübergestellt und verglichen werden. Sofern der Betrag von 801 € überstiegen wird, fallen Degiro Steuern an. Sofern man als Ehepaar bei Degiro oder generell am Trading-Markt agiert, liegt der Freibetrag immerhin bei 1.601 €.
Nein. Wer bei Degiro eine Ein- oder Auszahlung tätigen möchte, kann dies komplett kostenfrei erledigen. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass eine Auszahlung zum aktuellen Zeitpunkt ausschließlich über die Banküberweisung möglich ist.
Ja. Nach unserem umfangreichen und objektiven Test können wir mit 100% Sicherheit sagen, dass es sich bei Degiro um einen seriösen Online-Broker handelt. Dieser wurde vor über einem Jahrzehnt in den Niederlanden von mehreren ehemaligen Bankmitarbeitern gegründet und unterliegt der niederländischen Finanzaufsicht und Regulierungsbehörde. Im Jahr 2020 erfolgte dann schlussendlich die Übernahme durch den ebenfalls sehr bekannten und lange Zeit marktführenden Broker Flatex. Dennoch treten beide Anbieter nach wie vor unabhängiger und mit ihren eigenen Trading-Plattformen und Preislisten auf.
Das Handeln mit Aktien, Derivaten etc. bei einem Online-Broker unterliegt dem deutschen Steuerrecht. Als niederländischer Anbieter übernimmt Degiro keinerlei steuerrechtlich relevanten Schritte für seine Kunden. Es ist daher notwendig die Gewinne und Verluste aus den verschiedenen Finanzinstrumenten gegenüberzustellen und in der Steuererklärung die Degiro Steuern selbst berechnen. Bezüglich der eigenen Steuerabgabe und der automatischen Abfuhr bestehen aus kostentechnischer Sicht keinerlei Unterschiede. Diese belaufen sich inklusive Solidaritätsabgabe und Kirchensteuer auf rund 28 %. Zu beachten gilt es auch beim Aktienkauf darauf zu achten, aus welchen Ländern diese kommen. Denn bei manchen Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder Italien fallen beispielsweise zusätzlich die Finanztransaktionssteuer oder die Stamp Duty an.
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