
Trade Republic Steuern werden bei erfolgreichen Handelsaktivitäten fällig. 25 % gehen in Deutschland an den Fiskus. Clevere Trader können sich die Steuer jedoch sparen: mit dem Freistellungsauftrag. Er berücksichtigt den Steuerfreibetrag und lässt mehr vom Gewinn übrig. Jeder kann bei Trade Republic die Kapitalertragsteuer reduzieren, sogar bequem über die App.
Der Fiskus verdient in Deutschland an den erfolgreichen Handelsaktivitäten der Trader mit. Sie müssen bei Trade Republic Steuern zahlen, wenn der individuelle Freibetrag überschritten wird. Steuerlich werden alle Gewinner aus Wertpapierverkäufen, Dividenden sowie anderen Handelsgeschäften (beispielsweise CFD-Gewinne) berücksichtigt.
Bezahlt wird die Kapitalertragsteuer bei Trade Republic automatisch in Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommt die eventuelle Kirchensteuer, falls der Trader diese entrichten muss. Ein Beispiel, wie die Berechnung erfolgt:
An diesem Beispiel macht die Belastung durch die Trade Republic Steuern einen Anteil von 57,35 €. Der Betrag reduziert sich natürlich, wenn Trader keine Kirchensteuer zahlen müssen.
Wer keinen Freistellungsauftrag eingereicht hat, müsste den vollen Betrag von 1.001 € versteuern. Das würde eine Kapitalertragsteuer von 250,25 € ausmachen. Der Solidaritätszuschlag liegt bei 55,06 € und die Kirchensteuer mit bei 90,09 €. An diesem Beispiel zeigt sich, wie viel Sparpotenzial der Freistellungsauftrag mit sich bringt.
Wer führt die Trade Republic Kapitalsteuer ab – der Broker oder die Trader? Bei dieser Steuer handelt es sich um eine sogenannte Quellensteuer. Das bedeutet für Trader: Sie wird unmittelbar beim Broker abgeführt. Der Vorteil: Trader müssen sich um die Steuerzahlung an das Finanzamt nicht kümmern. Der Nachteil: Die Steuer wird automatisch gezahlt. Liegt kein Freistellungsauftrag vor, müssten Trader sogar den eigentlichen Steuerfreibetrag entrichten. Wer die Freistellung später Nachricht, kann auf eine Rückzahlung kaufen. Diese verspätet sich durch die Bearbeitung allerdings.
Um bei Trade Republic Steuern zu sparen und den Freibetrag anrechnen zu lassen, müssen Trader ihre Bank bemühen. Dort ist die Ausstellung der Steuerbefreiung notwendig. Diese Unterlagen werden bei Trade Republic eingereicht.
Sobald die Unterlagen verarbeitet worden, werden sie bei der Trade Republic Steuererklärung berücksichtigt. Trader finden in ihrem eigenen Account stets eine detaillierte Übersicht, welches aktuelle Steuerzahlungen sind. Die regelmäßige Überprüfung der steuerlichen Belange ist selbstverständlich. Ein Vorteil bei Trade Republic gegenüber vielen anderen Brokern. Wer die Steuerbefreiung nachweist, kann durch die regelmäßige Überprüfung der Steuerlast mit einer zeitnahen Rückerstattung rechnen.
Die Möglichkeiten zum Handel mit Wertpapieren sind nach unseren Trade Republic Erfahrungen enorm. Trader bekommen bei vielen Wertpapieren eine Dividendenausschüttung. Auch auf sie werden Steuern erhoben. Als Aktionär sind Trader dazu verpflichtet, die Steuerlast zu tragen.
Als Berechnungsgrundlage dafür dient die Bruttodividende. Liegt sie über den Freibetrag, werden 25 % Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer kalkuliert. Die etwaige Kirchensteuer kommt mit dem spezifischen Prozentsatz hinzu. Zur Auszahlung auf das Verrechnungskonto Traders kommt nur die Nettodividende.
Tipp: Wer als Trader eine Reinvestition der Dividende vornimmt, spart sich zunächst die Trade Republic Steuern. Werden die Wertpapiere später verkauft, müssen die Gewinne versteuert werden.
Trade Republic führt regelmäßig Steueroptimierungen auf den Accounts der Trader durch. Durch die Einreichung des Freistellungsauftrages kann es Zurückerstattung kommen. Wichtig dabei:
Wer den Freistellungsauftrag von 2019 erst 2020 bei Trade Republic nachweist, hat keinen Anspruch mehr auf eine Rückerstattung. Deshalb genau überprüfen, ob der Auftrag für das aktuelle Kalenderjahr bereits vorliegt. Über die App geht es ganz einfach:
Maximal sind 801 € als Freistellung möglich. Um zu verfolgen, welcher Betrag von der freigestellten Summe bereits beansprucht wurde, gibt es einen Button „Steuerübersicht“. Hier sehen Trader ganz genau, wie viele Trade Republic Steuern Sie bereits entrichtet haben.
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Wer bei Trade Republic ein Depot eröffnen möchte, sollte sich auch über die möglichen steuerlichen Belange informieren. Schließlich fällt die Kapitalertragsteuer nicht auf alle Finanzinstrumente an. Welche Steuern bei Trade Republic müssen Trader kalkulieren?
Der Gesetzgeber hat seit 2009 Grundlagen für die vereinfachte Steuer bei Erträgen durch Kapitalvermögen geschaffen. Davon sind verschiedene Finanzprodukte betroffen:
Was bedeutet das für die Trader bei Trade Republic? Alle angebotenen Finanzinstrumente sind davon betroffen. Wer Gewinne mit Sparplänen, Wertpapieren, dem Derivatehandel und Co. erzielt, muss bei Trade Republic Kapitalertragsteuer zahlen.
Trade Republic stellt mehr als 4.000 Sparpläne zur Auswahl. Trader können bereits ab 10 € in Aktien und ETFs provisionsfrei investieren. Wie lange die Sparpläne laufen und welche Einzahlung für vorgenommen wird, entscheiden Trader selbst.
Solange die Sparpläne aktiv sind, wird keine Trade Republic Steuererklärung notwendig. Beenden Trader die Sparpläne und bringen sie zur Auszahlung, wird der Betrag für die Berechnung der Steuer angesetzt. Liegt er unter dem Freibetrag von beispielsweise 801 €, werden keine 25 % Steuer fällig. Gewinne darüber hinaus werden steuerlich berücksichtigt.
Trade Republic stellt mehr als 7.500 Aktien und über 1.500 ETFs für den Handel bereit. Trader können hier ebenfalls provisionsfrei investieren und bei Trade Republic Aktien kaufen. Solange die Wertpapiere im Depot gehandelt werden, müssen sich Trader keine Gedanken um die Trade Republic Steuern machen. Kommt es zur Ausschüttung von Dividenden, könnte dies steuerlich interessant werden.
Dividendenzahlungen, welche den jährlichen Freibetrag überschreiten, werden mit 25 % Abgeltungssteuer berücksichtigt. Bleiben Trader innerhalb dieses Freibetrages, müssen Sie keine Trade Republic Steuererklärung mit Abzug befürchten. Allerdings werden alle Transaktionen und Nachweise Transparenz im eigenen Account geführt. Wichtig für die Trader selbst, denn bei Nachfragen des Fiskus müssen diese Aufzeichnungen vorgelegt werden.
Steuern bei Trade Republic auch auf Bitcoin und Co. zahlen – stimmt das wirklich oder gibt es ein Schlupfloch? Tatsächlich hat der Gesetzgeber ein ganz legales Schlupfloch für die Erleichterung der Steuern geschaffen. Wichtig für die Berechnung der Trade Republic Steuer aus dem Handel mit Kryptowährungen sind:
Die Trade Republic Steuererklärung berücksichtigt ganz genau, wie lange Trader im Besitz von Bitcoin waren. Clevere Trader halten die digitale Währung mehr als zwölf Monate. Der Grund: Sie zahlen für den Verkaufserlös keine Gewinne. Damit entfallen die Trade Republic Steuern ganz legal.
Wer Bitcoin beispielsweise am 1. Januar 2019 erworben und am 30. Dezember 2019 verkauft hat, muss Steuern zahlen. Es geht bei Kryptowährungen eine andere Freigrenze als bei Aktien und anderen Finanzinstrumenten: 600 €. Fällt der Erlös aus dem Verkauf geringer aus, muss der Trader keine Steuern bei Trade Republic entrichten. Liegt der Gewinn über 600 €, wird die Steuer kalkuliert.
Clevere Trader sichern sich zum günstigen Preis Bitcoin und Co. und verfolgen die Haltedauer in ihrem Wallet. Trade Republic speichert die digitalen Währungen in eine, Cold Wallet völlig kostenlos und bietet damit maximale Sicherheit. Eile, um die Coins aus Sicherheitsbedenken rasch zu veräußern, ist nicht geboten.
Viele Trader nutzen die Chance, am Markt zu Hedgen. Dafür stellt Trade Republic ebenfalls unzählige Angebote zur Verfügung:
Hinzu kommen Trade Warrants, Knock-Outs oder Faktor-Zertifikate durch die verschiedenen Premiumpartner der Wertpapierbank. Alle Angebote sind ebenfalls provisionsfrei und mit einem limitierten Fremdkostenanteil von 1 € maximal verfügbar.
Was passiert, wenn Trader erfolgreich Derivate handeln und damit Gewinne erzielen? Glückwunsch. Jetzt wird es bei der Trade Republic Steuer spannend. Bleiben die Gewinne innerhalb der Freigrenze (bei Singles 801 €) werden keine Steuern abgeführt.
Haben Trader besonders erfolgreich am Markt gehandelt und Gewinne über der Freigrenze erzielt, sind 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer Pflicht. Bei einem Gewinn aus dem Derivatehandel von 1.000 € würde das unter Berücksichtigung der vollständigen Freigrenze einen zu versteuernden Betrag von 199 € machen. Sind Ehepartner gemeinsam Inhaber des Trading-Accounts, liegt die steuerliche Freigrenze bei 1.602 €. In dem Fall würde keine Steuerpflicht bestehen.
Wie lange der eigene Freistellungsauftrag gültig ist, hängt von der Ausstellung ab. Die meisten Banken stellen den Auftrag auf Kundenwunsch unbefristet aus. Es kann durch Kontoumzug oder andere Unwirksamkeit zur Löschung des Auftrages kommen.
Damit Trader keine unnötigen Trade Republic Steuern zahlen müssen, sollte das Vorhandensein des Freistellungsauftrages rechtzeitig überprüft werden. Am besten immer zum Beginn eines jeden Kalenderjahres checken, ob der Freistellungsauftrag noch gültig und beim Broker hinterlegt ist. Die rückwirkende Berücksichtigung ist innerhalb eines Kalenderjahres problemlos möglich. Wer den Jahreswechsel verpasst und den Freistellungsauftrag für das vorangegangene Kalenderjahr nachreichen möchte, hat keine Chance. Dann müssen Trade Republic Steuern auf die Gewinne ohne Berücksichtigung des Freibetrages gezahlt werden.
Der Freibetrag für Ehepaare liegt bei 1.602 €. Clevere Trader würden mit Sicherheit über ein gemeinschaftliches Konto mit ihrem Ehepartner nachdenken. Der Vorteil: der höhere Freibetrag und die reduzierten Trade Republic Steuern. Allerdings ist das kurzfristig gedacht.
Die Kontoeröffnung bei Trade Republic ist nur für einzelne Personen und nicht als Gemeinschaftskonto möglich. Wer mindestens 18 Jahre alt ist und seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat, kann ein Konto eröffnen.
Der Ehepartner kann ebenso ein Konto eröffnen und dabei noch vom Trade Republic Bonus profitieren. Das funktioniert wie folgt:
Neben dem Bonus haben die Einzelkonten noch einen weiteren Vorteil: Die Abrechnung der ist Steuer übersichtlicher. Außerdem können die Ehepartner ihr eigenes Kapital für Trading-Entscheidungen nutzen und sind nicht von den Entscheidungen des Partners abhängig.
Trade Republic bietet eine übersichtliche Ansicht 🥇
Zahlreiche Anlageklassen stehen zur Verfügung 🧰
Ja. Die Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Deshalb erhalten Trader ihre Gewinne mit steuerlichem Abzug ausgezahlt. Der Broker transferiert Steuerbetrag direkt an den Fiskus.
Die Kapitalertragsteuer liegt bei 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Sind Trader Kirchenmitglied, werden weitere Steuerbeträge erhoben (beispielsweise 9 %).
Steuern muss jeder zahlen, dessen Gewinne über dem Freibetrag liegen. Umgehen lassen Sie sich nicht. Die Ausnahme bilden Bitcoin und Co. Wer seine Kryptowährungen länger als ein Jahr im Wallet hält, spart sich die Steuer.
Trade Republic stellt auf dem Account der Trader eine Steuerübersicht zur Verfügung. Hier finden sich alle Transaktionen, Gewinne, Verluste und möglichen Steuerzahlungen. Auch der Vermerk zum Freibetrag hier ersichtlich. Die angesetzte Summe wird rückwärts kalkuliert, sodass Trader immer sehen, wie viel vom Steuerfreibetrag durch ihre erzielten Gewinne noch übrig ist.
Innerhalb eines Kalenderjahres ist es möglich, Steuern zurückzahlen zu lassen. Wer so viel zahlte und der Steuerfreibetrag nicht berücksichtigt wurde, kann auf eine Rückzahlung hoffen. Forderungen im anderen Kalenderjahr sind nicht erfolgreich.
Die Trade Republic Steuern werden in der Kontoübersicht individuell zusammengefasst und sind transparent verfügbar. Wer einen Freistellungsauftrag beim Broker hinterlegt hat, muss erst nach dessen Ausschöpfung Steuern bei Trade Republic entrichten. Die Zahlungen gehen nicht an dem Broker, sondern werden durch ihn direkt an den Fiskus weitergeleitet. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt mit dem Steuerabzug, da es sich um eine Quellensteuer handelt. 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls Kirchensteuer) werden bei Gewinnen aus Wertpapier-, Devisenhandel oder Erträge aus Sparplänen fällig. Die Ausnahme bilden digitale Währungen, denn sie sind bei einer Haltedauer ab einem Jahr steuerfrei.
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