Annaberg
Ab 1. März ist es grundsätzlich untersagt, Bäume außerhalb von Wäldern und Baumschulen zu fällen sowie Hecken und Gebüsche stark zurückzuschneiden.
Mit dem Beginn der Vegetationsperiode tritt am 1. März das gesetzliche Baumfällverbot gemäß Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Darauf verweist die Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz. Demnach ist es bis zum 30. September grundsätzlich untersagt, Bäume außerhalb von Wäldern, Baumschulen oder Gärtnereien sowie Hecken, Gebüsche und andere...
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