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Kreisstadt sucht Schöffen
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Bewerbungen sind bis 26. Mai möglich
Für die nächste Amtsperiode, die sich von 2024 bis 2028 erstreckt, sucht die Stadt Annaberg-Buchholz Interessierte, die Schöffe werden wollen. "Die Anzahl der Schöffen ist so bemessen, dass ein Schöffe nicht zu mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. Für die Tätigkeit an diesen Sitzungstagen erhalten die Schöffen - neben einer Fahrtkosten- und Auslagenerstattung - eine Entschädigung für das Zeitversäumnis und den Verdienstausfall", informiert der Fachbereich "Recht und Ordnung" im Rathaus. Bewerben kann sich jeder Deutsche, der zu Beginn des Jahres 2024 nicht älter als 69 Jahre oder nicht jünger als 25 Jahre ist und seinen Wohnsitz im Erzgebirgskreis hat. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen könnte, sind ausgeschlossen, heißt es zu den Voraussetzungen. Das Amt verlange "in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsreife, geistige Beweglichkeit und wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes die notwendige körperliche Eignung". Bewerbungen sind bis 26. Mai möglich. Eine Liste der Bewerber wird dem Stadtrat vorgelegt, bevor dann der Wahlausschuss beim Amtsgericht Marienberg, zu dessen Gerichtsbezirk Annaberg gehört, die Schöffinnen und Schöffen beruft. (urm)Ruf 03733 425 231
E-Mail silke.janouch @annaberg-buchholz.de