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Morddrohung gegen Kretschmer in Oberwiesenthal: Gericht erlässt Strafbefehl

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Wegen Störung des öffentlichen Friedens soll ein Erzgebirger 1500 Euro zahlen. Es könnte aber auch noch zu einer Verhandlung vor Gericht kommen. Der Mann hat nach eigenen Angaben bereits Einspruch eingelegt.


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22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 17
    1
    Bautzemann
    16.10.2021

    Wer zu Mord und Totschlag aufruft ist kriminell und sollte umgehend einer Strafe zugeführt werden. Wie sieht es in diesem Rechtsstaat aber aus? Die Polizei nimmt einen Straftäter fest. Er wird einem Haftrichter vorgeführt, der ihn wieder frei lässt. Die dann notwendige Strafverfolgung dauert durch überlastete Gerichte Monate nicht selten Jahre. Kleindelikte wie Einbrüche, Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigungen , leichte Körperverletzungen werden schon nicht mehr von den Ermittlungsbehörden verfolgt.Wie denn auch? Gibt ja kaum noch Strassen- und Streifenpolizisten. Ein demokratischer Rechtsstaat ist eine feine Sache, wenn er denn funktioniert! ,

  • 5
    9
    OlafF
    16.10.2021

    Ich halte solche Methoden für äußerst unangebracht und verurteile diese. Hoffentlich werden diese Ereignisse juristisch sauber aufgearbeitet.
    In einer Demoktatie gibt es viel legitimere und friedlichere Mittel auf demokratische Weise seine Ablehnung gegenüber der Regierungspolitik zum Ausdruck zubringen. Z.B. Friedliche Demonstrationen oder Bürgerbegehren. So läuft in Bayern gerade eine Initiative zur Absetzung des Bayerischen Parlaments, welche sich hauptsächlich gegen die Politik von Markus Söder richtet. Der Gegenwind und die Informationsstratgie einiger Leitmedien, gegen diese Möglichkeit der direkten Demokratie hat gerade an Fahrt aufgenommen. Allerdings wird auch für diese Aktivisten klar sein, dass sie auch mit dieser friedlichen demokratischen Aktion nicht nur mit Gegenliebe rechnen können.