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Tod in Asylbewerberunterkunft im Erzgebirge: 26-Jähriger muss hinter Gitter

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33 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 6
    6
    Maresch
    02.09.2019

    @lumielix. Es handelt sich um Körperverletzung mit Todesfolge und nicht um Mord. Steht im Text. Lesen bildet!

    @Lesemuffel. Sie meinen, dass der Täter ohne Strafverbüßung abgeschoben werden soll?

  • 7
    6
    lumielix
    02.09.2019

    Was hier so los ist 6 Jahre wegen Mordtrauma soviel Jahre für Mord da hat aber der Richter seinen Spielraum voll ausgereizt nach oben. Schade um diese Fachkraft!

  • 12
    5
    Progress
    02.09.2019

    In anderen demokratischen Staaten hätte so ein Verbrecher sein Aufenthaltsrecht verwirkt. Oder war er traumatisiert?