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Tod in Asylbewerberunterkunft im Erzgebirge: 26-Jähriger muss hinter Gitter
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Die Diskussion wurde geschlossen.
@lumielix. Es handelt sich um Körperverletzung mit Todesfolge und nicht um Mord. Steht im Text. Lesen bildet!
@Lesemuffel. Sie meinen, dass der Täter ohne Strafverbüßung abgeschoben werden soll?
Was hier so los ist 6 Jahre wegen Mordtrauma soviel Jahre für Mord da hat aber der Richter seinen Spielraum voll ausgereizt nach oben. Schade um diese Fachkraft!
In anderen demokratischen Staaten hätte so ein Verbrecher sein Aufenthaltsrecht verwirkt. Oder war er traumatisiert?