Anliegerpflichten sind klar geregelt
Für die kommende Woche ist der erste Schneefall bis in die hiesigen Höhenlagen angekündigt. Das bedeutet für Haus- und Grundstückseigentümer und nicht zuletzt Anlieger: Es sind wieder Anliegerpflichten zu erfüllen. Wie genau dies erfolgen soll, regelt eine Satzung, die in jeder Kommune einsehbar ist. Zumeist bezieht sich der Winterdienst auf die Gehwege vorm eigenen Haus oder Grundstück. Für den Fall, dass es nur einen Gehweg gibt, sind die Anlieger wechselseitig dran. Bei Schneefall sind die Gehwege in einer Breite zu beräumen, dass die Sicherheit von Fußgängern gewährleistet ist. Bei Glätte sind die Gehwege mit Streugut abzustumpfen. Gehwege sind unter der Woche bis 7 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen bis 9 Uhr von Schnee zu beräumen und bis 20 Uhr zu wiederholen. Die Satzung kann im Rathaus oder auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden. (matu)
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