Rechtsaufsicht: Beschluss unwirksam
Stadtrat hätte laut Landratsamt zu Antrag erst in nächster Sitzung abstimmen dürfen
Ein im Schwarzenberger Stadtrat am 25. Mai 2020 gefasster Beschluss ist nach Auffassung der Kommunalaufsicht im Landratsamt unwirksam. Das wurde dem Stadtrat Jens Döbel (FBS), der die Überprüfung beantragt hatte, und der Stadtverwaltung mitgeteilt. Auf Antrag der CDU/FDP-Fraktion war im öffentlichen Teil jener noch von OB Hiemer geleiteten Sitzung ein Sachverhalt behandelt - und dazu letztlich ein Beschluss gefasst - worden, der in der Ladung zum öffentlichen Teil nicht genannt war.
Der Antrag bezog sich auf Äußerungen von Stadtrat Erik Weber (WGV) auf eine Kundgebung gegen die Corona-Regelungen von Bund und Land. Dort hatte Weber als Mitorganisator, Redner und Gastronom gesagt, in seiner Gaststätte die Gäste "ohne diesen lächerlichen Mundschutz" begrüßen zu wollen. Da die damalige Allgemeinverordnung des Freistaats das Tragen von Mund-Nase-Schutz beim Betreten von Gaststätten verpflichtend vorschrieb, lasse sich die Äußerung als "Aufruf zum Rechtsbruch" deuten, hieß es im Antrag. Die Stadträte sollten sich von so einem Aufruf distanzieren.
Dieser Antrag hätte laut Rechtsaufsicht erst in der nächsten öffentlichen Sitzung behandelt werden dürfen. Die Stadt vertritt eine andere Rechtsauffassung und will nächste Woche eine Erklärung abgeben, erfuhr "Freie Presse" auf Nachfrage. (stl)
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