Erzgebirge: Rumäne zahlt an Grenze Geldstrafe und darf weiterreisen
Es war kein Unbekannter, der vor den Bundespolizisten in Reitzenhain stand.
Reitzenhain.Es ist kein Unbekannter gewesen, der am Mittwochabend vor den Bundespolizisten in Reitzenhain stand: Bei der Einreisekontrolle ergab sich, dass der 45-jährige Rumäne zur Strafvollstreckung wegen unerlaubter Einreise ausgeschrieben ist.
Er war bereits vor fünf Jahren in Reitzenhain kontrolliert worden. Damals wies er sich mit einem moldawischen Reisepass aus und gab an, aus touristischen Zwecken in die Niederlande reisen zu wollen. Die in seinem Gepäck gefundenen Arbeitssachen wiesen darauf hin, dass er in Deutschland arbeiten möchte und somit sein Aufenthaltszweck nicht touristisch ist, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Chemnitz.
Er konnte sich damals nicht auf sein Reiserecht berufen und war somit unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist. Der moldawische Staatsangehörige wurde in die Tschechische Republik abgeschoben.
Vom Amtsgericht Marienberg wurde im Jahr 2020 ein Strafbefehl wegen unerlaubter Einreise gegen den heute 45-Jährigen erlassen. Die geforderte Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1770 Euro konnte der Mann nun aufbringen und seine Weiterreise fortsetzen. (bz)