Stollberg
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Das Chemnitzer Verwaltungsgericht hat die Klage eines Zwönitzer Bürgers gegen den Landkreis und die Gültigkeit der Stadtratswahl abgewiesen. Der Mann hatte beanstandet, nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt zu sein und weil ihm aus diesem Grund die Teilnahme an der Wahl verwehrt wurde, diese angefochten. Weil der Erzgebirgskreis als...
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