Stollberg
Nachweis über Impfschutz oder Immunität der Mitarbeiter erforderlich
Das Gesundheitsamt hat für meldepflichtige Einrichtungen ein Portal eingerichtet, auf dem diese den Masernschutz ihrer Beschäftigten und Betreuten mitteilen können. Dieses soll den Meldeweg vereinfachen und vereinheitlichen, hat die Kreisbehörde mitgeteilt.
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