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Expertenchat zum Thema "Barrierefreies Bauen und Wohnen"

Steffi Geilert von der Architektenkammer Sachsen beantwortete Fragen

Hallo und herzlich willkommen zu einem weiteren Expertenchat von freiepresse.de. Immer mehr Senioren überlegen, wie sie im Alter vor allem barrierefrei leben können. Wie kann man altersgerecht und barrierefrei bauen bzw. umbauen? Wie lassen sich derartige Maßnahmen finanzieren und muss der Vermieter dem barrierefreien Umbau der Wohnung überhaupt zustimmen? Diese und weitere Fragen beantwortet Steffi Geilert von der Architektenkammer Sachsen, Arbeitskreis "Barrierefreies Planen und Bauen", heute von 11 bis 13 Uhr in unserem Live-Chat. Bitte beachten Sie, dass es sich um einen moderierten Chat handelt. Ihre Fragen werden Schritt für Schritt freigeschaltet - auf diese Weise behalten Sie und wir den Überblick.

Moderator: Liebe Chatteilnehmer! Sie können bereits jetzt Ihre Fragen zum Thema "Barrierefreies Bauen und Wohnen" stellen. Wir freuen uns auf einen interessanten Chat - um 11 Uhr geht's los!

Moderator:  Liebe Chatteilnehmer, Frau Geilert ist soeben eingetroffen. Wir bitten noch um ein wenig Geduld, gleich starten wir mit unserem Live-Chat!

Moderator: Los geht's mit unserer ersten Frage:

Gast33: Meine 80-Jährige Mutter ist noch ganz gut drauf, Manche Bewegungsabläufe wie das Einsteingen in die Badewanne sind jedoch schwierig. Eine bodengleiche Dusche wäre idela. Bekomme ich nur einen Zuschuss für den Badumbau, wenn eine Person mit Pflegestufe im Haushalt wohnt?

SteffiGeilert: Als erster Schritt würde ich Ihnen empfehlen, die gewünschten Anpassungsmaßnahmen zusammenzustellen und durch eine Kostenermittlung -in Zusammenarbeit mit einem Fachmann- zu untersetzen, hierzu gehören z.B. die von Ihnen genannten Maßnahmen wie Einstiegshilfen an der Badewanne, Duschenumbau etc. Danach können Sie sich um die Finanzierung der Maßnahmen bemühen. Lebt eine Person mit Pflegestufe im Haushalt setzen Sie sich dazu mit der Pflegekasse in Verbindung. Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten können Sie sich im Internet informieren, u.a. gibt es Förderprogramme des Freistaates Sachsen wie z.B. Richtlinie für Mehrgenerationswohnen. Die Förderprogramme des Freistaates Sachsen können Sie unter www.revosax.sachsen.de ansehen. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Beratungsstelle des Sozialverbandes VdK, Außenstellen gibt es in Leipzig, Chemnitz und Dresden, auch dazu kann auf das Internet verwiesen werden www.vdk.de. Danke für Ihre Frage.

AnnamarieWolf_Glauchau: Sehr geehrte Frau Geilert, meine Mutter wohnt in einer Anlage für betreutes Wohnen. Der Pflegedienst, der diese Wohngemeinschaft (mehrere Wohnungen in einem Gebäudekomplex) betreibt, wurde vor kurzem von der Krankenkasse mit "sehr gut" eingestuft, obwohl nicht einmal eine Rampe zur Haustür führt. Viele Bewohner des Hauses sind auf einen Rollator angewiesen und müssen diesen über 5 Stufen schieben, damit sie in den Hausflur gelangen. Nun meine Frage: An wen kann man sich wenden, damit dieses Problem schnellstmöglich behoben wird? Weder der Pflegesdienst noch die Krankenkasse fühlen sich in der Pflicht. Vielen Dank für Ihren Rat!

SteffiGeilert: Nach meiner Auffassung müssten Sie sich mit dem Vertragspartner, mit welchem Sie den Miet-/Pflegevertrag abgeschlossen haben, in Verbindung setzen und die Problematik besprechen. Es sollte auch im Interesse des Betreibers / Eigentümers der Wohnanlage sein, diese Situation zu verändern. Vielleicht kann in einem solchen Gespräch erreicht werden, dass die Bereitschaft, die bauliche Veränderung bzw. Erweiterung vorzunehmen, aufgebaut wird. Das wäre aus meiner Sicht der erste Schritt. Danach müsste die bauliche Maßnahme geplant und eine entsprechende Kostenermittlung erarbeitet werden -von einem Fachmann-. Auf dieser Grundlage kann sich der Betreiber / Eigentümer um eine Finanzierung / Förderung bemühen. Über Fördermöglichkeiten kann man sich im Internet informieren, z.B. über Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen unter www.revosax.sachsen.de. Die bauliche Ausbildung einer solchen Rampenanlage wäre dann entsprechend der baulichen Vorschriften auszuführen, hierzu wird u.a. auf die geltende Norm DIN 18040, T. 1/2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Öffentlich zugängige Gebäude, Wohnungen verwiesen.

Gast35: Gibt es Sachverständige für Barrierefreies Bauen, die den Bauaublauf eines Eigenheimes überwachen und dann auch ein entsprechendes Zertifikat ähnlich wie den TÜV für ein Auto erteilen?

Moderator: Liebe Chatter, eine kleine Korrektur der oben angebenen Internet-Adresse: Anstelle von www.revosax.de, bitte auf www.revosax.sachsen.de gehen. Dies ist die korrekte URL.

SteffiGeilert: Es gibt in der Architektenkammer Sachsen Sachverständige für Barrierefreies Bauen, welche die erforderliche besondere Sachkunde auf diesem Gebiet haben. Sie können sich darüber im Internet informieren, unter www.aksachsen.org finden Sie eine Liste der Sachverständigen für Barrierefreies Bauen. Ebenso können Sie eine Broschüre "Sachverständigenliste" bei der Architektenkammer Sachsen telefonisch abfordern, Tel. 0371- 694213. Die Planung und Überwachung des Bauablaufes eines Bauvorhabens, wie z.B. Ihres Eigenheimes gehört zu den Schwerpunktaufgaben der Architekten/Architektinnen und kann demzufolge von diesen für Sie erbracht werden. Der Planungs- und Bauablauf wird durch Protokolle dokumentiert. Als Äquivalent zum Zertifikat erhalten Sie die jeweiligen Bauabnahmeprotokolle, in welchen die Ergebnisse von Abnahmen / Teil- oder Schlussabnahmen schriftlich festgehalten werden. In der nachfolgenden Phase nach Schlussabnahme und Inbenutzungsnahme / Bezug des Eigenheimes können Sie noch die Betreuung durch den Architekten in der Gewährleistungszeit durchführen lassen.

Moderator: Eine weitere Frage hat uns bereits im Vorfeld per E-Meil erreicht:

Moderator: Kann ich einen Zuschuß der Kfw-Bank über das Programm 431 bekommen, bei einer Fenstererneuerung (Investionssumme ca. 6000 Euro) ohne einen Energieberater in Anspruch zu nehmen.

SteffiGeilert: Nein. Bei Einzelmaßnahmen wie von Ihnen beschrieben, muss ein Energieberater die Maßnahme betreuen.

Moderator: Auch hier ist Expertenrat gefragt:

Moderator: Wir möchten in unserem Haus die alten Kastenfenster gegen neue 2-fach verglaste austauschen. Dabei möchten Wir einen Zuschuss von der KfW beantragen. Wie ist der Ablauf, an wen muss man sich wann wenden und ist evtl. ein Gutachten gefordert ? Vielen Dank

SteffiGeilert: Wenn Sie Eigentümer von einem Ein- oder Zweifamilienhaus sind, dann können Sie für den Fensteraustausch einen Zuschuss direkt bei der KfW beantragen. Den Antrag bei der KfW stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme. Bitte beachten Sie, dass auch bei Einzelmaßnahmen ein Sachverständiger / Energieberater erforderlich ist und die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (s. Anlage Technische Mindestanforderungen) eingehalten werden müssen. Die Höhe des Zuschusses ist 5% der förderfähigen Kosten max. 2.500 Euro/ Wohneinheit. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 6.000 Euro, Zuschüsse unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.

Moderator: Per E-Mail hat uns auch die folgende Frage erreicht:

Moderator: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses. Aufgrund einer Wohnungskündigung möchte ich die frei werdende Hochparterre-Wohnung rekonstruieren und in diesem Zusammenhang die Heizkörper durch eine Fußbodenheizung ersetzen. Bitte teilen Sie mir mit, wie ich bei diesem Vorhaben evtl. Fördermittel einsetzen kann. Vielleicht ist es wichtig zu erwähnen, daß ich für das Gebäude seit 2007 einen Energieausweis auf Basis der Berechnungen des Energiebedarfs besitze. Im Vorspann dazu habe ich den Gaskessel gegen eine Gas-Brennwerttherme wechseln und in gleichem Zuge die letzte Gebäudedecke dämmen lassen.

SteffiGeilert: Für den Austausch der Heizkörper durch eine Fußbodenheizung -ohne Heizungserneuerung- können Sie das KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren (Programm Nr. 141)" über Ihre Hausbank beantragen. Einen KfW-Zuschuss gibt es für diese Maßnahme leider nicht. Über Förderprogramme des Freistaates Sachsen können Sie sich unter www.revosax.sachsen.deinformieren.

ArminSeifert_Braunsdorf: Kann man auch eine Förderung, z.B. für einen Treppenlift erhalten, auch wenn man noch keine Pflegestufe hat. Ist generell die Pflegekasse Ansprechpartner für eine solche Förderung? Danke!

SteffiGeilert: Die Pflegekasse ist ohne Pflegestufe nicht Ansprechpartner. Wenn allerdings absehbar ist, dass eine Pflegestufe anerkannt werden könnte, dann wiederum ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Generell können Sie sich für den Einbau eines Treppenliftes um andere Förderungen bemühen. Über Förderprogramme des Freistaates Sachsen können Sie sich unter www.revosax.sachsen.de informieren. Über die KfW könnte Ihr Vorhaben über das Programm "Altersgerecht Umbauen" gefördert werden. Dieses Programm gibt es als zinsgünstiges Darlehen Programm Nr. 155 oder als Zuschuss Programm Nr. 455 (nur wenn Sie Eigentümer von einem Ein- oder Zweifamilienhaus sind).

JoachimLiebich_Hainichen: Hallo! Ich wohne in einer Mietwohung. Darf mein Vermieter den Umbau der Dusche in ein barrierefreies Duschbad verbieten, auch wenn ich es selbst finanziere? Vielen Dank!

Moderator: Da einige Fragen einer komplexeren Antwort bedürfen, bitten wir um ein wenig Geduld...

SteffiGeilert: Nach BGB § 554a muss der Vermieter bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse des Mieters dem barrierefreien Umbau prinzipiell zustimmen. Unabhängig davon wird empfohlen, für den geplanten Umbau die Zustimmung des Vermieters einzuholen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zu beachten ist, dass der Vermieter u.U. seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen kann. In der Argumentation mit Ihrem Vermieter kann die verbesserte Qualitätit der Wohnung durch den Umbau berücksichtigt werden.

Moderator: Liebe Chatteilnehmer, Sie haben jetzt noch etwa 20 Minuten Zeit, um weitere Fragen zu stellen...

Gast39: Gibt es eine Altersgrenze, ab der man eine Förderung erhält? Oder reicht eine Pflegebedürftigkeit aus? Vielen Dank für Ihre Antwort!

SteffiGeilert: Bei einer Förderung über die Pflegekasse in Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit / Pflegestufe liegt vor gibt es keine Altersbegrenzung. Bei einer Förderung über Förderprogramme wie z.B. KfW-Programme gibt es ebenso keine Altersgrenze. Hinsichtlich Beantragung / Ausreichung greifen die gesetzlichen Regelung zum Mindestalter.

Moderator: Liebe Chatteilnehmer, unser heutiger Expertenchat ist nun zu Ende. Zuvor bereits herzlichen Dank an alle, die sich beteiligt haben - zudem geht unser Dank an Steffi Geilert. Das Chatprotokoll wird am Nachmittag unter www.freiepresse.de/chat_Barrierefreiheit nachzulesen sein. Gern verweisen wir auch auf unsere Kollegen der Ratgeber-Redaktion, die heute zeitgleich ein Telefonforum zum Thema veranstaltet haben. Die Auswertung wird auf der Seite "Bauen & Wohnen" am Samstag veröffentlicht.

Moderator: Sie haben jetzt die Möglichkeit, sich untereinander zum Thema auszutauschen. Wir würden uns freuen, wenn Sie kommenden Dienstag beim nächsten Chat zum Thema "Geldanlage" wieder dabei wären.

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