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Firmen zweifeln am Sinn der Industrie- und Handelskammer

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Interesse an der Wahl von IHK-Vertretern hält sich in Grenzen


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22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    gelöschter Nutzer
    22.03.2011

    Gut geschrieben Herr Bönig. Bei diesem Thema bin ich genau Ihrer Meinung!
    Die Aussage von Herrn Hans-Christoph Moser ist wohl der Hohn schlechthin: "Die wenigsten wollen sich zusätzliche Aufgaben auf den Tisch ziehen. Der Grundsatz gilt: Die Handelnden machen es doch ganz gut. Da können sie es auch weiter machen"... Als ob bei der IHK irgendwas richtig läuft. Irgendwie erinnern mich solche Aussagen stark an das Denken von vor über 20 Jahren. Es wird trotz fehlender Legitimation einfach weitergemacht und alles zu Gunsten der IHK ausgelegt.
    Werter Herr Moser, ihr Job ist den Gewerbetreibenden sch*-egal. Wenn die komplette IHK weg wäre, glauben Sie im Ernst, ein Mensch würde ihr eine Träne nachweinen?!
    Mit dem Geld, das in ihrem Verwaltungsapparat verschwindet, könnte so viel Guten und Nützlichen erreicht werden - machen Sie dich darüber mal Gedanken.

    Sven Schuberth

  • 1
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    gelöschter Nutzer
    22.03.2011

    Der Sinn der IHK liegt in der Selbstverwaltung.
    Die IHK verwaltet sich selbst, schafft Pöstchen für den einen oder anderen verdienten Genossen und tut nach Außen hin wichtig. Als Unternehmer hat man keinen Nutzen von der IHK. Einmal im Jahr kommt der Beitragsbescheid und ansonsten hört und sieht man von der IHK nur bei Sektempfängen, großen Reden, Wahlkampfwerbung, Skandalen um Bestechung und Unterschlagung einseitiger Parteinahme für Atomkraft und Stuttgart21, manipulierten Wahlen, als Eishockey-Sponsor und sonstigen Dingen für die mir mein als Unternehmer schwer verdientes Geld zu schade ist. Im Bundesverband für freie Kammern haben sich daher immer mehr Unternehmer zusammengeschlossen, um die Zwangsmitgliedschaft in dieser mittelalterlichen Institution abzuschütteln.

    Dass die IHK im Mittelalter weilt, sieht man schon an der Wahlordnung. Da herrscht nämlich noch das Klassen- bzw. Ständewahlrecht. So erhält laut Wahlordnung der IHK-Chemnitz das Gastgewerbe 5 Sitze, der Handel hingegen 10 Sitze. Ganz so, als ob bei Bundestagswahlen die Stimmen der Männer doppelt so viel zählen, wie die Stimmen der Frauen. Da wundert es nicht, dass das Interesse an der IHK-Wahl sich in Grenzen hält, wenn die IHK-Oberen schon vorher nach Gutsherrenart die Gewichtung der Wählerstimmen festlegen.

    Quellen:
    http://www.bffk.de
    http://www.chemnitz.ihk24.de/linkableblob/838848/data/Wahlordnung-data.pdf

    Marco Bönig