Lunzenauer fängt 2,8-Kilo-Fisch
Erschienen am 28.09.2019 1 Kommentar
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Schön für den Angler, aber nach geltendem Recht zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Da der Fisch außerhalb einer Schonzeit gefangen wurde, deutlich das Mindestmaß (50 cm) überschritten hatte, hätte er der Verwertung zugeführt werden müssen. Nur mal so zum Spaß ein paar Fische fangen, sich ablichten lassen, dies noch in der Zeitung veröffentlichen und den Fisch dann gönnerhafter Weise ihn ins Gewässer zurück setzt ist ein klarer Verstoß gegen das Sächs. Fischereigesetz.
Scheinbar begreifen die Angler es immer noch nicht, dass sie voll im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Da kann man nur dem Angler viel Glück wünschen, dass dies keine großen Kreise zieht (Peta, etc.).