Kommentar
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Was für eine bestimmte Zeit ausgesetzt wird, ist nicht für immer vom Tisch. Wenn die Ampel-Koalition nun also plant, die Sanktionen bei Hartz IV bis voraussichtlich zum Sommer 2023 auszusetzen, ist die eigentliche Frage noch offen: Wie geht es nach diesem Moratorium weiter? Dafür hat das Bundesverfassungsgericht den Rahmen gesetzt.
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