Kommentar
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Über das Urteil zu Merkel-Äußerungen
Späte Genugtuung für die AfD: Das deutsche Verfassungsgericht urteilte, dass Angela Merkel als Kanzlerin im Februar 2020 im Thüringer Wahlkampf die Rechte der Partei verletzt hat. Die Richter sorgten sich um die verfassungsrechtlich gebotene Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung. Dazu ist es nun mal unerlässlich, dass die...
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