Kommentar
18.09.2024
Kommentar zur Gerichtsentscheidung zu Ausschussposten: Warum der Bundestag trotzdem einen anderen Umgang mit der AfD finden muss
Die Verweigerung ihr zustehender Vorsitze in drei Ausschüssen mag juristisch korrekt gewesen sein - politisch klug aber war sie nicht.
Als Schriftsteller Stefan Heym im November 1994 seine Rede als Alterspräsident des Bundestags hielt, verweigerten die Unionsabgeordneten ihm den Applaus - wie zuvor schon lauthals angekündigt. Elf Jahre später kandidierte der damalige Linke-Vorsitzende Lothar Bisky viermal als Bundestagsvizepräsident - und scheiterte jedes Mal.
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.