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Mit Vollmacht für Notfall vorgesorgt

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Telefonforum: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung


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11 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    17.06.2011

    Ein Betreuter kann auch eine Betreuungsverfügung verfassen, in der er festlegt, wer z.B. sein neuer Betreuer werden soll, wenn der bisherige Betreuer ausfällt oder dazu nicht mehr in der Lage ist.