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Wintertreffen: Hitler-Imitator ist nun ein Fall für den Staatsschutz

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Biker in Uniform und mit Wehrmachts-Maschinen hat es beim Treffen im Schloss Augustusburg bereits gegeben. Doch der Auftritt eines Mannes am Wochenende soll Konsequenzen haben. Ein Polizist, der das Gespann fotografierte, hat sein Fehlverhalten unterdessen eingesehen.


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6464 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 11
    6
    Malleo
    15.01.2020

    distel
    Unter Geschichte verstehen Sie natürlich das, was Sie glauben.
    Falsch, das Gespann war sicher nicht gemeint.
    Augustusburg steht wohl länger als 12 Jahre, oder?
    Und all die anderen bösen Bauten,die noch stehen,haben die nicht auch eine Neubewertung nach Ihren moralischen Maßstäben verdient?

  • 5
    4
    gelöschter Nutzer
    15.01.2020

    @ steuerzahler
    Du scheinst ebenso großen Wert auf die aktuelle rechtliche Situation zu legen, was ich vollkommen richtig finde.
    Im Gegensatz dazu sind Vandalismus/Sachbeschädigung und Körperverletzung in unserem Strafrecht eindeutig verankert. Ist in der Tat merkwürdig der Polizei vorzuwerfen, dass sie dies nur durch ihre Präsenz selbst provoziert hätte und man aus diesem Grund keine Straftaten ableite, bzw. die Justiz dies trotz allem mit einem milden Auge betrachten solle.
    Irgendwie scheinen manche die Blindheit von Justizia anders auszulegen, als wie die Definition es hergibt. Ich gehe auch davon aus, dass es einen regelrechten Aufschrei gegeben würde, hätte man den mutmaßlichen Messerstecher, mit Fäkalsprache bedacht.

    Makaber wäre, wenn durch diese Aktion des Bikers eine Gesetzesanpassung angestoßen und umgesetzt würde, was wünschenswert wäre, dann hätte dieser, ob gewollt oder ungewollt, mehr erreicht, wie jeder von uns.
    Eine Erweiterung der §86 Abs.4.2 oder ein Zusatz könnte so aussehen:
    „Zu Propagandamittel zählt das Nachahmen von Personen oder Personengruppen, aus jeglicher radikalen, extremistisch, rassistisch, nationalsozialistischen politischen und religiösen Richtung. Dazu gehören u.a. eindeutige zuzuordnende Kleidung, Maskierungen, Gestik, verbale Äußerungen wie Formulierungen und Stimme. “
    Dazu gehören aus meiner Sicht z.B. u.a. Personen, wie Hitler und dessen Gefolgschaft für den Nationalsozialismus, RAF, IRA für den Linksextremismus, al – Quaida Osama Bin Laden, Salafistenszene, Ku Klux Klan für Rassismus und alle vor dem Weltgerichtshof verurteilten Personen.

    Die Polizei macht nicht die Gesetze, sie muss schauen, dass diese eingehalten werden. Selbst zu dem Vorwurf, wegen der Helme bin ich mir nicht sicher, wenn es sich um einen privaten Parkplatz handelt, da auch in diesem Fall der Hausherr die Regeln aufstellt. Vielleicht weiß jemand auf Anhieb, ob dieser dort ein Schild angebracht hat : „ Hier gilt die STVO“ , dann wäre der Vorwurf zu diesem Punkt eventuell berechtigt. Geklärt werden müsste dann noch, ob diese dann nur Handeln dürfe, wenn der Besitzer dies beantragt oder das Schild allein bereits eine Handlungsbefugnis auslöst.
    Bei maresch scheint es sich um eine Art Forentxxxxx zu handeln, ich hatte es zwar etwas anders interpretiert wie Du, dass die Omas und Opas dem gleichgestellt werden sollen...

  • 10
    14
    gelöschter Nutzer
    15.01.2020

    @Malleo: Ah, Sie haben den Kontext erkannt. Sinnvoll wäre es, ab nächstem Jahr das Hausrecht so auszuüben, dass keine Scheiße auf Rädern zugelassen ist.

  • 11
    11
    Malleo
    15.01.2020

    distel...
    Augustusburg, bei so einer Geschichte hat diese Burg ihre Unschuld verloren.
    Abriß!
    Was machen Sie aber mit den anderen bösen Bauten?
    Wollen Scholz aus Görings Luftwaffenministerium rausschmeißen?Ihre Einfalt ist nicht zu überbieten!

  • 9
    13
    gelöschter Nutzer
    15.01.2020

    @Steuerzahler: Wie erklären Sie die "Daumen hoch"-Geste des Polizisten, nachdem er ein Foto gemacht hatte? Hat er dudu machen wollen und den falschen Finger erwischt?

  • 13
    7
    Steuerzahler
    15.01.2020

    @FromtheWastelands: Das, was Sie hier vorschlagen, dient einzig und allein der Stimmungsmache und der Durchsetzung Ihrer ideologischen Positionen. Der Vorfall war eben gerade nicht an den von Ihnen vorgeschlagenen Orten und wer hat bisher dazu Stellung bezogen, mit welchem Motiv der Beamte fotografiert hat? Niemand! War es sein DienstHandy und hat er für die spätere Klärung des Sachverhaltes fotografiert? War es sein Privathandy und er hat wirklich nur für sich selbst ein Foto gemacht? Während hier super Schlaue bereits den Straftatbestand seit Tagen kennen wollen, die zuständigen Stellen sich aber über Wochen eine Meinung bilden, sollte der Beamte sofort wissen, was Fakt ist und das Eingriffsrecht bemühen. Eins allerdings scheint wohl gegeben sein: bei korrekter Auslegung des Par. 86a StGB laut Kommentar dürfte er hier eben nicht zutreffen. Bezeichnend auch, wie der Freistaat seine Fürsorgepflichten ggü. dem Beamten wahrnimmt, indem er sofort öffentlich Konsequenzen gegen ihn ankündigt. Eine gründliche, vorangegangene Prüfung hinsichtlich des rechtlichen Hintergrundes des Handelns wäre das Mindeste gewesen, statt dem ‚haltet den Dieb‘ stattzugeben und die populistischen Forderungen erschrocken zu erfüllen.

    @Maresch: Erstaunlich, wie Sie Hitler und sein Regime mit Millionen Toten als Umweltsau verharmlosen. Nicht zu begreifen und ein öffentliches Leugnen seiner Verbrechen! Oder sollte das auch Satire sein? Dann ging es daneben.

  • 8
    12
    gelöschter Nutzer
    15.01.2020

    @SimpleMan: Sie missverstehen das - es war doch ein Spaß für die ganze Familie.
    Besonderer Funfact: Augustusburg war im 3. Reich Teil des KZ Sachsenburg unter Leitung der SS, davor der SA. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Sachsenburg
    Der musste dort vorfahren!

  • 13
    15
    SimpleMan
    15.01.2020

    Der Aufzug dieser Person als Ersatz-Hitler ist schon primitiv und geschmacklos, aber dieser opportunistische Applaus der Lemminge am Straßenrand, ist bezeichnend für das Niveau dieser Leute.

  • 15
    7
    Hinterfragt
    15.01.2020

    Schon komisch, die Schreiber, welche der Polizei in Connewitz Vorwürfe machen, weil dies eingeschritten ist, regen sich hier auf, dass diese nicht eingeschritten ist, noch dazu da es im Gegensatz zu Connewitz gar keine Grundlage dafür gab.

  • 14
    4
    gelöschter Nutzer
    15.01.2020

    Geschmacklos und meiner Meinung nach auch eine Frage des Kontextes... Deshalb erschließt sich mir der wiederholte Verweis auf Buch und Film "Er ist wieder da" auch nicht.. Gelesen und/oder geschaut und die vermittelte Botschaft verstanden?

  • 19
    5
    gelöschter Nutzer
    15.01.2020

    Zum Update"" "zu welcher abschließenden strafrechtlichen Einschätzung die zuständige Staatsanwaltschaft im Hinblick auf den Hitler-Imitator kommt" ""

    Also der Polizist musste ein Fehlverhalten einsehen, obwohl noch gar nicht klar ist, ob es sich um eine Straftat handelt.
    Weitere Konsequenzen behält man sich vor, wie der Staatsanwalt dies beurteilt... aha wurden Richter abgeschafft, diese Entscheidung obliegt dem Gericht und nicht dem Staatsanwalt, sonst können wir ja gleich das Recht auf ein ordentliches Verfahren mit Anwalt, Richter und Schöffen abschaffen. Ich frage mich immer mehr, vor was man mehr Angst haben muss, irgendwelchen Provokateuren oder unserem Rechtssystem.

  • 9
    25
    FromtheWastelands
    14.01.2020

    Ach was witzig!
    Vielleicht sollten diese Subjekte mal so vor einer KZ-Gedenkstätte oder einer Synagoge vorfahren, am besten vor der in Halle. Und die Kommentatoren, die das richtig lustig und nicht so schlimm finden, können sich daneben stellen und applaudieren oder ihrer Zustimmung durch andere Gesten Ausdruck verleihen.
    Ich bin sicher die Synagogenbesucher werden das richtig toll finden und sich königlich darüber amüsieren.
    Und bitte keine Kritik am Verhalten des Polizisten, wir wissen ja seit Silvester das jede Kritik an der sächsischen Polizei schon fast an linksradikalen Terror grenzt.

  • 23
    12
    j35r99
    14.01.2020

    Freigeist/Lesemuffel: Ihr meint sicher das bundesdeutsche "Bild"ungsblatt?

    Wie wäre es, wenn man den "Staatsschutz" in der Grenzkriminalität einsetzen würde?

    Die massenhaften Einbrüche im oberen Erzgebierge haben doch sicher auch was mit Staat und Schutz zu tun?

  • 16
    9
    Hinterfragt
    14.01.2020

    Nun wird auch der Wixxer verboten ...

  • 32
    15
    Cotti
    14.01.2020

    Meine Fresse, wie stupide muß man sein, um diesen kleinen Spaß nicht als solchen zu erkennen.
    Wenn Michael Kessler im deutschen Fernsehen Adolf Hitler parodiert ist das offenbar OK.Wenn eine Privatperson dies tut, nicht?Ich weiß nicht wo da die Grenzen gezogen werden.Mir jedenfalls ist nicht bekannt, daß der Staatsschutz jemals gegen Herrn Kessler ermittelt hätte.
    Im (Trick)Film "Werner-volles Rooäää!!!" saß Werner ebenfalls als Hitler verkleidet in einem Beiwagen und wir alle haben darüber gelacht.Mit Sicherheit auch die Leute, die sich jetzt über so eine Lapalie aufregen.
    Stellt Euch in eine Ecke und schämt Euch (wenigstens ein bisschen).

  • 12
    3
    gelöschter Nutzer
    14.01.2020

    Vereinzelte Verbote in Form von Haus/ Besucherordnung sollen dieses Problem, dauerhaft lösen? Dies mag vorübergehend funktionieren, wenn es keinerlei eindeutige gesetzliche Grundlagen gibt, wird man andere Möglichkeiten finden.
    Wehrmachtsmäntel, Armeekleidung oder ähnliches gelagertes usw. waren in bestimmten Gruppierungen schon immer beliebte Kleidungsstücke und dies geht Jahrzehnte zurück, somit wird ein verallgemeinerndes Uniform Verbot nichts helfen, da eine Uniform nicht zwingend militärischen Hintergrund haben muss.

    Etwas Schmunzeln musste ich schon,in diesem Zusammenhang, als ich den Namen der Band, welche dort Auftrat gelesen hatte. Wer hat diese eigentlich geordert? Denke mal der Veranstalter - Schlossherr.


    @ quatschkopf ich hatte mich ja zum Teil auf Dein Posting bezogen und war auch verwundert, dass es weg war.

  • 12
    3
    Progress
    14.01.2020

    Freigeist, ich meine die Zeitung, für die für viele Menschen in Deutschland das was die dort lesen, als wahr aufgefasst wird. Deren Leser müssen nicht mehr nach-denken, auch Bilder angucken genügt denen. Einige Kostproben bieten doch Userbeiträge auch hier. (Wenn ich beispielsweise positiv zu Nordstream II schreibe, zücken einige den roten Daumen, für die kommt das Gas aus der Leitung)

  • 4
    12
    Freigeist14
    14.01.2020

    Lesemuffel@ meinen Sie das Gossen-Blatt ,was sonst auch noch die Entdeckung von Hitlers UFO-Projekt oder Super-Mega-Geheimwaffe als Sensation auf den Titel hievt ?

  • 11
    11
    Progress
    14.01.2020

    Na, endlich nun hat es auch BILD aufgegriffen, zwar verspätet, aber mit 'ner deftigen Schlagzeile: "Polizeiskandal um Hitler in Seitenwagen". Eifrige BILD - Leser werden jetzt vermuten "Er ist wieder da". Das Buch wird somit zum Tatsachenbericht. Warum wurde es noch nicht verboten?

  • 29
    9
    j35r99
    14.01.2020

    Seid mir nicht böse, ist alles der alte Käse.
    Wie man sich an so etwas tagelang "aufgeilen" kann , st mir unverständlich.

  • 18
    9
    Maresch
    14.01.2020

    Hitler war auch eine Umweltsau! :-)

  • 22
    6
    quatschkopf
    14.01.2020

    Oh. Mein Kommentar ist verschwunden? Ich habe wohl zu oft das Wort "Idiot" benutzt. Nun gut. Tut mir leid.
    Einfach jegliche Uniformen bei dieser Veranstaltung untersagen. Geht das nicht?
    Da fällt mir ein dass bei einem Umzug in einem benachbarten Ort ein als Volkspolizist verkleideter man auf einer Schwalbe umher fuhr. Der allerdings Bier trinkend seinen Dienst durch Leute anpöbeln verrichtete und damit das Gelächter der Zuschauer auf sich zog.
    Bei Hitler sehe ich doch die Grenze des "ist doch witzig" deutlich überschritten. Hier ist kein Stück Satire oder kritische Selbstwahrnehmung zu sehen. Es handelt sich um reine Provokation die durchaus funktioniert hat. Die einen ärgern sich die anderen freuen sich.

  • 22
    5
    MuellerF
    14.01.2020

    Zitat: " Schon 2009 waren sich die Schlossbetriebe als Veranstalter des Treffens und die damalige Bürgermeisterin von Augustusburg angesichts einer zunehmenden Anzahl von Uniformträgern einig, dass man reagieren und einer solchen Entwicklung Einhalt gebieten müsse. [...] Einzig der Veranstalter, also die Schlossbetriebe, hätten die Möglichkeit gehabt, ihr Hausrecht durchzusetzen und die betreffenden Teilnehmer des Geländes zu verweisen. "

    Wenn man "der Entwicklung Einhalt gebieten" hätte wollen, warum ist das Tragen von Uniformen bei der Veranstaltung dann nicht generell untersagt, schon seit 2009?

  • 11
    7
    gelöschter Nutzer
    14.01.2020

    Ich persönlich sehe weder in dem Umweltlied noch in dem kostümierten Bikerauftritt Satire.
    So richtig konnte ich allerdings auch nicht herauslesen, dass dies die welche das Wort hier anwendeten machten, sondern eher genau wie @Hankman, andersherum behaupteten : ""wenn die andere Seite , dann würde diese behaupten es sei Satire....""" , annähernd von mir mal interpretiert.

    Satire geht immer mit Herabwürdigung , Verspottung usw, daher aber das weiß hier jeder selbst.

    Das Lied stellt für mich nichts anderes, wie eine eindeutige Beleidigung einer ganzen Personengruppe aus den Familienverbünden dar, denn würde man jemanden im Straßenverkehr als " Alte Sau " betiteln, sind Geldstrafen in einer Höhe bis 2500 € zu erwarten, so wurde bereits geurteilt. Jetzt nicht wieder der Kontext , " Alte Sau" heißt alte "Alte Sau" , dafür gibt es keinen zu rechtfertigenden Kontext, der es erlaubt pauschal ein ganze Generation zu beleidigen und die eigenen Enkel als verbale Waffe zu benutzen.

    Da dies auf einem Bikertreffen stattfand, können wir über dessen Hintergrund nur Vermutungen anstellen. Soll es eine Beleidigung darstellen gegen eine bestimmte Personengruppe ? Sollte es eine Ausnutzung unseres löchrigen Justizsystems sein oder ein Statement gegen das Vereinsgesetz " Kuttenverbot" bestimmter Clubs? Oder war es ein Realtest auf Basis des einschlägigen Films? Oder ..Oder
    Da sich diese Biker weder verbal noch durch irgendwelche Schriftzüge dazu äußerten, können wir nur Vermutungen anstellen.
    Einen konkreteren Hintergrund könnte man unterstellen, wenn die in Ihrem Aufzug an bestimmten Stätten aufgetaucht wären. Auch dort sollte man die ein oder andere schwammige Besucherordnung überdenken, solang es keine eindeutige Rechtssprechung oder Gesetze dazu gibt.

    Jeden Tag werden Gesetze, Vorgaben usw. u.a. von Managern , Bankern, Medizinern, dem Staat selbst usw. ausgehebelt und umgangen, wenn wundert es da wenn, dass auch der ein oder andere Kleinbürger davon Gebrauch macht.

  • 16
    12
    Malleo
    13.01.2020

    Pixel.
    Sehr gut recherchiert.
    Danke.

  • 37
    16
    gelöschter Nutzer
    13.01.2020

    @Matthias Behrend
    Zu Ihrem Kommentar

    Ich möchte mal direkt darauf eingehen. Sie finden es geschmacklos und ekelhaft, dies mag subjektiv gesehen auch so sein.
    Nur scheint dies unser Gesetzgeber nicht so zu sehen, wie bereits gepostet, würde es ansonsten eine eindeutige Gesetzgebung dazu geben.
    Ich finde es nicht richtig, hier eine moralische Verurteilung von Personen, wie den Polizisten, den Bikern, und Zuschauern zu injizieren, welche jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt.
    Ich verweise mal auf das Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1
    „““Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“““

    Sie schreiben selbst, dass es keinerlei juristischen Angriffspunkt gibt. Somit muss man davon ausgehen, dass auch solch ein Art der persönlichen Entfaltung, von unserem Staat erlaubt, wenn nicht sogar gewollt ist, und damit haben noch nicht einmal aktuelle rechtsgerichtete Parteien etwas zu tun.

    Man braucht sich nur einmal die Entstehung unserer Justiz während der Nachkriegszeit genauer zu Gemüte führen und dem Umgang mit ehemals nationalsozialistischen Juristischen, wovon die Meisten später, oh welch ein Wunder, fast alle wieder in der Justiz unterkamen.

    Auch finde ich so einiges ekelhaft und geschmacklos, in erster Linie aber wie der Staat mit seinen eigenen Mitbürgern umgeht. Ich verweise mal auf den Artikel bezüglich der Annaberger Hausarztpraxis, wo der Herr welcher bereits in 12 Praxen abgewiesen wurde, kein Gehör bei unseren Politikern findet, nicht einmal eine Eingangsbestätigung.

    https://www.freiepresse.de/erzgebirge/annaberg/annaberger-sammelt-unterschriften-fuer-mehr-aerzte-artikel10698246


    Wie sagt man so schön: Der Fisch beginnt am Kopf zu stinken!

  • 27
    33
    Hankman
    13.01.2020

    Ich bin jetzt gerade irritiert: Leute, die das "Umweltsau"-Video nicht als Satire erkannt und bitterböse über die angeblich linksgrün versiffte Beschimpfung harmloser Omas gejammert haben, finden jetzt, dass ein Hitler-Verschnitt im Motorradbeiwagen bei einer öffentlichen Veranstaltung unbedingt Satire, Parodie oder zumindest grundsätzlich harmlos sei. Echt jetzt ...?

  • 20
    11
    gelöschter Nutzer
    13.01.2020

    Zu dem eventuellen Kfz Kennzeichen, welches hier angesprochen wurde, wird wohl auch überall anders gesehen.

    Wir, mein Partner und ich tragen beide die Initialen HH, welches auch ohne Probleme in unserem Kfz Keizeichen seit mehr als 20 Jahren integriert ist. Einem Bekannten, gleicher Landkreis mit den tatsächlichen Initialen SS, wurde das Kfz Kennzeichen verweigert.

    Hier etwas dazu, wie offensichtlich Behörden willkürlich verfassungswidrige Kennzeichen deklarieren, dass zum Schluss nicht einmal die eigenen Mitarbeiter sich genau damit auskennen. Aber ganz klar bei dem Kfz Kennzeichen aus dem Vidio, würde jeder sofort einen N... hinter dem Herrn vermuten, oh man oh man... Was für hochgebildete Leute denken sich was nur aus.

    https://youtu.be/fEz7kh84pJw

  • 21
    17
    Malleo
    13.01.2020

    Einspruch
    Ich wäre da schnell weggelaufen und Herrn Haldenwang auf dem Sorgentelefon angerufen.
    Die Jungs kennen in ihrer Kultur keine Satire.
    Siehe Anschlag auf das Satiremagazin!

  • 40
    4
    Pixelghost
    13.01.2020

    @Distelblüte, lesen Sie mal den Kommentar zum StGB § 86 a, die Ausführungen zum Tatbestand.
    Mir liegt nur noch die 2. Auflage von 2014 vor. Ich zitiere Seite 809 RN 4:

    „Ebenfalls nicht zu den strafbaren Kennzeichen gehört die Imitation von Gestik, Sprechweise oder Aussehen Adolf Hitlers (vergl. Fischer §86a RN 10).“

    Ob Ihnen oder mir das passt oder nicht, es zählt, was in diesem - bzw. in einem der nachfolgende StGB steht.

  • 20
    16
    Malleo
    13.01.2020

    hinterfragt.
    Die SZ hat einen Artikel dazu auch schnell entfernt.
    www.saechsische.de Art. 5160485 nicht mehr abrufbar.
    Tja Mal schauen, ob das ein Thema der BPK wird.
    Die Welt beneidet uns um unsere Probleme.

  • 32
    21
    MisterS
    13.01.2020

    Ich ahne es schon, dass wird jetzt wieder eine tagelange Berichterstattung und Diskussion über ein lächerliches Pseudoproblem. Die Polizei wird natürlich auch wieder in Misskredit gebracht. Die Absicht aus gewissen Kreisen, die dahinter steht, ist überdeutlich zu erkennen.

  • 28
    26
    gelöschter Nutzer
    13.01.2020

    Das dieses Outfit polarisiert, war klar. Interessanter wären die Reaktionen einiger hier, wäre er als Islamist mit einer verkabelten Weste vorgefahren, in der Hand einen genehmigten Asylantrag. Das wäre dann sicher Satire gewesen.

  • 25
    21
    Hinterfragt
    13.01.2020

    Na, Moderation!
    Schon wieder gesperrt, ist schon Mist wenn man ganz medienunwirksame Beispiele aufgezeigt bekommt.
    Der Film "Er ist wieder da" muss da schon sehr tief ins Medienbild schneiden, wenn man diesen Linkverweis sperrt.
    Wikipedia ist auch kein rechtes Portal, zumindest bis vorhin nicht ...
    Einfach unglaublich!
    Ich sag's mal mit @Inkes Worten "Deppen"...

  • 46
    26
    gelöschter Nutzer
    13.01.2020

    Für mich eindeutig eine Parodie. So bitter ernst sieht das nun wirklich aus. Aber in diesem Land müssen wir uns anscheinend schon vorschreiben lassen, was Satire ist und was nicht, wer das darf und wer nicht und wann gelacht werden darf und wann nicht...Am besten das Treffen verbieten. Alles N...s diese Biker... Hat man überhaupt schon überprüft, ob vielleicht noch verdächtige Zahlenkombinationen im Kennzeichen des Fahrzeugs enthalten sind?

  • 44
    11
    gelöschter Nutzer
    13.01.2020

    zitiere

    "" "Bei dem als Hitler-Abbild aufgetretenen Mann stehen der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder auch Volksverhetzung im Raum.Es ist bei einem derartigen Auftreten in Verkleidung als Adolf Hitler immer eine genaue Einzelfallprüfung von Nöten»""

    Nun gut das Erste was mir einfiel, der Film: "" Er ist wieder da".
    Kennzeichen konnte ich persönlich keine sehen, zumindest nicht nach der Definition, welche mir bekannt ist.
    "" "" In dem Fall immer eine Einzelfallprüfung vonnöten""... was bitte hätte der Polizist in dem Fall unterbinden sollen? Wenn der Polizist nicht gerade Merlin heißen sollte, dürfte es ihm unmöglich sein, eine juristisch gerichtliche Prüfung innerhalb von ein paar Minuten durchlaufen zu lassen, das wofür unsere Justiz mehrere Jahre braucht. Eventuell hat er ja für die spätere Prüfung gefilmt oder Fotografiert. Habe jetzt nicht genau erkennen können, ob er wirklich gegrinst hat. Und wenn ja und hier ist kein Rechtsverstoß zu ermitteln, für was soll der Polizist dann die Konsequenzen tragen? Fürs Grinsen? Super er soll jetzt das ausbaden, für was unsere Politiker-Gesetzgeber zu dämlich sind, nämlich eine eindeutige Gesetzgebung????

  • 40
    23
    Inke
    13.01.2020

    Wegen solchen Deppen schau ich mir das Treiben dort schon länger nicht mehr an. Verharmlosung eines Massenmörders. Ganz Großes Kino. Das gemeine Fußvolk grölt vor Vergnügen. Ein "Spaß ", den wirklich jeder versteht.

  • 43
    22
    Hankman
    13.01.2020

    Als Parodie in Theater, Film oder Kabarett mag das ja angehen, wenn damit irgendeine Aussage verbunden ist. Aber so war dieser Hilfs-Hitler einfach nur geschmacklos und dämlich. Dass man ihm strafrechtlich beikommen kann, bezweifle ich. Das ist m. E. eher eine Sache des Hausrechtes. Die Schlossbetriebe als Veranstalter hätten ihn rauswerfen sollen. Es gibt ja keinen Rechtsanspruch, an dem Treffen teilnehmen zu können. Auf jeden Fall sollten die Veranstalter für die Zukunft klare Regeln aufstellen, was geht und was nicht. Und sowas geht einfach nicht. Taucht der Typ dann doch wieder im Hitler-Look auf, fliegt er samt Motorrad raus. Als Hitler ausstaffiert zu so einer Veranstaltung zu fahren, ist keine "Meinung", sondern nur krank.

  • 22
    19
    Progress
    13.01.2020

    Ja, Malleo, da haben die Reporter von BILD, ARD,, ZDF ja wieder eine Horror Meldung aus Sachsen verpasst. Keine Schlagzeile "" Er war wieder da - in Augustusburg" oder ein "Special" nach der Tagesschau wären doch das Mindeste gewesen. Leider, Chance vertan.

  • 17
    23
    Malleo
    13.01.2020

    Lesemuffel, Pragmatiker
    ...köstlich all die Erschreckten und Verängstigten mal vorzuführen.
    Jeden Tag verorten die Gleichen hunderte von Nazis, die sich kein Bärtchen angeklebt haben.
    Die sind nicht nach P 86 zu belangen?
    Wie erkennt man die bloß?

  • 34
    10
    Pragmatiker
    13.01.2020

    Jawohl, die Polizei hätte hier einschreiten müssen, da lt. STVO § 21a auch im Seitenwagen die Helmpflicht gilt, wenn kein 3-Punkt Sicherheitsgurt angelegt ist.

  • 35
    27
    Progress
    13.01.2020

    Dieser Gag versetzt natürlich die üblichen Empörten in Angst und Schrecken. Armer Polizist, der diese Verspottung von Alois Schickelgruber nicht sofort als äußerst gefährlich erkannt hatte, nicht sofort eingeschritten ist, das angeklebt Bärchen abgerissen hat. Nun beschäftigt er die Polizei. Disziplinarverfahren, Degradierung, Ausschluss aus der Polizei?

  • 16
    4
    kartracer
    13.01.2020

    Es ist keine "Suzuki" und auch keine "Komsomaol", Malleo warum lösen Sie das Rätsel nicht auf und sagen, daß Sie eine "Dnepr" meinen.

  • 9
    9
    Malleo
    13.01.2020

    suzuki
    Ergänzung
    M72 oder URAL waren die adäquaten Typen zur Wehrmachts BMW.
    Habe ich letztes Jahr eine am Baikal stehen und fahren sehen.

  • 8
    12
    Malleo
    13.01.2020

    suzuki
    Hatte ich das nicht geschrieben?
    Egal wie die schweren russischen Kräder hießen...
    Es geht eher um Hitlers russischen Pedant.

  • 16
    5
    suzuki
    13.01.2020

    Malleo, Sie meinen sicher Komsomol. Und die haben Motorräder gebaut? Tja, man lernt eben nie aus!

  • 15
    35
    gelöschter Nutzer
    13.01.2020

    @Hinterfragt: Suchen Sie nach Ausreden, damit das, was dort auf der Weltkriegsmaschine anrollte, voll okay ist?

  • 13
    4
    nevidimka
    13.01.2020

    @suzuki
    Komsomaol war die Jugendorganisation der KPdSU (Kommunistische Partei der SowjetUnion).

  • 10
    8
    suzuki
    13.01.2020

    Malleo. Was ist eine "Komsomol"?

  • 26
    14
    Hinterfragt
    13.01.2020

    Wo steht das @Distelblüte?

    § 86a
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
    2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

    (2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

    (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

  • 34
    36
    gelöschter Nutzer
    13.01.2020

    Laut Paragraph 86a (Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen verbotener Organisationen) ist auch die deutlich wieder erkennbare Hitlerdarstellung strafbar.
    Was mich aber wirklich anpiept, sind die Versuche, einen solchen Vorfall zu verharmlosen.
    Es sollte jedem anständigen Menschen zuwider sein, wenn einer daherkommt und austestet, ob er als Hitler Aufsehen erregen kann.

  • 20
    25
    gelöschter Nutzer
    13.01.2020

    @Interessierte: Stimmt, aber das macht es nicht weniger abscheulich.

  • 42
    14
    MuellerF
    13.01.2020

    "Der Mann war offenbar nicht zum ersten Mal im Hitler-Aufzug bei einem Motorradtreffen aufgetaucht."

    Er scheint sich für juristisch unangreifbar zu halten, wenn er das schon mehrfach tat. Falls das tatsächlich so wäre, hätte zumindest der Veranstalter oder ein anderer Inhaber des Hausrechts einschreiten müssen.

  • 24
    22
    Interessierte
    13.01.2020

    Es ist doch auch schon Fasching …
    Und bei Umzügen waren die doch auch schon dabei ..…

  • 36
    21
    tbaukhage
    13.01.2020

    @Alice: Ob Bart oder Frisur ist erstmal egal. So etwas hat etwas mit Anstand und Würde zu tun. Genau das scheint so einigen unserer Mitmenschen abhanden gekommen zu sein, siehe Augustusburg oder Herkuleskeule. Für diese Auswüchse kann man sich nur noch schämen ob solcher Landsleute!

  • 11
    5
    Hinterfragt
    13.01.2020

    Nun @Distelblüte, greift dann auch hier Ihr zitierter Paragraph?

    https://arc-anglerfish-eu-central-1-prod-rtl.s3.amazonaws.com/public/S6G7BYTD2FGG5F66MYXWK4TT2Q.jpg

  • 45
    22
    Malleo
    13.01.2020

    distel.
    Sie können eben nicht überall sein...
    Was würden Sie bei Stalin machen, wenn der auf einer Komsomol dahergefahren käme?
    Auch Schnappatmung?
    Über Grenzen des Geschmacks läßt sich streiten und was strafrelevant ist, entscheiden Sie eben nicht.
    Und das ist richtig gut!

  • 32
    21
    Progress
    13.01.2020

    Vielleicht war das Satire? Die dachten an ihre Oma, die U...............

  • 52
    4
    ths1
    13.01.2020

    Die spannende Frage ist ja, auf welcher Rechtsgrundlage der Polizist denn hätte einschreiten können. Das bleibt im Beitrag unerwähnt. Aber vielleicht gibt es ja noch ein Update.

  • 29
    22
    Zeitungss
    13.01.2020

    @Distelblüte: Solche Irre sollte man einfach nicht beachten, wenn es dort nicht weiter reicht im Oberstübchen, kann man eigentlich nur noch lachen. Geistig minderbemittelt käme der Sache ziemlich nahe. Warum man diese Angelegenheit hier eine Bühne bietet, kann ich nicht ganz begreifen, wo die Zensur doch sonst recht aktiv ist, was bekannt sein dürfte.

  • 46
    20
    AliceAndreas
    13.01.2020

    Betreffendes Gesetz eben geöffnet - da steht aber nichts von Bart und Frisur ... auf welcher Grundlage da ein Polizist hätte eingreifen sollen ist mir schleierhaft.

  • 24
    47
    gelöschter Nutzer
    13.01.2020

    Normalerweise hätte hier Paragraph 86a des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen müssen. War den Beamten wohl entfallen.
    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html

  • 38
    26
    516315
    13.01.2020

    Das ist bestimmt ein Charlie Chaplin Imitator.

  • 47
    39
    gelöschter Nutzer
    13.01.2020

    Das Social Media Team der Polizei Sachsen hatte gestern keinen leichten Job. Sie sind immer die erste Anlaufstelle, wenn es Kritik an Kollegen (ob berechtigt oder nicht) bei Twitter gefeilt werden. In diesem Fall finde ich, dass die Scheiße auf Rädern, wie es der obige Tweet treffend beschreibt, zumindest eine allgemeine Verkehrskontrolle, Atemalkoholtest und die Aufforderung, die unangemessene Kleidung beim Motorradtreffen zu entfernen erfordert hätte.
    Das beifällige Lachen der umstehenden Personen ist, nun ja, Scheiße.