Flöha
11.07.2024
„Kopfstoß-Fall“ von Flöha wird am Amtsgericht in Döbeln verhandelt
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz klagt drei Jugendliche wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung an. Weil die mutmaßlichen Täter unter 18 Jahre alt sind, wird nicht öffentlich verhandelt.
Ein knappes Jahr nach der brutalen Kopfstoß-Attacke in der Bahnsteigunterführung in Flöha müssen sich drei mutmaßliche Täter vor dem Amtsgericht in Döbeln verantworten. Weil die Jugendlichen unter 18 Jahre alt sind, wird nach den Grundsätzen des Jugendstrafrechts nicht öffentlich verhandelt. Der genaue Termin für die Verhandlung steht...
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