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Mobilfunkmast bleibt umstritten

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An der Verlängerung des Pachtvertrags will Sayda neue Bedingungen knüpfen


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33 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    gelöschter Nutzer
    16.11.2012

    "27. Mai 2011
    Der Europarat fordert besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor elektromagnetischer Strahlung durch Mobiltelefone..."

    Na dann ist doch alles klar, der Mast kann bleiben die vielen Handys in der Schule müssen weg;-)

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    gelöschter Nutzer
    15.11.2012

    "Das in Berlin ansässige Informationszentrum Mobilfunk" (IZMFi) ist übrigens der Lobby-Verbandder Mobilfunkbetreiber.

    Das Europäische Parlament stellt im Zwischenbewertung des "Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010" am 04.09.2008 fest "dass die Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern nicht mehr aktuell sind [...] und dem Problem besonders schutzbedürftiger Gruppen, wie Schwangerer, Neugeborener und Kinder, nicht gerecht werden"

    Deutsch-Deutscher Grenzwert im Vergleich

    DDR (TGL 37816, 1982) : 1, 94 V/m
    Bundesrepublik (26. BImSchV, 1997) : 41 bis 61 V/m

    Bundesamt für Strahlenschutz :
    "Eine der Vorsorgemaßnahmen ist die Minimierung der Strahlenbelastung der Bevölkerung. (...) Für die Mobilfunksendeanlagen bedeutet dies, dass die Minimierung der Strahlenexposition der Bevölkerung ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl sein muss. Besonders berücksichtigt werden muss die Exposition von Kindern und Jugendlichen, die sich noch in der Entwicklung befinden und in vielen Fällen gegenüber Umwelteinflüssen empfindlicher reagieren als Erwachsene."

    Bundesregierung - Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung OHNE Vorsorgeprinzip

    "Der Grundgedanke guter Umweltpolitik, nämlich der der VORSORGE ist hier [26. BImSchV] nicht implementiert."
    Parl. Staatssekretärin Simone Probst, 21. Juni 2001

    Antwort der Bundesregierung, 4. Januar 2002 :
    "Bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte, die die Grundlage der Standortbescheinigung bilden, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden."

    Antwort der Bundesregierung, 5. August 2008:
    "Um die Langzeitfolgen von Feldern von Mobilfunkbasisstationen zu untersuchen, benötigt man neben vollständigen Krebsregistern, vor allem eine valide retrospektive Expositionsabschätzung. Eine solche retrospektive Abschätzung über viele Jahre für die Felder von Basisstationen ist derzeit nicht möglich."

    27. Mai 2011
    Der Europarat fordert besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor elektromagnetischer Strahlung durch Mobiltelefone, Informationskampagnen über potenzielle Gefahren, die Überprüfung der wissenschaftlichen Grundlage für die geltenden Grenzwerte für Mobilfunk, die Einführung besonderer Schutzmaßnahmen für Elektrosensible und die Anwendung des Minimierungs- und Vorsorgeprinzips

    31. Mai 2011
    Die Weltgesundheitsorganisation / Internationale Agentur für Krebsforschung (WHO / IARC) stuft hochfrequente elektromagnetische Felder als "möglicherweise krebserregend für den Menschen" (Gruppe 2B) ein.

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    gelöschter Nutzer
    14.11.2012

    Es ist gradezu gruselig, wie Menschen ohne jede Fachkenntnis Entscheidungen dieser Art treffen können. Offenbar ist Herr Herklotz auf die abstrusen Befürchtungen esoterischer Pseudowissenschaftler reingefallen. Das ist natürlich ein Problem bei einem Menschen in leitender Funktion.