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Unfall mit 557-PS-Mercedes auf der A 4: Fahrer muss sich nicht vor Strafgericht verantworten

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Das Landgericht Chemnitz wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Freiberg zurück, die Anklage wegen fahrlässiger Tötung nicht zuzulassen. Das Urteil ist laut einer Gerichtssprecherin rechtskräftig.


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