Böllerverbot in Mittelsachsen
Nun auch in Mittelsachsen: Wie in Chemnitz und im Erzgebirgskreis dürfen auch hier über den Jahreswechsel keine Feuerwerke gezündet werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Verwendung von Feuerwerk über Silvester hat der Landkreis Mittelsachsen erlassen. Vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr ist es demnach verboten, jegliches Feuerwerk bzw. andere pyrotechnische Gegenstände ab Kategorie 2 im öffentlichen Raum, insbesondere auf Straßen, Fußwegen und Plätzen sowie auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken zu zünden. Damit sollen Ansammlungen von Menschen vermieden werden und die an der Belastungsgrenze arbeiteten Kliniken geschützt werden, heißt es. Ausgenommen von der Regelung sind etwa Wunderkerzen und Tischfeuerwerke. (cor)
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