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Oberverwaltungsgericht: Schwimmschule in Sachsenburg muss geschlossen bleiben

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Der nächste Rückschlag für die Schwimmschule Hoffmann: Auch Sachsens oberste Verwaltungsrichter untersagen die Vermietung des Hallenbads für einzelne Haushalte. Die Urteilsbegründung sorgt bei Inhaber Lutz Hoffmann teils für Kopfschütteln.


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33 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 4
    10
    GPZ
    07.05.2021

    Auch wenn mir das Konzept der Schwimmschule in Ordnung erscheint: Wie oft wurden schon Hygienekonzepte von diversen Stätten erarbeitet und danach wurde sich nicht daran gehalten… vielleicht hätte es hier funktioniert und alles wäre gut. Nur dann kommt der nächste mit angeblichen „Konzept“ und der nächste… und verweist dann auf diesen Fall. Auch muss die Umsetzung kontrolliert werden, denn Vertrauen in die Bevölkerung hat sich während der Pandemie oft genug als falsch erwiesen. Nehmen wir die tollen „Infektionsgruppen“ bei den Jazztagen Dresden… Oder dass Veranstalter sich herausreden, dass sie ein Konzept hatten und nichts dafür können, dass sich keiner daran gehalten hat. Mich regt auch die Forderung nach „Perspektive“ auf. Es hat keiner eine Glaskugel. Man kann nach bestem Wissen und Gewissen Vorhersagen versuchen. Nur warum soll man evt. falsche Hoffnung verbreiten?

  • 15
    29
    gelöschter Nutzer
    07.05.2021

    Ich finde die Begründung des OVG in fast allen Punkten nachvollziehbar - über den Aspekt der Anreise kann man reden, jedoch ist dies nicht der ausschlaggebende Punkt in der Urteilsbegründung.

    Die Schwimmschule Hoffmann sagt zwar einerseits, es seien Hygienekonzepte da, jedoch kann ich mich erinnern, dass während der Mietzeit die Haftung durch die Schwimmschule nicht übernommen werden sollte. Das sollten die Nutzer so unterschreiben. Jetzt kann natürlich jeder für sich selbst abwägen, wie glaubwürdig ein nachvollziehbares Hygienekonzept sein muß, wenn für die Nutzung während der Mietzeit keine Haftung übernommen wird.

  • 57
    9
    weschu
    06.05.2021

    Ich bin sprachlos über die Begründung des OVG. Offensichtlich leben die Richter in einer anderen Welt. Bis zu Beginn der Pandemie bin ich und meine Frau regelmäßig dort zur Wassergymnastik gegangen, immer mit eigenen PKW, weil die Schwimmschule nicht mi dem ÖPNV zu erreichen ist. Die Bemerkung des OVG zu einer Ansteckungsgefahr während der Anreise ist schlicht hahnebüchend und von der Realität weit entfernt. Warum ist es nicht möglich, was in einem anderen Bundesland funktioniert, unbürokratisch hier umzusetzen? Ich möchte klarstellen, dass ich kein Querdenkern oder Verschwörungstheoretiker bin, weder Bill Gates oder eine geheime Weltregierung hat Corona erfunden, sondern das ist bittere Realität. Wenn aber die Familie Hoffmann ein schlüssiges Hygienekonzept erarbeitet, welches mit qualitätslosen Argumenten vom Tisch gewischt wird, zeigt, das für mich und sicherlich viele andere, wir leben in eine
    primitiven Kleinstaaterei, statt funktionierende Föderalismus.

    Werner Schulze