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Stadt will Firmen entgegenkommen
Erschienen am 22.02.2021
Chemnitz.
Unternehmen und Freiberufler können in der andauernden Corona-Pandemie weiterhin Stundungsanträge für die Gewerbesteuer stellen. Darauf weist das Rathaus hin. Überdies könnten auch Anträge auf Absenkung der Vorauszahlung gestellt werden. Betroffene müssten dafür verschiedene Verfahren einleiten, etwa eine Prüfung der für 2021 festgesetzten Gewerbesteuer. (fp)
Weitere Informationen zu den Stundungen und dafür nötigen Anträgen im Internet unter: www.chemnitz.de
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