Mittweida
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Die Gemeinden können Ortsbilder und Gebäudegruppen, an deren Erhaltung aus geschichtlichen oder landschaftsgestalterischen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, sowie deren Umgebung, durch eine Satzung unter Schutz stellen. So lautet der Paragraf 21 im Sächsischen Denkmalschutzgesetz. Diesen Paragraf möchte nun die Stadt...
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