Rochlitz
Obwohl der Täter einschlägig vorbestraft ist, erhält er nach dem Urteil am Amtsgericht Döbeln erneut die Chance zur Bewährung. Eine Frage konnte durch ein psychiatrisches Gutachten nicht geklärt werden.
Über die minderjährigen Opfer ist am Mittwoch bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Döbeln kaum gesprochen worden, umso ausführlicher über die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten und dessen Sozialprognose. Das sollte auch seinen Niederschlag in der Urteilsbegründung von Richter Tom Schmitt finden.
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