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Nach schwerer Corona-Erkrankung: Behördenschreiben irritiert Lunzenauer
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Ein Lunzenauer hatte sich mit dem Virus infiziert und musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Erfahrungen, die er und seine Familie mit dem Gesundheitsamt gemacht haben, werfen Fragen auf.
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Die Diskussion wurde geschlossen.
@TWe
Die Kapazitäten der Gesundheistämter sind begrenzt. Jedoch zeigt der Fall im Chemnitzer Pflegeheim "Am Goetheplatz" Mitte Oktober, dass auch bei kleinen 7-Tage-Inzidenzen (20,3 für Stadt Chemnitz am 14.10.2020 lt. Landesuntersuchungsanstalt Sachsen) eine ganze Menge schief gehen kann.
Hier ist der Artikel dazu von der Freien Presse
https://www.freiepresse.de/chemnitz/70-coronafaelle-in-chemnitzer-pflegeheim-kritik-am-rathaus-artikel11171526
Leider sind unsere Gesundheitsämter immer noch total überlastet, so dass Quarantäne-Bescheide immer erst Wochen nach der eigentlichen Quarantäne kommen. Unseren Bescheid für die erste Quarantäne unserer Tochter - Fall in der Kita, nur Kontaktperson - haben wir vier Wochen nach der Quarantäne bekommen- während wir bereits in der zweiten Quarantäne - gleiches Spiel noch mal - waren. Da sind wir seid 9. Dezember wieder raus und haben den zweiten Bescheid immer noch nicht. Die Verordnung in Quarantäne zu gehen haben wir von der Kita gesagt bekommen. Der Bescheid ist damit an sich nur als Nachweis für die Arbeitgeber da, dass man sich nicht einfach von der Arbeit ferngehalten hat.
Das die Gesundheitsämter aber bei positiv-getesteten nicht mehr nach Konraktpersonen fragt, habe ich bereits von positiv getesteten Kollegen gehört. Das find ich tatsächlich bedenklicher, da damit die Infektionskette nicht gebrochen werden kann.
@nevidimka
Vor Monaten wurde bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein adäquates Management der Kontaktnachverfolgung bei einer Inzidenz von mehr als 50 schwierig bis unmöglich ist. Die Inzidenz im Landkreis Mittelsachsen liegt aktuell irgendwo bei über 500.
Angesichts dessen sollte es auch dem letzten klar sein, dass unter diesen Umständen von jedem Einzelnen ein besonderes Maß an Eigenverantwortung gefordert ist. Wenn sich die Betroffenen entsprechend verhalten, hinkt man der Virusausbreitung auch nicht hinterher.
Im Artikel ist zu lesen: "Alle haben sich freiwillig in Quarantäne begeben."
Offenbar hat sich die betroffene Familie den Umständen entsprechend adäquat verhalten.
Wie hier bereits geschrieben, sind Quarantäne-Bescheide auch noch nach Ablauf der Quarantäne z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber erforderlich. Eine Quarantäne-Anordnung ist im Übrigen nicht gleichbedeutend mit einer Krankschreibung.
Ich kenne die Formulierung des Schreibens nicht, welches an die Tochter von Herrn Felgner erging.
Bei dem Fall meiner Tochter aus September, stand auf jeden Fall groß und deutlich in Fettschrift folgende Zweitüberschrift:
"Isolation von Kontaktperson der Kategorie I"
Wer eine Begründung für das Versagen bei der Corona-Bekämpfung sucht, findet hier ein weiteres Beispiel. Die Gesundheitsämter sind offensichtlich überfordert. Es ist aber entscheidend, dass das man schneller als das Virus ist. Wenn man der Ausbreitung hinterherhinkt, haben Kontaktnachverfolgung, Isolation, Quarantäne keinen Einfluss auf die epidemische Ausbreitung.
"Denn das Gesundheitsamt habe bestimmt auch seine Tochter als Corona-positiv an das Robert-Koch-Institut gemeldet"
Wieso sollten die das tun? Sie wurde aber, egal ob positiv oder negativ, richtigerweise als Kontaktperson positiv Getesteter eingestuft & demnach galt auch für sie Quarantäne.
Dass das Ganze vom Gesundheitsamt noch rückwirkend angeordnet wurde, kann ich mir nur so erklären, dass sich die Behörde nicht der Untätigkeit schuldig machen wollte. Die entsprechenden Schreiben wurden also als dokumentarische Beweise erstellt. Blüten der Bürokratie, sonst nichts.
Leider entsteht durch solche Artikel in Bezug auf diese Pandemie ein Halbwissen, welches in seinen Auswirkungen absolut kontraproduktiv ist. Der einzige echte Fakt hier ist: Das Gesundheitsamt hat zu spät auf reagiert. Aber: Quarantäne bei positivem Befund ist keineswegs "freiwillig" -> Pflicht zur Selbstisolation! Tochter und Enkel sind freiwillig in Quarantäne gegangen, was löblich ist. Hier hätte das Gesundheitsamt eine Einordnung in Kontaktperson 1 oder 2 machen müssen. Möglicherweise wurde die Tochter also vom Gesundheitsamt (zu spät) als KP1 eingestuft? Falls die Tochter während der Quarantäne nicht arbeitsfähig war (kein Homeoffice), wäre die offizielle Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes aber auch im Nachhinein noch wichtig, da nur so der Arbeitgeber Ansprüche gegenüber dem Gesundheitsamt geltend machen kann. Bei diesem Fall wäre also eine Menge zu differenzieren und zu recherchieren, bevor man einfach mal so einen Artikel raushaut.
*Clickbait*
Irreführende Überschrift. Im Artikel wird es später dann sachlich richtig erklärt.
Bitte mehr Nüchternheit in Zukunft. Ich schätze die FP im Allgemeinen dafür, daß hier kein B**d-Niveau herrscht.