QR Code
Jetzt App herunterladen!
Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen
Deutschland
01.10.2024

Datensammeln zur Terrorabwehr? Karlsruhe urteilt

Im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität hat das Bundeskriminalamt weitreichende Möglichkeiten. Zu weitreichend? Das hat sich das Bundesverfassungsgericht angeschaut.

Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag entscheiden, ob einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) die Grundrechte Betroffener verletzen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte bei den obersten Richterinnen und Richtern in Karlsruhe gegen mehrere Regelungen des zuletzt 2017 reformierten Bundeskriminalamt-Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde eingereicht (Az. 1 BvR 1160/19).

Konkret kritisiert die GFF Regelungen, die das BKA etwa ermächtigen, Kontaktpersonen von Verdächtigen heimlich zu überwachen. Sie beanstanden zudem, sensible personenbezogene Daten könnten schon wegen vager Anhaltspunkte oder bloßer Vermutungen umfangreich auf Vorrat gespeichert und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen genutzt werden. 

Der gemeinnützige Verein sieht damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt - und fordert konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Sammeln und Speichern von Daten. "Die derzeitige Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten durch das BKA wendet inkonsistente Maßstäbe an und schützt nicht ausreichend vor den Risiken polizeilichen Datensammelns", erklärt die GFF auf ihrer Internetseite. 

Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit

Das BKA ist die Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei und als solche dem Bundesinnenministerium untergeordnet. Innenministerin Nancy Faeser hatte das BKA-Gesetz in der mündlichen Verhandlung im vergangenen Dezember als verfassungskonform verteidigt. Im Rahmen der Polizeiarbeit müssten Daten verknüpft werden können, sagte die SPD-Politikerin. Das Gesetz sehe zahlreiche Prüfmechanismen vor, damit Daten nicht anlasslos gespeichert würden und sei robust gegen Missbrauch.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth, hatte in der Verhandlung betont, es gehe um das Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsauftrag des Staates und dem Schutz individueller Freiheitsrechte.

Gericht beanstandete schon 2016 Teile des Gesetzes

Es ist nicht das erste Mal, das sich das Bundesverfassungsgericht mit dem BKA-Gesetz beschäftigt. Das Gericht hatte schon 2016 zu den umfangreichen Befugnissen der Sicherheitsbehörde geurteilt - und sie teils für verfassungswidrig erklärt. Der Senat würdigte damals zwar die Bedeutung des Anti-Terror-Kampfs für Demokratie und Grundrechte, bewertete aber die konkrete Ausgestaltung der Befugnisse in verschiedener Hinsicht als ungenügend. Vor allem sei der Kernbereich privater Lebensgestaltung zum Teil nicht ausreichend geschützt. 

Das BKA-Gesetz musste deshalb nachgebessert werden. Die neue Fassung ist seit Mai 2018 in Kraft. Es gehe nun um eine "noch nicht ausgeleuchtete Lücke im Verfassungsrecht", so die GFF. Dem noch ausstehenden Urteil sehe der Verein "mit Blick auf die Verhandlung und die kritischen Nachfragen des Gerichts" optimistisch entgegen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Das könnte Sie auch interessieren
10:11 Uhr
2 min.
Bundesinstitut warnt vor Koffeinpulver
Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind 5 bis 10 Gramm Koffein-Pulver bereits potenziell tödlich. (Archivbild)
Koffein gehört für viele zum Wachwerden dazu, oft in Form von Kaffee oder von Energydrinks. Im Handel gibt es auch reines Koffeinpulver zu kaufen. Doch das kann schnell zu einer Überdosis führen.
16.10.2024
4 min.
Patienten stehen teils stundenlang Schlange vor Arztpraxis in Plauen: „Es ist einfach unverschämt“
Schlange-Stehen für ein Rezept oder einen Überweisungsschein: So sah es am Montagvormittag vor einer Praxis in Reusa aus.
Vor einer Arztpraxis im Stadtteil Reusa standen die Menschen in dieser Woche meterweit die Straße hinauf. Die dort praktizierende Hausärztin fällt langfristig aus. Wie geht es für die Patienten jetzt weiter?
Claudia Bodenschatz
01.10.2024
2 min.
Fanhilfen fordern Reform der Datei "Gewalttäter Sport"
Fanhilfen fordern Reform der Datei "Gewalttäter Sport"
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zum BKA-Gesetz gesprochen. Sportfans nehmen nun die Bundesregierung in die Pflicht und fordern Reformen.
01.10.2024
5 min.
BKA-Gesetz muss nachgebessert werden
Der Erste Senat hat den Befugnissen der Sicherheitsbehörden neue Grenzen gesetzt.
Beim Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität braucht die Polizei wirksame Mittel. Doch wie weit darf sie gehen? Karlsruhe macht Vorgaben und setzt eine Frist.
Jacqueline Melcher und Susanne Kupke, dpa
10:14 Uhr
2 min.
Innenminister dringt auf Zurückweisungen an der Grenze
Sachsens Innenminister dringt auf Zurückweisungen an der Grenze.
Der sächsische Innenminister fordert weitere Maßnahmen zur Begrenzung der ungeregelten Migration. Schon an den Grenzen soll für viele Menschen Schluss sein.
11:59 Uhr
5 min.
Vermisstensuche im Erzgebirge: Leichenspürhunde finden keine eindeutige Spur zu Oliver K. – Herkunft der gelben Gummistiefel geklärt
Update
Manni aus einer bayrischen Polizeihundestaffel auf seiner zweiten Runde im Suchgebiet in Frohnau. Der Malinois-Rüde hat wie Polizeihündin Ebby aus Sachsen eine Ausbildung als Schutz- und Leichenspürhund. Am Dienstagnachmittag war extra auch dieser Wasserschacht geöffnet worden, der zum Stollensystem gehört.
Seit einer Woche fehlt von einem 34-Jährigen aus Annaberg-Buchholz jedes Lebenszeichen. Möglicherweise ist er im Stollensystem unter Frohnau verunglückt. Am Dienstag wurde erneut gesucht. Aber wie geht es weiter?
Katrin Kablau und Kjell Riedel
Mehr Artikel