Deutschland
Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz, sagt das Bundesverfassungsgericht. Damit erspart es Union und SPD bei den laufenden Koalitionsverhandlungen zusätzlichen Ärger. Doch schon jetzt ist eine Einigung beim Thema Geld schwierig.
Es hätte schlimm kommen können für die schwarz-roten Verhandler. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Soli) angeordnet hätte – und das auch noch rückwirkend –, hätten sie mit einem riesigen Loch im Etat zu kämpfen gehabt.
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