Nach dem Etappensieg der AfD vor Gericht lässt Dobrindt sein Haus ein wichtiges Gutachten nachprüfen.
Nach dem Etappensieg der AfD vor Gericht lässt Dobrindt sein Haus ein wichtiges Gutachten nachprüfen. Bild: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Deutschland
Dobrindt lässt AfD-Gutachten prüfen

Das Bundesinnenministerium nimmt das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD unter die Lupe. Grund ist ein juristischer Teilerfolg der Partei.

Berlin.

Nach dem juristischen Teilerfolg der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft das Bundesinnenministerium ein wichtiges Gutachten genauer. Das sagte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zuvor hatte "Bild" darüber berichtet.

Mehr als 1.000 Seiten

Im Mai vergangenen Jahres, kurz vor dem Regierungswechsel und noch unter der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), teilte der Verfassungsschutz mit, die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen hätten sich "zur Gewissheit verdichtet", die AfD werde von nun an als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. 

Grundlage dafür war ein mehr als 1.100 Seiten langes neues Gutachten des Inlandsgeheimdienstes, in dem Aussagen und Aktivitäten von AfD-Politikern als Belege für eine solche Einstufung aufgeführt werden. 

 Zunächst keine "fachliche Prüfung"

Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Eilverfahren am Donnerstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Man habe das Gutachten im April vergangenen Jahres von Faeser entgegengenommen, erklärte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums. "Eine fachliche Prüfung hat zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden." Im Zuge der Befassung mit dem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts werde man nun "eine vertiefte Prüfung des Gutachtens" vornehmen.

Was das Gericht bemängelt

Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".

Der Verfassungsschutz war in seinem Gutachten zu dem Schluss gekommen, in der Partei gebe es ein vorherrschendes "ethnisch-abstammungsmäßiges" Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwerte und in ihrer Menschenwürde verletze. (dpa)

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