Kommentar
AfD-Kandidaten scheitern im Bundestag bei Wahl zum Ausschussvorsitz
Juristisch ist die Sache längst geklärt. Fraktionen haben kein Recht auf die Besetzung von Bundestagsausschuss-Vorsitzen. In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht das Selbstorganisationsrecht des Bundestages ausdrücklich gestärkt. Allerdings darf das Parlament bei der Anwendung seiner eigenen Geschäftsordnung keine Willkür anwenden.
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