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Mütter werden bei Fehlgeburten besser geschützt. (Archivbild)
Mütter werden bei Fehlgeburten besser geschützt. (Archivbild) Bild: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Deutschland
Mutterschutz, Veteranen, Strom – was sich im Juni ändert

Der Wechsel des Stromanbieters soll künftig schneller erfolgen und bei Fehlgeburten greift der Mutterschutz. Was sich sonst im neuen Monat ändert.

Berlin.

Während mit dem Sommer auch die Urlaubszeit beginnt, gilt für Besitzerinnen und Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen bald eine neue Regel. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Juni:

Mutterschutz bei Fehlgeburten

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf Mutterschutz. Damit erhalten Betroffene erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen. Abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt bestehen unterschiedliche Ansprüche.

Nationaler Veteranentag

Am 15. Juni sollen die Veteranen der Bundeswehr erstmals bei einem nationalen Veteranentag gewürdigt werden. Die zentrale Feier findet vor dem Reichstag in Berlin statt, vielerorts gibt es weitere Veranstaltungen. Als Veteranin oder Veteran der Bundeswehr gilt, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist.

Erstmals wird in Deutschland der Veteranentag gefeiert. (Archivbild)
Erstmals wird in Deutschland der Veteranentag gefeiert. (Archivbild) Bild: Philipp Schulze/dpa

Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden wechseln

Bei einem Stromanbieterwechsel soll die Umstellung ab dem 6. Juni innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Ziel der EU-Richtlinie ist es, den Wettbewerb zu steigern, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt. Die Kündigungsfristen der jeweiligen Verträge bleiben allerdings bestehen. Rückwirkende Anmeldungen, etwa bei einem Umzug, sind nicht mehr möglich.

Mehr Barrierefreiheit beim Online-Handel

Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Dann gilt nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen.

Schulferien

Für Millionen Schülerinnen und Schüler nähert sich das Schuljahr dem Ende. Als Erste starten die Kinder und Jugendlichen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die Sommerferien - ihr letzter Schultag ist der 27. Juni. Als letztes Bundesland startet wie immer Bayern, und zwar am 1. August. Bis zum 10. August sind für rund eine Woche alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland in den großen Ferien.

Neue EU-Regeln für Smartphones

Am 20. Juni treten neue Ökodesign-Vorgaben der Europäischen Union für Smartphones und andere schnurlose Telefone in Kraft. So sollen die Telefone etwa ein Mindestmaß an Widerstandsfähigkeit erfüllen, die Batterien sollen nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen und die Hersteller müssen noch sieben Jahre nach Verkaufsstopp Ersatzteile bereitstellen. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen der Geräte einzugrenzen.

Gas-Checks für Wohnwagen und Wohnmobile werden Pflicht

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Flüssiggasanlage besitzt, muss ab dem 19. Juni einen regelmäßigen Experten-Check nachweisen. Darauf weist der ADAC hin. Mit der entsprechenden Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll demnach erreicht werden, dass weniger Unfälle beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper passieren.

Für Camper gilt eine neue Regel. (Archivbild)
Für Camper gilt eine neue Regel. (Archivbild) Bild: Patrick Pleul/dpa

Frist für Steuerklärung

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und sich von einem Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, sollte die Abgabefrist beachten. Diese gilt bis zum 2. Juni. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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