Deutschland
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Der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts hat zum Teil harte Strafen gegen die Mittäter der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" verhängt. In einigen Anklagepunkten folgten die Richter der Bundesanwaltschaft aber nicht.
Reglos nahm Beate Zschäpe im Gerichtssaal A 101 des Münchner Justizzentrums das gegen sie gesprochene Urteil auf: Lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld. Letzteres bedeutet, dass die Angeklagte nicht wie bei normalen Lebenslang-Verdikten nach 15 Jahren eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung beantragen kann. Die...
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