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Für die Rentnerinnen und Rentner gibt es höhere Bezüge. (Archivbild)
Für die Rentnerinnen und Rentner gibt es höhere Bezüge. (Archivbild) Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Deutschland
Rente, Steuern, Pflege – was sich im Juli ändert

Im neuen Monat können sich Rentnerinnen und Rentner über mehr Geld auf dem Konto freuen. Welche zwei Berufsgruppen erwartet auch ein Plus im Geldbeutel?

Berlin.

Gerade in der Urlaubszeit kommt etwas mehr Geld auf dem Konto gerade recht. Wo mehr drin ist und welche Änderungen der Juli bringt:

Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentner bekommen zum 1. Juli 3,74 Prozent höhere Bezüge. Beispielsweise bringt die Erhöhung bei einer Rente von 1.000 Euro monatlich 37,40 Euro mehr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.

Opferrente steigt

Höher fallen auch die Entschädigungen für die Opfer des SED-Regimes aus. Die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge steigt um 70 Euro auf monatlich 400 Euro.

Mehr Geld in der Altenpflege

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Auch Beschäftigte in der Altenpflege bekommen mehr Geld. (Archivbild)
Auch Beschäftigte in der Altenpflege bekommen mehr Geld. (Archivbild) Bild: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Steuererklärung bis Ende Juli

Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden, wie unter anderem das Bayerische Landesamt für Steuern informiert. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026. Ausnahmen gibt es unter anderem für Land- und Forstwirte.

Flexibilität bei Pflege

Pflegende Angehörige bekommen mehr Flexibilität. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.

Die sogenannte Verhinderungspflege kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein – ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.

Für pflegende Angehörige bringt der Juli eine Erleichterung. (Archivbild)
Für pflegende Angehörige bringt der Juli eine Erleichterung. (Archivbild) Bild: Michael Bahlo/dpa

Mehr Geld für Bundestagsabgeordnete

Für die 630 Abgeordneten im Bundestag gibt es höhere Bezüge: Zum 1. Juli steigen ihre Diäten um 5,4 Prozent auf rund 11.834 Euro.

Umweltzone für Boote in Amsterdam

Amsterdam kassiert in seiner neuen Umweltzone für Boote im von Grachten durchzogenen Stadtzentrum: Bereits ab April sind dort nur noch Freizeitschiffe willkommen, die elektrisch oder mit Wasserstoff angetrieben werden - sowie Ruderboote. Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss ab dem 1. Juli mit Bußgeldern rechnen. Durchgehende Wasserstraßen gehören nicht zur neuen Umweltzone. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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