Der Spionageprozess ist vorerst zu Ende. (Symbolbild)
Der Spionageprozess ist vorerst zu Ende. (Symbolbild) Bild: Fredrik von Erichsen/dpa
Deutschland
US-Amerikaner wegen Spionage in Koblenz verurteilt

James Bond im Namen der Gerechtigkeit? Ein Ex-Militär aus den USA ist unzufrieden mit seinem Arbeitgeber und greift zu drastischen Mitteln: Er bietet China geheime Daten an. Nun ist er verurteilt.

Koblenz.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen US-Amerikaner wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, wie der Richter mitteilte. Demnach beabsichtigte der 39-Jährige, sensible Informationen des US-Militärs an staatliche chinesische Stellen weiterzugeben. Er wurde den Angaben zufolge aber festgenommen, bevor er sein Vorhaben verwirklichen konnte.

Die Verteidigung des Angeklagten sowie der Angeklagte selbst verzichten auf weitere Rechtsmittel, wie sie vor Gericht angaben. Die Vertreter des Generalbundesanwalts stellten dies in Aussicht. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der amerikanische Staatsangehörige hatte dem Gericht zufolge zunächst für die US-Marine gearbeitet, später für einen zivilen Vertragspartner auf einem US-Militärstützpunkt in Deutschland in Wiesbaden und Mainz. Im Sommer 2024 soll er demnach mehrfach staatliche chinesische Stellen kontaktiert und sensible Informationen des US-Militärs angeboten haben. Am 7. November 2024 wurde er festgenommen.

Im Namen der Gerechtigkeit?

Die Motivation für seine Tat kam der Auffassung des Gerichts nach aus einem Zerwürfnis mit seinem Arbeitgeber. Dem Mann seien Ungerechtigkeiten gegenüber dem US-Militär aufgefallen – beispielsweise solle es Abrechnungsbetrug gegeben haben, fasste der Richter frühere Aussagen des Verurteilten zusammen. 

Demnach sprach der Mann die Missstände sowohl bei seinem Arbeitgeber als auch bei US-Behörden an. Da daraufhin kaum Besserung eingetreten sei und er sich nicht gehört gefühlt habe, habe er einen Schritt weitergehen wollen. Der Senat führte zudem aus, dass die chinesischen Stellen kein besonderes Interesse an den Informationen gezeigt hätten. 

Teilweise wurde am letzten Prozesstag, wie auch an den 15 Verhandlungstagen zuvor, die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das habe der Senat so entschieden, da Sicherheitsinteressen für die Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein könnten, erklärte ein Sprecher des Oberlandesgerichts in Koblenz. (dpa)

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