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V-Mann als Mosaikstein zum NSU-Mordmotiv?

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Marcel D. war ein Geraer Neonazi, der über Razzien lachte. Als V-Mann wusste er vorab Bescheid. Am Mittwoch soll er im NSU-Prozess aussagen - und vielleicht Licht aufs Motiv für die Mordserie werfen.

Chemnitz/Gera.

Der Geraer Neonazi Marcel D. hatte einst viele Namen. "Riese" nannte man den Chef der Thüringer Sektion der jetzt verbotenen Vereinigung "Blood & Honour" in der Szene. "Quelle 2100" hieß er bei jenen Dienstherren, die ihn von Ende der 90er-Jahre an bis 2002 für Spitzeltätigkeiten bezahlten. Der Griffigkeit halber gaben ihm seine V-Mann-Führer Norbert W. und Jürgen Z. vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz dazu noch den Tarnnamen "Hagel".

Strafvereitelung im Amt

Am Mittwoch soll der Ex-V-Mann und Neonazi im Münchner Prozess zum Terror des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) aussagen. Man erhofft sich Erkenntnisse über das Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Ob Marcel D. zur Aussage allein anreist, ist fraglich. Er dürfte einen Rechtsbeistand mitbringen. Immerhin genoss V-Mann "Hagel" von jeher besondere Fürsorge Thüringer Geheimdienstler - etwa bei anstehenden Razzien.

Im Vorfeld des für den 12. September 2000 anberaumten bundesweiten "Blood-&-Honour"-Verbots und anstehender Polizei-Einsätze hatte V-Mann "Hagel" vom Geheimdienst den Tipp bekommen, seine "Wohnung zu säubern". Das deckte die "Thüringer Landeszeitung" 2001 auf. Als "Strafvereitelung im Amt" verurteilte damals der Linke-Oppositionsführer und heutige Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow dieses Vorgehen. Geheimdienstquellen hingegen räumten ein, solche Warnungen an Szene-Informanten seien doch "völlig normal". Über ein Jahrzehnt später fiel indes auch das Urteil des Thüringer Untersuchungsausschusses zum NSU-Komplex anders aus. Die Razzien-Warnungen an V-Mann "Hagel" waren für die Parlamentarier ein Grund, sogar vom Verdacht "gezielter Sabotage" beim Auffinden des NSU-Trios zu sprechen.

Selbst wenn keine direkten Kontakte des V-Manns Marcel D. zum NSU-Trio nach dessen Abtauchen nachgewiesen sind, so unterhielt "Hagel" stets Kontakt zu jenen sächsischen "Blood-&-Honour"-Köpfen, die dem Trio in Chemnitz beim Abtauchen geholfen hatten. Sogar Geldspenden soll "Hagel" einem Chemnitzer NSU-Helfer angeboten haben. Die BKA-Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass über das Geheimdienst-Leck der Razzien-Vorhersage nicht nur Marcel D., sondern weite Teile der Neonazi-Szene schon vor dem 12. September 2000 vom geplanten "Blood-&-Honour"-Verbot wussten.

Mordserien-Start zum Verbot

Drei Tage vor dem Verbot jenes Neonazi-Netzwerks, auf dessen Hilfe Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe so sehr hatten bauen dürfen, fand der erste der Mundlos und Böhnhardt zugeschriebenen Morde statt. Am 9. September 2000 wurde der türkische Blumenhändler Enver Simsek in Nürnberg von acht Kugeln niedergestreckt. Er starb am 11. September, einen Tag vor der vom Bundesinnenministerium erlassenen Verbotsverfügung gegen "Blood & Honour".

Marcel D. hängte seine Szene-Aktivitäten keineswegs an den Nagel. Vielmehr versuchte er, gegen das Verbot vorzugehen - nicht im Alleingang, sondern gemeinsam mit dem Neonazi Mike B., Anhänger der "Blood-&-Honour"-Jugend "White Youth". Anders als bei Marcel D. ist bei Mike B. sehr wohl zeitweiser Direktkontakt zu Uwe Mundlos nachgewiesen. Mike B. tauchte auf jener Adressliste des mutmaßlichen NSU-Terroristen auf, die man zur Flucht des Trios 1998 bei der Jenaer Garagenrazzia beschlagnahmte, die aber bis 2011 unbeachtet blieb.

Die Gerichtsklage, die Marcel D. und Mike B. gegen das Verbot von "Blood-&-Honour" führten, scheiterte. Am 13. Juni 2001 verkündete das Bundesverwaltungsgericht, das Verbot sei rechtens und unanfechtbar. Noch am gleichen Tag fand in Nürnberg an dem türkischen Schneider Abdurrahim Özüdogru der zweite Mord statt.

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